Grundstückseigentümer ermitteln » so geht es

Sie möchten einen Grundstückseigentümer schnell ermitteln und fragen sich, wie Sie ihn herausfinden können? Hier finden Sie die Erklärung.
DETEKTIV EINSCHALTEN

Wer einen Grundstückseigentümer ermitteln möchte, scheitert schnell an scheinbar unüberwindbaren Hürden.

Stehen Sie vor der Frage: Wie ermittle ich den Besitzer eines Grundstücks? Dann finden Sie hier die Erklärung. Wer selber bei den Ermittlungen nicht weiterkommt, dem helfen unsere Detektive.

Grundstückseigentümer ermitteln

Viele Menschen stehen beim Kaufwunsch von Bestandsimmobilien oder Grundstücken vor der Hürde, wem Sie den Kaufwunsch vortragen können.

Denn wem gehört das schöne Baugrundstück, das Sie sich ausgesucht haben?

Zusammenfassung – wo finde ich den Eigentümer eines Grundstücks?

Wer einen Grundstückseigentümer sucht, findet dessen Namen und Anschrift im Grundbuchamt und im Katasteramt. Das Grundbuchamt befindet sich bei dem für die Stadt zuständigen Amtsgericht. Geben Sie einfach bei Google die Begriffe „Grundbuchamt + Ortsname“ ein. Sie erhalten dann die Adresse des zuständigen Amtes. Dort können Sie Ihr berechtigtes Interesse darlegen und dann Einsicht ins Grundbuch nehmen um zu sehen, wem das Grundstück gehört.

In vielen Fällen ist es jedoch nicht so einfach herauszufinden, wem das Grundstück gehört. Je nach Hintergrund Ihres Interesses müssen Sie unterschiedliche Schritte unternehmen.

Ein angedachter Kauf ist nicht der einzige Grund, um nach dem Eigentümer zu forschen:

  • Sie haben Kaufinteresse an einer Bestandsimmobilie oder dem Kauf einer Wohnung?
  • Oder sind Sie auf der Suche nach einem Baugrundstück?
  • Sie haben Probleme mit dem Nachbargrundstück? Und damit verbunden Probleme mit dem nicht bekannten Eigentümer des Grundstückes.
  • Ihnen ist ein persönlicher Schaden entstanden? Verletzungen durch herabgefallene Äste, Dachziegel oder ähnliches.
  • Sie sind Gläubiger und wollen Ansprüche geltend machen?

Die Gründe können unterschiedlich sein, aber jetzt fragen Sie sich: Wie finde ich heraus, wem ein Grundstück gehört? Hier finden Sie einige nützliche Tipps.

Das können Sie machen, wenn Sie selber einen Grundstücks­eigentümer herausfinden wollen

Um den Besitzer eines Grundstücks ausfindig zu machen, ist manchmal detektivische Arbeit erforderlich. Das ist nicht immer einfach. Außerdem müssen Sie gegenüber den Behörden ein berechtigtes Interesse nachweisen. Hier einige Tipps, wo Sie selbst nach dem Eigentümer suchen können. Hier finden Sie Antworten auf die Frage: Wem gehört das Grundstück?

  1. Grundbuchamt
  2. Liegenschaftskataster
  3. Mit Hilfe eines Notars
  4. Nachbarn oder Hausbewohner befragen
  5. Internet

Gehen wir die Stellen und Wege auf der Suche nach dem Besitzer von dem Grundstück jetzt im Einzelnen durch. Diese funktionieren meist auch, wenn Sie Immobilieneigentümer ermitteln wollen.

1. Grundbuchamt

Das Grundbuchamt ist zwar ein öffentliches Register, in dem Eigentümer eingetragen sind. Aber leider bekommen Sie nicht immer eine Auskunft, wer im Grundbuch eingetragen ist. Wer Einsicht ins Grundbuch erhält, regelt die Grundbuchordnung.

Für eine Einsicht beim Grundbuchamt der Gemeinde ist es erforderlich, das berechtige Interesse genau darzulegen. Nicht jedem ist also eine Grundbucheinsicht gestattet. Und nicht jeder hat ein Recht auf eine Auskunft.

Zum einen schützt man mit dem berechtigten Interesse die Persönlichkeitsrechte des Grundstückseigentümers. Zum anderen kann sich durch diese Maßnahme niemand aus reiner Neugier über die im Grundbuchamt eingetragenen Hypotheken und Grundschulden des Grundstücks und seines Eigentümers informieren. Einblick ins Grundbuch erhalten daher nur berechtigte Personen.

2. Liegenschaftskataster oder Katasteramt

Diese öffentliche Stelle enthält Informationen zu Flurstücken oder Gebäuden. Beim Katasteramt, das exakt mit Liegenschaftskataster zu bezeichnen wäre, erhalten Sie unter anderem Auskünfte zur

  • Topographie
  • den Liegenschaftseinträgen
  • Eigentümerangaben
  • Flur
  • und viele weitere Informationen mehr.

