Verleumdung » Definition und Gegenmaßnahme

Unsere Privatdetektive stehen Ihnen in Deutschland und international zur Seite. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine kostenfreie Erstberatung.
DETEKTIV EINSCHALTEN

Nach §187 StGB (Strafgesetzbuch) ist Verleumdung eine Straftat. Wer dabei wider besseren Wissens über andere unwahre Dinge verbreitet oder behauptet, respektive andere in der öffentlichen Meinung herabsetzt, wird mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bestraft.

Die Verleumdung an sich ist ein Ehrdelikt. Die Aussagen einer Person über eine andere sind dann ehrverletzend.

Wenn jemand einem anderen etwas falsches über Sie berichtet, kann das Verleumdung sein.

Verleumdung ist übrigens nicht identisch mit der üblen Nachrede. Um sich gegen eine Verleumdung wehren zu können, bedarf es klarer Beweise. Hierbei unterstützt eine Detektei die Opfer von Verleumdungen durch sachgerechte Ermittlungsarbeit, die als Beweismittel genutzt werden können.

Andere Menschen verbreiten Unwahrheiten über Sie? Wehren Sie sich.

Leider sind nicht immer alle Menschen ehrlich. So kann es durchaus vorkommen, dass eine Person für die eigenen Interessen lügt und absichtlich etwas Falsches über andere Menschen erzählt.

Verleumdung kann für die betroffene Person oder für ein Unternehmen sehr negative Folgen und sogar langfristige Auswirkungen haben, die beim Betroffenen nicht gewünscht sind.

Ohne fremde Hilfe Genaueres über die Lügen einer Person herauszufinden und vor allem den eigenen Ruf zu verteidigen, ist nicht einfach. Das gilt vor allem, weil die Umgebung in der Regel annimmt, dass der Verbreiter der Verleumdungen die Wahrheit sagt.

Je nachdem, um welche Art von Gerüchten es sich handelt und wie schwer der eigene Ruf geschädigt ist, lohnt es sich, einen Detektiv zu beauftragen. Dieser kann zielgerichtet die Aufklärung eines solchen Falles von verleumderischen Aussagen betreiben.

Eine Detektei kann geschulte Privatdetektive auf den Fall ansetzen und so in vielen Fällen die Tat nachweisen. Abhängig von der Art und der Schwere der Verleumdung kann nach Vorliegen der Beweise ein Gerichtsverfahren angestrebt werden. Detektive werden dabei als qualifizierte Zeugen vor Gericht anerkannt.

Wenn Sie befürchten, dass Sie Opfer einer Verleumdung sind, man Unwahrheiten über Sie verbreitet und Sie Beweise benötigen, rufen Sie jetzt einen Detektiv an und lassen sich beraten: 0800 – 33 33 583

Verleumdung – ein Beispiel aus der Praxis der Detektei A Plus

Ein Bauunternehmer aus NRW trat an unsere Detektei heran, weil dieser Opfer von verleumderischen Behauptungen eines Wettbewerbers war. Dieses hatte dazu geführt, dass einige Projekte nicht zum Abschluss kommen konnten.

Dieser Wettbewerber verbreitete bei Kunden und Interessenten das Gerücht, besagter Bauunternehmer stünde wirtschaftlich vor der Pleite. Ihm war bewusst, dass das ganz und gar nicht stimmte, denn die Firma stand auf äußerst gesunden Beinen und war hartnäckigster Konkurrent am Markt. Vielmehr war die wirtschaftliche Situation unseres Kunden weit besser als jene des Wettbewerbers. Dieser wollte durch die unwahre Aussage einen Marktvorteil erzielen.

Alleine aber das Gerücht genügte nämlich bei einigen Interessenten, sich von unserem Kunden abzuwenden und ihn bei der Ausschreibung nicht zu berücksichtigen.

Um das zu beweisen traten 2 Detektive an den Wettbewerber heran und gaben sich als Bauwillige aus. In einem ersten Beratungsgespräch, bei dem sie Bauunterlagen vorlegten, erklärt die Detektive, dass man sich zwei Gegenangebote einholen wolle. Dabei warfen sie den Namen unseres Kunden in das Gespräch ein.

Sofort ging der Wettbewerber darauf ein und erklärte, das sei zwar ein bekanntes Unternehmen, aber was habe man davon, wenn die Firma im nächsten Jahr nicht mehr existent wäre. Dann könnte mitten in der Bauphase die Insolvenz eintreten oder später keine Gewährleistung mehr gegeben sein.

Auf die Nachfrage der Privatdetektive, ob denn das zu befürchten sei, erklärte der Wettbewerber, dass er klare Informationen hätte, wonach die Bonität und Wirtschaftlichkeit des Kunden am Boden wäre und man spätestens in einem Jahr von einer Insolvenz ausgehen könne.

Weil diese Aussagen komplett falsch waren und wider besseren Wissens gemacht wurden, konnte unser Kunde sein Recht durchsetzen. Aufgrund der Beweise, die die Privatdetektive ermittelt hatten, konnten juristische Schritte auf Unterlassung eingeleitet werden. Der Vorgang war nun ein Fall für die Rechtsanwälte.

Verleumdung, Beleidigung und üble Nachrede – ist das alles das Gleiche?

