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Detektive Aktuell

Auf dieser Seite erfahren Sie aktuelle News zum Thema Detektive, Einsatzerfolge unserer Detektei und interessante Gerichtsentscheidungen, nicht nur im Zusammenhang mit Detekteien sondern auch aus anderen Bereichen des täglichen Lebens, mit denen fast jeder von uns in Berührung kommt.

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Am 14.02.2010 diskutierten auf Radio Antenne fachkundige Gäste zum Thema "Treue oder Triebe - Wie viel Freiheit braucht die Liebe."

Fasching und Fremdgehen - ist das untrennbar miteinander verbunden? Zu den Gästen, mit denen Antje Müller-Diestel über dieses Thema diskutierte, zählte auch der Geschäftsführer unserer Detektei Jochen Meismann, als Experte zu der Fragestellung Nachweis eines Seitensprungs.

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Statistik Wirtschaftskriminalität 2009

Laut einer Studie der Martin-Luther-Universität Halle – Wittenburg, in Zusammenarbeit mit der bekannten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PWC – Pricewaterhouse Coopers, ist der durchschnittliche Wirtschaftsstraftäter ein Mann, Mitte 40, überdurchschnittlich gebildet, meist mit langjähriger Betriebsangehörigkeit, sozial unauffällig.

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Kunstdiebstahl aufgeklärt

In einer Anstalt des öffentlichen Rechts wurde ein wertvolles Gemälde entwendet. Nachdem interne Ermittlungen keinen Erfolg erbrachten, wurde unsere Detektei damit betraut, Recherchen zum Täter und zum Verbleib des Bildes zu tätigen.

In akribischer Kleinarbeit wurden alle in Frage kommenden Täter – man musste von einer internen Tat ausgehen – ermittelt. Die fraglichen Personen werden diskret überprüft und auch befragt. Am Ende der Ermittlungsarbeit unserer Detektei konnte festgestellt werden, dass ein inzwischen ausgeschiedener Mitarbeiter für die Entwendung des Bildes verantwortlich zeichnete.

Der Täter war geständig und das Gemälde konnte dem Auftraggeber wieder zugeführt werden.

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Blaumacher Statistik 2008

Der durchschnittliche Blaumacher in Deutschland ist männlich, 43 Jahre alt, Staatsangehörigkeit deutsch und kommt aus Nordrhein-Westfalen oder Bremen. Das sind die Ergebnisse der Jahresstatistik 2008 zur Überprüfung von krankgeschriebenen Personen der Detektei A Plus. (Presseerklärung Blaumacher Statistik 2008)

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tz inverviewt Geschäftsführer unserer Detektei

Die Münchener tz berichtete in ihrer Ausgabe vom 19.12.08 über den starken Anstieg im Zusammenhang von Personenüberwachungen im Zuge von Weihnachtsfeiern zum gerichtsfesten Nachweis von Verfehlungen. Hierzu wurde ein Interwiew mit dem Geschäftsführer unserer Detektei geführt.

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€uro AM SONNTAG berichtet über Datenmissbrauch

In der Ausgabe 35 vom 31.08.2008 berichtet die Zeitung €uro AM SONNTAG über den florierenden Datenmissbrauch in Deutschland. Hierzu wurde auch der Chefdetektiv der Wirtschaftsdetektei A Plus, J. Meismann, interviewt. Dieser erklärte €uro AM SONNTAG gegenüber u.a., dass ihm Angebotsschreiben von Adresshändlern aus Deutschland und der Schweiz vorlägen. Weitere Informationen zum Thema Datenmissbrauch finden Sie in der Presseerklärung zum Thema "Handel und Missbrauch von entwendeten Daten" der Detektei A Plus vom 13.08.2008.

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Exklusive Informationen zum Kontodatenmissbrauch durch Callcenter

Handel und Missbrauch mit entwendeten Kontodaten. Detektei A Plus informiert über bereits lang währenden Datenmissbrauch. Klicken Sie hier und lesen mehr in unserer Pressemeldung.

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Stetig steigende Zahlen betrügerischer Pleiten

Die Anzahl der Firmenpleiten bedingt durch Betrug steigt enorm stark. Nach Untersuchungen beispielsweise in Österreich durch den Kreditschutzverband von 1870 betrifft die Zahl der Firmenpleiten durch Betrug schon 7 Prozent aller Fälle von Firmenkonkursen. Im Jahr 2002 lag dieser Wert noch bei lediglich 4 Prozent.