Die Eintragungen zu

  • Flurstücken
  • Gebäuden
  • Tatsächlicher Nutzung
  • Bodenschätzung

sind für jedermann frei einsehbar.

Informationen zu Eigentümerdaten erfordern aber ein berechtigtes Interesse, weil Angaben zum Eigentümer dem Datenschutz unterliegen.

Ist rechtlich alles in Ordnung, können Sie einen entsprechenden Antrag stellen und wissen, wer der Grundstückseigentümer ist.

3. Notar einschalten

Notare können das Grundbuch einsehen und einen Grundbuchauszug zur Liegenschaft oder dem Haus einholen. Er kann so den im Grundbuch eingetragenen Besitzer erfragen. Das geht jedoch nur, sofern Sie als Mandant ein berechtigtes Interesse nachweisen können.

Für die Bearbeitung benötigt er nach geltendem Recht eine Vollmacht von Ihnen. Alsdann kann eine Einsicht ins Grundbuch erfolgen. Alternativ erfolgt die Anfrage über die Grundstücke beim zuständigen Amt schriftlich. Dank der Digitalisierung erhält er die Daten jedoch ganz einfach unmittelbar am Rechner.

Die meisten Ämter sehen aber Ihre Kaufabsicht nicht als berechtigtes Interesse an. Sprechen Sie zur Not mit Ihrem Anwalt, was beim jeweiligen Grundbuch erlaubt ist und was nicht. Er zeigt Ihnen seine Möglichkeiten auf. Übrigens ist das nicht in jedem Bundesland einheitlich, wenn Sie etwas zum Eigentümer des Grundstücks über das Grundbuch herausfinden wollen und wie das berechtigte Interesse geregelt ist.

4. Nachbarn oder Hausbewohner befragen zum Namen des Grundstückseigentümers

Steht auf dem Grundstück ein Haus? Dann ist es für Sie deutlich leichter, den Hauseigentümer festzustellen.

Schellen Sie einfach an dem Wohnhaus an. Fragen Sie zunächst die Bewohner oder Mieter nach dem Eigentümer. Sollten Sie keine Antworten erhalten, versuchen Sie es bei den Nachbarn, die im Umfeld wohnen. Möglicherweise weiß ein Nachbar, wem das Haus gehört, wenn Sie Ihr Kaufinteresse an dem Grundstück bekunden.

Etwas schwierig könnte es sein, wenn es erst kürzlich zu einem Verkauf kam. Möglicherweise sind die neuen Besitzverhältnisse den Mietern dann noch nicht klar. Gleichfalls schwierig ist es, wenn das Grundstück einer Person gehört, die verstorben ist und die Eigentumsverhältnisse unklar sind. Dann ist eine Erbenrecherche notwendig, zumal wir dann häufig von verschiedenen Grundstückseigentümern reden. Hier mehr dazu, wie Sie Verstorbene finden.

5. Internet nutzen bei der Suche nach weiteren Infos

Sie haben zwar den Namen des Besitzers erhalten, aber kennen dessen Adresse nicht? Vielleicht erfahren Sie im Netz mehr und erhalten eine Antwort auf die Frage: Wie bekomme ich raus, wem ein Grundstück gehört?

Zusätzlich ist es in manchen Fällen möglich, einen Hinweis auf das betreffende Grundstück zu erhalten. Suchmaschinen können dabei helfen. Selbst in online Archiven lesen Sie manchmal hilfreiche Hinweise zur Anschrift des Grundstückseigentümers.

Alternativ sprechen Sie mit einem Immobilienmakler. Kennen Sie einen ortsansässigen Makler persönlich, dann wenden Sie sich an ihn und fragen nach dem Eigentümer eines Grundstücks.

Oder ist das betreffende Objekt in einer anderen Stadt, suchen Sie nach einem ortsansässigen Makler. Dieser hat zumeist gute Kontakte und kann Ihnen vielleicht einen Tipp geben, in wessen Eigentum die begehrte Immobilie steht.

Leerstehendes Haus – Besitzer finden

Alle Wege, die wir Ihnen zu der Recherche nach dem Namen des Grundstücksbesitzers aufgezeigt haben, funktionieren in gleicher Weise, wenn Sie den Besitzer eines leer stehenden Hauses feststellen wollen. Gerade während der Niedrigzinsphase war das Interesse an Eigentümern von Bauland und Bestandsimmobilien groß aus Mangel an verfügbaren Angeboten.

Wem gehört das Grundstück? Wir helfen Ihnen.

Haben alle Wege der Ermittlung nicht zum Ergebnis geführt und Sie fragen sich immer noch: Wie bekomme ich den Eigentümer eines Grundstücks heraus? Die Feststellung der Besitzverhältnisse des Grundstücks oder einer Immobilie ist wahrlich oft nicht einfach. Besonders schwierig ist es bei Bauland, das gegehrt ist.