Das StGB (Strafgesetzbuch) unterscheidet klar zwischen den einzelnen Deliktformen nach dem Strafrecht. Hier eine Übersicht:

  1. Beleidigung (§ 185 StGB) – Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe
  2. Üble Nachrede (§ 186 StGB) – Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe
  3. Verleumdung (§ 187 StGB) – Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe
  4. Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens (§ 188 StGB) – Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren
  5. Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener (§ 189 StGB) – Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren

Die Tatsache, dass es verschiedene Paragraphen im StGB gibt, belegt, dass jedes Delikt anders gelagert ist. Das gilt, selbst wenn gewisse Ähnlichkeiten und zum Teil erhebliche Gemeinsamkeiten gegeben sind. Gemeinsam ist den Aussagen, dass es ehrverletzende Äußerungen sind.

Eine Verleumdung liegt nur dann vor, wenn wider besseren Wissens Behauptungen herabwürdigender oder kreditschädigender falscher Tatsachen dritten Personen gegenüber gemacht werden. Zur juristischen Bewertung nach dem StGB fragen Sie stets einen Rechtsanwalt.

Ist Rufmord so etwas wie eine Verleumdung?

Den Begriff Rufmord suchen Sie in Gesetzestexten vergeblich. Da es ihn so explizit nicht gibt, lässt sich kein exakter Vergleich ziehen.

Was ist der Unterschied zwischen Verleumdung und Beleidigung?

Eine Beleidigung nach § 185 StGB ist dann gegeben, wenn jemand eine missachtende Äußerung über eine andere Person macht. Sagt also jemand zu einem anderen “Blödes Arschloch“ sagt, ist das nach dem StGB eine Beleidigung, keine Verleumdung.

Allerdings kann eine wissentlich unwahre Äußerung von Tatsachen auch eine Beleidigung sein. Das gilt beispielsweise dann, wenn jemand über einen anderen behauptet, dieser andere sei ein Betrüger, obschon diese Behauptung wissentlich unrichtig ist.

Handeln Sie rechtzeitig – Detektive beweisen die Verleumdung.

Vielen Menschen ist im ersten Moment gar nicht bewusst, welcher Schaden mit einer Verleumdung verursacht werden kann. Je nach Art und Form der erzählten Dinge kann der eigene Ruf einen großen Schaden nehmen und bei einem Unternehmen kann der Schaden immens sein. Für eine Verleumdungsklage benötigen Sie aber klare Belege, um Ihren Anspruch geltend machen zu können. Ein Detektiv beweist Dinge dieser Art.

Sollten Sie daher zum Opfer einer solchen Tat geworden sein, sollten Sie unbedingt rechtzeitig handeln. Übrigens arbeiten Täter beim Mobbing oft mit dem Mittel der Verleumdung. Hier gilt: Wehret den Anfängen.

Eine Detektei hilft Ihnen in Ihrem Fall mit erfahrenen Detektiven, die in ganz Deutschland ermitteln können und der Wahrheit somit auf die Spur kommen. Auf die Verschwiegenheit und absolute Diskretion der Privatdetektive können Sie sich verlassen. Jeder Detektiv lebt schließlich davon, dass die Ermittlungen mit der gebotenen Vertraulichkeit durchgeführt werden.

Sollten die Ermittler die Verleumdung nachweisen können, ist es in vielen Fällen möglich, sich die Kosten vom Verursacher der verleumderischen Nachrede erstatten zu lassen. Lassen Sie sich diskret und unverbindlich von einem Detektiv beraten:

Auch interessant

1. Sie schildern uns Ihr Anliegen über das Kontaktformular, per Telefon oder per E-Mail. Jede Anfrage wird streng vertraulich behandelt.

2. Wir prüfen Ihren Fall umgehend und melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück. In der Regel erfolgt eine Antwort noch am Tag der Anfrage.

3. Im Rahmen einer kostenfreien Erstberatung prüfen wir Ihre Handlungsoptionen und finden gemeinsam die für Sie sinnvollste Lösung.
So funktioniert's
KOSTENFREIE ERSTBERATUNG
Wir schützen die Interessen von Firmen und Privatpersonen. Gerne führen wir für Sie Kontrollen durch oder ermitteln Beweise - bundesweit und international.
0800 - 33 33 583
info@detektei-aplus.de
Hier können Sie uns Ihr Anliegen mitteilen
¹ Pflichtfeld




    Bekannt aus
    Bekannt aus der BILDBekannt aus der Frankfurter Allgemeinen ZeitungBekannt aus der Rheinischen PostBekannt aus der Süddeutschen ZeitungBekannt aus der Bunte
    Die hier abgebildeten Wort -/ Bildmarken sind urheberrechtlich geschützt.
    Verifiziertes Mitglied im Weltverband der Detektive
    Über unsere Geschäftsleitung sind wir verifiziertes Mitglied im Weltverband der Detektive. W.A.D. ist die am längsten bestehende und größte globale Allianz seiner Art. Seit 1925 steht die World Association of Detectives für höchste ethische Praktiken, Genauigkeit, Wahrheit und Kompetenz.
    Mitgliedsprofil beim Weltverband W.A.D. >
    envelopephone-handsetmagnifiercrossmenuchevron-downcheckmark-circle