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Urteile zum Thema Krankmeldung

Auslandsattest: Dem Kläger waren durch einen Arzt in der Türkei 30 Tage Bettruhe verordnet worden. Der Arbeitgeber des Klägers bezweifelte den Wahrheitsgehalt dieses Attestes, woraufhin der Kläge seine Klage einreichte. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz wies die Klage ab. In der Begründung hieß es, dass ein Attest den Anforderungen inländischer Bescheinigungen entsprechen müsse. Es solle nachvollziehbar darlegen, dass eine Erkrankung vorliegt, die zur Arbeitsunfähigkeit geführt hat. (Az.: 11 Sa 178/10)

* * *

Krankmeldung: Der Arbeitgeber muß unverzüglich informiert werden. Meldet sich ein Arbeitnehmer erst 5 Stunden nach Beginn seiner regulären Arbeitszeit per Arztattest arbeitsunfähig krank, so kann er entlassen werden, wenn er wegen vorheriger Unregelmäßigkeiten, wie z.B. wegen zu späten Arbeitsbeginns, bereits abgemahnt worden war. (Hessisches Landesarbeitsgericht 9 Sa 2591/98)

* * *

Krankmeldung: Hat ein Arbeitgeber einer Mitarbeiterin den geplanten Urlaub abgelehnt, läßt sie sich daraufhin von ihrer Ärztin krankschreiben und fährt sie dann doch in Urlaub (was ihrem Arbeitgeber auffällt, als er die Arbeitnehmerin in einer Fernsehsendung erblickt, so kann
er ihr fristlos kündigen - zumal dann, wenn die Ärztin die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nur ausgestellt hat, weil die Patientin in der Praxis gezittert und geweint hat. (Amtsgericht Nürnberg 6 Ca 492/98)

* * *

Krank oder nicht krank? Ich würde ja gerne wieder arbeiten, aber ich darf ja nicht, ich doch noch krankgeschrieben. Ein nicht nur unter Arbeitnehmern weitverbreiteter Irrtum, denn der Krankenschein belegt nur die vorläufige Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Trotz Vorliegen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung darf der Arbeitnehmer seine Tätigkeit wieder aufnehmen, es sei denn, er ist erkennbar arbeitsunfähig. In Zweifelsfällen lassen sich die Arbeitsfähigkeit ärztlich bestätigen. Rechtlich gesehen muß der Mitarbeiter sogar seinen vertraglichen Verpflichtungen wieder nachkommen, sobald der Grund für die tatsächliche Arbeitsunfähigkeit wegfällt. (ohne Angaben aus GmbH intern vom 18.07.00, Ausgabe 29/VIII)

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Krankmeldung: Attest muß unverzüglich zum Chef. Läßt ein Arbeitnehmer eine am Vortag ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erst 5 Stunden nach Arbeitsbeginn der Firma zukommen, und hat er wegen früherer Verspätungen bereits einige Abmahnungen in seiner Personalakte, so kann der Chef das Arbeitsverhältnis kündigen. (Landesgericht Frankfurt/Main AZ: 139 Sa 2591/98)

KEINE RECHTSBERATUNG!
Diese Rubrik dient lediglich der Information. Für juristische Fragen im Einzelfall kontaktieren Sie bitte einen zugelassenen Rechtsanwalt Ihrer Wahl. Eine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben wird nicht übernommen.

 

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