Wenn Sie selber gar nicht weiter kommen, greifen Sie auf externe Hilfe zurück. Denn für so etwas gibt es schließlich Experten. Detektive ermitteln auf anderen Wegen als Sie es können. Diese haben die notwendige Erfahrung, um für Sie einen Hauseigentümer ausfindig zu machen.

Detektive brauchen grundsätzlich für die Recherche die Anschrift des Objekts. Anhand Ihrer Angaben ist es dann möglich, gezielt nach dem Eigentümer oder Grundstücksbesitzer zu ermitteln. Hilfreich können zudem Informationen zum Flur oder Flurstück sein.

Die Vorgehensweise einer Detektei bei Ermittlungen zu Immobilien ist zwar ähnlich der Ihren. Dennoch ist sie weit erfolgreicher, weil viel mehr Routine zum Thema mit im Spiel ist. Darum kommen Sie zum Ziel, wenn Sie uns beauftragen, Informationen zu Grundstücken und deren Eigentümer einzuholen.

Es gibt einerseits die Vor-Ort-Recherche, die sehr intensiv erfolgt. Andererseits beschreiten wir geeignete Ermittlungswege. Dabei gibt es die eine oder andere Möglichkeit, nach einer Immobilie oder einem Grundstück zu forschen. Das geschieht immer mit dem Ziel, die gesuchte Person herauszufinden.

Was sind das für Schritte, die eine Detektei vornimmt? Nun, das ist unser Geschäftsgeheimnis. Aus dem “Nähkästchen plaudern” wir nicht.

Vor-Ort-Recherche zum Besitzer eines Grundstücks

Das bedeutet, dass ein Detektiv gezielt in der entsprechenden Stadt nach dem Grundstückseigentümer recherchiert. Dies geschieht im nahen Umfeld und bei Behörden.

Falls es sich um ein Mietobjekt handelt, kann der Ermittler den Vermieter herausfinden. Die Recherchen erfolgen unter einem geeigneten Vorwand. Nicht immer sind Mieter bereit, fremden Dritten Auskunft über ihr Mietverhältnis zu geben. Zudem sucht er die örtlich zuständigen Behörden auf, um weitere Hinweise zu erhalten.

Ermittlungen zum Eigentümer eines Grundstücks

Die Ermittlungswege sind individuell auf den jeweiligen Fall abgestellt. Dabei nutzen wir alle erforderlichen Ressourcen aus, um den Grundstücksbesitzer zu ermitteln.

Langjährige Erfahrungen unserer Detektei in diesem Thema zahlen sich zu Ihrem Vorteil aus. Für zweckdienliche Ermittlungen bieten sich viele Quellen, Datenbanken und sonstige Register an, um bei der Ermittlung erfolgreich zu sein. Lassen Sie Detektive ermitteln, wenn Sie mehr über den Eigentümer wissen möchten.

Beratung durch einen Detektiv zur Ermittlung des Eigentümers

Haben Sie Fragen zu diesem Beitrag und wie Sie den Eigentümer eines Grundstücks herausbekommen? Rufen Sie jetzt einfach an. Oder nutzen Sie das Kontaktformular und senden eine Nachricht. Ein Privatdetektiv ruft Sie dann zurück. Dieser erklärt Ihnen, was wir für Sie tun können, um den registrierten Grundstücksbesitzer ausfindig zu machen.

Jetzt informieren, wenn Sie mehr zu dem Grundstück und dem Eigentümer wissen müssen

Diese erste Beratung ist kostenfrei und unverbindlich. Dabei erörtern wir mit Ihnen Ihren speziellen Fall eingehend. Mit dem entsprechenden Hintergrund-Wissen kann Ihnen der Detektiv ein für Sie faires Angebot zur Ermittlung des Eigentümers eines Grundstücks unterbreiten.

Dabei ist es egal, ob Sie einen Detektiv in Berlin, einen Detektiv in München oder sonst wo benötigen. Einen Grundstückseigentümer durch einen Detektiv in Bayern ermitteln zu wollen funktioniert ganz ähnlich, als wenn eine Detektei in NRW oder sonst wo in Deutschland recherchiert. Darum sind Sie hier richtig, wenn Sie Grundstückseigentümer ermitteln NRW oder Bayern oder sonst wo.

Sicher kostet eine solche Recherche zu einem Haus oder einem Grundstück etwas Geld. Dafür bearbeiten wir die Sache so, dass Sie von einem Erfolg ausgehen dürfen, wenn es darum geht, den Grundstückseigentümer zu ermitteln.

Nehmen Sie das Angebot zur Eigentümerermittlung an, wissen Sie recht schnell, welcher Mensch oder welches Unternehmen als Eigentümer registriert ist. Die Ermittlungen zu dem Eigentümer von dem Grundstück geschehen diskret. Nur mit Ihrer ausdrücklichen Erlaubnis würden wir offen recherchieren.

Aber: Einen Grundstücksbesitzer ermitteln kostenlos geht leider nicht, auch keinen Hausbesitzer ausfindig machen ohne Kosten. Wenn wir recherchieren, wem das Grundstück gehört, ist das mit einem Honorar verbunden.

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