Wie zu erwarten gibt es die höchste Zahl an Konkursen durch Betrug in der Bauwirtschaft. Firmen werden extra dafür gegründet, um sie dann später in die Insolvenz gehen zu lassen. Dadurch sollen auch Sozialversicherungsleistungen eingespart werden.

Bezogen auf den Gesamtschaden ist jedoch festzustellen, dass nach wie vor Anlagebetrüger den höchsten Schaden anrichten.

Schützen Sie sich vor Betrug durch rechtzeitige Konsultation einer Detektei, die Erfahrung mit Betrugsermittlung hat.

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Am 03.03.2008 wurde in der Sendung "Steuern und Recht" des Fernsehsenders NTV über die Arbeitsweise unserer Detektei im Zusammenhang mit Informationsgewinnung durch Internetrecherchen und Datenbankabfragen berichtet. Hierzu wurde unser Geschäftsführer als fachkundiger Experte interviewt.

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Bei Observationen genau wie allen anderen Fahrten auch ist man in Polen nunmehr gezwungen, als Fahrer eines Fahrzeuges, das in Polen am Straßenverkehr teilnimmt und nicht in Polen zugelassen ist, eine auf den Namen des Fahrers ausgestellte schriftliche Erlaubnis des Fahrzeughalters mitzuführen, wenn dieser nicht selber im Fahrzeug ist. Diese Regelung des polnischen Straßenverkehrsgesetzes ist am 25.12.2007 in Kraft getreten. Da Detektive aus Gründen der Tarnung meist in Fahrzeugen observieren, die auf andere Personen zugelassen sind, ist diese Regelung gerade bei granzüberschreitenden Observationen von großer Bedeutung und man sollte unbedingt darauf vorbereitet sein.

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Die Stuttgarter Nachrichten vom 06.08.2007 berichten im Wirtschaftsteil über unseren Chefdetektiv J. Meismann. So heißt es dort in dem Bericht "Detektive leben von misstrauischen Chefs".

Über 50 Prozent des Umsatzes macht die Detektei mit der Beobachtung von Arbeitnehmern, deren Chefs oder Versicherungen misstrauisch auf eine Krankschreibung reagieren. "Wir prüfen dann, ob sich der Mitarbeiter gesetzeskonform verhält", so Meismann. Das bedeutet, der Mitarbeiter darf weder einer Schwarzarbeit nachkommen, noch schwere Gartenarbeit verrichten und sollte sich auch nicht auf dem Tennisplatz vergnügen.

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Internetsurfen als Kündigungsgrund

Das Bundesarbeitsgericht Erfurt hat mit Urteil 2 AZR 200/06 entschieden, dass privates Surfen im Internet während der Arbeitszeit ein Kündigungsgrund ist. Entscheidend ist jedoch grundsätzlich der Umfang der privaten Nutzung und die damit vergeudete Arbeitszeit. Durch das Herunterladen vor allem pornographischer Inhalte kann nach Meinung der Arbeitsrichter zudem der Ruf des Arbeitgebers geschädigt werden. Eine fixe Zeitvorgabe, wie viel Surfen statthaft sei und wo die Grenze überschritten ist, wird vom Gericht abgelehnt. Je nach Arbeitsplatz können bereits wenige Minuten privates Surfen im Internet die Arbeit entscheidend beeinträchtigen.

Hintergrund des Verfahrens war die Klage eines Bauleiters aus Rheinland-Pfalz, der während der Arbeitszeit im Internet gesurft hatte und dabei auch pornographische Bilder aufgerufen hatte. Sein Arbeitgeber kündigte ihm aus diesem Grund, ohne ihn vorher abgemahnt zu haben. Der Schritt wurde damit begründet, dass der Mitarbeiter seine Arbeit wegen der privaten Surfzeiten nicht erledigt habe und deshalb Überstunden machen musste, die er sich bezahlen ließ. Dieser Vorwurf wurde von dem Arbeitnehmer im Prozess bestritten. Darüber hinaus hielt er eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung für nicht rechtmäßig. Dieser Meinung widersprach nun das Arbeitsgericht. Im Urteil heißt es "Auch wenn die private Nutzung des Internets im Betrieb nicht untersagt ist, kann sie eine solche erhebliche Pflichtverletzung darstellen und den Arbeitgeber zur Kündigung ohne vorherige Abmahnung berechtigen". Ob die Pflichtverletzung des Arbeitnehmers im speziellen Fall für eine Kündigung ausreichte, wurde nun zur erneuten Prüfung an das Landesarbeitsgericht verwiesen.

