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Statistik
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PressemitteilungBlaumacher Statistik 2008Der durchschnittliche Blaumacher in Deutschland ist männlich, 43 Jahre alt, Staatsangehörigkeit deutsch und kommt aus Nordrhein-Westfalen oder Bremen. Das sind die Ergebnisse der Jahresstatistik 2008 zur Überprüfung von krankgeschriebenen Personen der Detektei A Plus. Die bundesweit tätige Detektei hat dabei sämtliche Fälle ausgewertet, bei denen Personen überprüft wurden, die im konkret begründeten Verdacht standen, Blaumacher zu sein, also eine Krankheit nur vorgetäuscht zu haben, um Leistungen wie Lohnfortzahlung oder Krankengeld zu erschleichen. Die Jahresstatistik 2008 bezogen auf die absoluten Fallzahlen ergibt dabei folgendes Bild. Bundesländer mit den meisten Blaumachern
Um die Bundesländer wegen der unterschiedlichen Bevölkerungszahlen besser vergleichbar machen zu können wurde ebenfalls eine Auswertung mit einem Koeffizienten bezogen auf die Relation Blaumacher / Bevölkerungszahl des Bundeslandes gebildet. Dabei ergibt sich deutlich ein verändertes Ranking. Bundesländer mit den meisten Blaumachern in Relation zur Bevölkerungszahl:
Überhaupt schneiden die neuen Bundesländer im Ranking besser ab als die alten Bundesländer. So liegt das am höchsten platzierte neue Bundesland Brandenburg in dem Ranking auf 9. bzw. 10. Position. Nach der Detektei A Plus Statistik ergeben sich folgende Rankingparameter:
Das Durchschnittsalter der Blaumacher bezogen auf volle Lebensjahre beläuft sich auf 43 Jahre. Da die Deutschen ohnehin Weltmeister in der Zahl der Arztbesuche sind verwundert es nicht, dass auch die Zahl der Krankschreibungen in 2008 gestiegen ist. Nach Statistiken des Gesundheitsministeriums sollen gesetzlich versicherte Arbeitnehmer im Jahr 2008 im Durchschnitt 3,4% der Arbeitszeit gefehlt haben, was einer Fehlzeit von 7,5 Arbeitstagen entspricht. In 2007 waren es nur 3,2%. Häufigste Krankheitstage sind nach den Erfahrungen der Detektei A Plus Montag und Freitag sowie Brückentage, an denen mancherorts schnell das „Gelbfieber“ in Form eines Krankenscheins ausbricht. Im Vergleich zum Jahr 2007 stieg die Zahl der bearbeiteten Fälle im Zusammenhang mit der Überprüfung von Leistungserschleichung von krankgeschriebenen Personen um 21,8%. Aus der Statistik ergibt sich somit, dass der Otto-Normalsimulant, der seiner geschuldeten Arbeitspflicht nicht nachkommen will, männlich ist und aus NRW stammt. Besonders häufig wird aber im Bundesland Bremen die Arbeit geschwänzt. Nach Auskunft des Geschäftsführers der Detektei A Plus Jochen Meismann ist von einer sehr hohen Überführungsquote auszugehen. „Dieses hängt damit zusammen, dass die Kunden unserer Detektei uns dann mit der Überprüfung der vorgeblich Kranken beauftragen, wenn es tatsächlich konkrete Verdachtsmomente auf ein Fehlverhalten gibt.“ Die Folge der Überführung ist meistens die fristlose Kündigung verbunden mit der Forderung auf Detektivkostenerstattung. Nach Darstellung der Detektei A Plus sind überführte Simulanten in der Regel verpflichtet, die entstandenen Detektivkosten zu erstatten. So hat nach der Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber die durch das Tätigwerden einer Detektei angefallenen notwendigen Kosten zu ersetzen, wenn der Arbeitnehmer im Zusammenhang mit einem konkreten Tatverdacht gegen den Arbeitnehmer einer Detektei die Überprüfung des Arbeitnehmers aufträgt und der Arbeitnehmer dabei einer vorsätzlichen Vertragspflichtverletzung überführt werden kann. Bundesarbeitsgericht Urteil vom 17.09.1998 8 AZR 5/97 Diese Rechtssprechung wurde erst jüngst beispielsweise vom Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz unter dem Aktenzeichen 7 Sa 197/08 bestätigt. Gemäß Angaben der Detektei A Plus liegt die Quote des erfolgreichen Nachweises eines Fehlverhaltens während des Krankenstandes bei etwa 83,3%. Die Erkenntnisse werden von der Detektei dann gerichtsfest dokumentiert. Nach Auskunft von Jochen Meismann, Geschäftsführer der Detektei A Plus, ist diese hohe Quote darin begründet, dass die Auftraggeber nur dann Kontrollaufträge erteilen, wenn tatsächlich sehr konkrete Verdachtsmomente oder Hinweise auf ein Fehlverhalten vorliegen. Die 16,7% der Überprüfungen, in denen sich der Verdacht nicht bestätigte, belegen aber nicht, dass nicht doch ein Fehlverhalten vorliegen könnte. Manchmal hat man einfach nicht die Möglichkeit, einen entsprechenden Beweis zu führen, weil der Kranke sich zu geschickt verhält und beispielsweise nur in der eigenen Wohnung Arbeiten ausführt, die von Außen nicht einzusehen sind. Manchmal hat man auch einfach nur den falschen Tag erwischt und schließlich kann auch ein Dauersimulant tatsächlich einmal wirklich erkranken. Wenn sich die Verdachtmomente nicht bestätigen, wird der Einsatz unverzüglich beendet. Dorsten, 22.01.2009 |
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*0,14 € / Min. aus dem deutschen Festnetz, möglicherweise abweichende Preise für Mobilfunkteilnehmer, ab dem 01.03.10 maximal 0,42 € / Min. aus dem Mobilfunknetz
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