Unterhalt
bei gleich- geschlechtlicher Partnerschaft
Eine nun lesbische Frau erhält keinen Unterhalt vom Ex-Mann.
Der Bundesgerichtshof hatte über einen Fall zu entscheiden,
in dem eine Ehefrau sich von ihrem Mann getrennt hatte, da sie sich sexuell
umorientiert hatte und nunmehr lesbisch war.
Die Frau wollte von ihrem Mann Unterhalt haben. Die höchsten
Richter entschieden, dass ein ehemaliger Ehepartner, der aus einer zuvor
intakten Ehe ausgebrochen sei, um dann mit einem neuen Lebensgefährten
bzw. hier Lebensgefährtin dauerhaft zusammenzuleben, nunmehr keinen Anspruch auf Trennungsunterhalt habe.
Die Karlsruher Richter betonten ausdrücklich, dass
der Trennungsunterhalt auch dann nicht gezahlt werden müsse, wenn
eine gleichgeschlechtliche Beziehung, hier eine lesbische Partnerschaft,
eingegangen wird, da sich die zuvor heterosexuelle Frau in ihren sexuellen
Vorlieben umorientiert habe. Somit verweigerte der Bundesgerichtshof der
nunmehr lesbischen Frau die Unterhaltsansprüche gegen ihren Mann.
Interessant war, dass die vorhergehende Instanz noch
der Auffassung war, der lesbischen Frau stünde Trennungsunterhalt
zu, da deren sexuelle Umorientierung eine schicksalsbedingte Begebenheit
sei. Dieser Auffassung schlossen sich die Karlsruher Richter nicht an.
Wenn auch Sie von einem solchen Fall betroffen sein sollten,
so kann Ihnen unsere Detektei die nötigen Beweise auch für gleichgeschlechtliche
neue Partnerschaft beschaffen. Sprechen Sie mit einem Detektiv über
die Möglichkeiten speziell in ihrem Fall. BGH Aktenzeichen XII ZR
7/05.
Gründe für
Verwirkung von nachehelichem Unterhalt - Detektei A Plus informiert.
|
Social Bookmarks