Klicken Sie hier, um weitere interessante Urteile
in unserer Urteilssammlung
zu lesen.

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Detektiv im Interview

Unser Chef-Detektiv J. Meismann wird im Rahmen der TV Sendung "Daheim und Unterwegs" im WDR Fernsehen als Experte zum Thema 'Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser' live Rede und Antwort stehen. Die Presseveröffentlichung des WDR Fernsehens lautet:

Beziehungs-Spionage
Über zwei Drittel der deutschen Männer sind schon einmal fremdgegangen. Und bei den Frauen sieht es auch nicht viel besser aus: 64 Prozent geben zu, schon mal einen Seitensprung gehabt zu haben. Kein Wunder, dass bei so manchem Partner die Alarmglocken schrillen, wenn er oder sie plötzlich unaufmerksamer ist als sonst, länger bei der Arbeit bleibt oder ständig SMSe verschickt.

Wer dem Partner misstraut, greift manchmal zu extremen Methoden, um ihn zu kontrollieren. Das Durchsuchen der Jackentasche oder das Stöbern im Nachrichteneingang des Handys gehört dazu. Doch wann geht man zu weit mit seinem Kontrollverhalten? Und wie viel Vertrauen sollte man in den Partner haben?

Was denken Sie? Für Ihre Fragen haben wir heute zwei Experten in der Sendung: Jochen Meismann ist Privatdetektiv und Eva Maria Zurhorst Psychologin.

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Nicht nur Handy am Steuer verboten – auch „Palm am Steuer“ !

Nachdem es schon verschiedene Urteile gibt, die das Verbot eines Handys am Steuer selbst dann bestätigen, wenn man nur auf die Uhr des Mobiltelefons geschaut haben will (OLG Hamm, NZV 2005, 548 – jede Benutzung des Handys ist verboten, auf die Art der Benutzung kommt es nicht an) hat nun das OLG Karlsruhe entschieden, dass die Nutzung eines Palm-Organizers am Steuer eines Fahrzeuges gleichzusetzen ist mit dem Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung. Die Richter in Karlsruhe entschieden, dass auch jede andere bestimmungsgemäße Nutzung von Bedienfunktionen des Gerätes, also auch das Organisieren von Daten oder eine Nutzung als Internetzugang, den Tatbestand der Benutzung eines Mobiltelefons erfüllen. Der in Mannheim erwischte Fahrer musste folglich ein Bußgeld zahlen. (OLG Karlsruhe, 3 Ss219/05)

Gibt es eine gute Ausrede?

Ja. Nach einem Urteil des OLG Köln wurde festgestellt, dass das in der Hand halten eines Handys noch nicht bestraft werden kann – wenn die Begründung stimmt. In dem Verfahren hatte ein Autofahrer sein Handy während der laufenden Fahrt in der linken Hand. Seine Begründung dafür: Das Handy habe im Ablagefach gelegen und geklappert, weswegen er es in die Hand genommen habe um es an einen anderen Platz zu legen. Nachdem er zunächst von dem zuständigen Amtsgericht zu einem Bußgeld verurteilt worden war hob das OLG Köln das Urteil auf, weil das Handy nicht benutzt wurde, sondern nur an eine andere Stelle gelegt worden war. Denn das Mitführen des Handys im Auto ist ja keineswegs verboten (OLG Köln, 83 Ss-Owi 19/05).

Handynutzung vor Ampel

Sollten Sie vor einer roten Ampel stehen und mit dem Handy telefonieren, dann ist es sinnvoll, den Motor abzuschalten. Denn nach einer Entscheidung des OLG Bamberg ist das Telefonieren vor einer Ampel mit ausgeschaltetem Motor nicht verboten. Grundsätzlich gelte das Verbot nicht, wenn das Fahrzeug steht und der Motor ausgeschaltet ist. Eine Abhängigkeit zu einer bestimmten Situation im Straßenverkehr ist nicht gegeben.

Fazit: Telefonieren mit dem Handy vor der roten Ampel oder der geschlossenen Schranke stets bei ausgeschaltetem Motor. (OLG Bamberg 3 Ss OWi 1050/06)

 

 

 

 

 

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