Detektei Mettmann 
Detektive
ermitteln für Sie in Mettmann und auch im Umland von Mettmann. Eine
Detektei kann Ihnen wertvolle Unterstützung bei der Beweisbeschaffung
liefern.
Haben Sie offene Fragen in Mettmann oder benötigen
überregional Hilfe?
Sprechen Sie uns an, unsere Ermittler freuen sich auf
Sie
Detektei Mettmann 
0 18 05 - 10 10 60 
Unsere Detektive arbeiten für Firmen, Rechtsanwälte,
Gewerbebetriebe und auch öffentliche Einrichtungen.
Natürlich sind unsere Detektive auch für Privatpersonen
aus Mettmann schon seit vielen Jahren ein seriöser Partner bei Problembewältigungen.
Wenn Sie also Beweisbedarf in Mettmann haben, eine Videoüberwachung
in Mettmann benötigen oder Zeugen in Mettmann suchen - unsere Detektive sind für Sie da.

Heimliche Überwachung von Mitarbeitern
per Video
BAG Entscheidung von 27.03.2003 (2 AZR 51/02)
Im Einzelfall kann der Arbeitgeber berechtigt
sein, seine Mitarbeiter heimlich per verdeckter Videokamera zu überwachen.
Für den Einsatz von Videotechnik ist entscheidend, ob der Arbeitgeber
einen berechtigten Grund zur Überwachung der Arbeitnehmer hat. Als
einen solchen gewichtigen Grund hat das Bundesarbeitsgericht in seiner
obigen Entscheidung den dringenden Tatverdacht des Diebstahls oder der
Unterschlagung gegenüber einer Angestellten angesehen kann, sofern
der Vorwurf nur schwer mit anderen Mitteln geklärt werden kann. Liegt
ein derartiger Grund für eine heimliche Videoüberwachung vor,
so sind die aus der Videoüberwachung gewonnenen Erkenntnisse auch gerichtlich verwertbar.
Im vorliegenden
Fall ging es übrigens um die Unterschlagung von Geldern im Kassenbereich
eines Getränkemarktes. Eine anderweitige Beobachtung und Beweisführung
durch Detektive war nicht möglich, so dass nur die Videoüberwachung
möglich war.
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