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Krankschreibungsbetrug - Blaumacher

Nicht selten kommt es vor, dass Mitarbeiter "krankfeiern" und in dieser Zeit ihrem Hobby oder sogar einer anderen Tätigkeit (Schwarzarbeit) nachgehen. Es ist heute leider eine Tatsache, dass Moral und Loyalität vieler Mitarbeiter ständig sinken. So müssen Arbeitgeber aus Mangel an Beweisen immer häufiger Detektive einsetzen, um schwarze Schafe im Betrieb zu überführen.

Wenn auch in Ihrem Betrieb eine überhöhte Fehlzeitenquote vorliegt und Sie den Verdacht haben, dass vorgeblich Kranke nur simulieren und Blaumacher sind, dann sprechen Sie mit einem Detektiv unter:

0 18 05 - 10 10 60 *

Welche Möglichkeiten haben Sie, gegen kranke Arbeitnehmer vorzugehen?

Das (Arbeits-)Recht steht in solchen Fällen übrigens voll auf der Seite der Arbeitgeber. "Die Inanspruchnahme eines Detektivs", hat der BGH grundsätzlich entschieden, "stellt in der heutigen Zeit keinen außergewöhnlichen Umstand mehr dar".

Der Arbeitnehmer hat aufgrund seines Arbeitsvertrages die Pflicht, seine Arbeitskraft dem Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen. Im Krankheitsfall hat er sich so zu verhalten, dass er baldmöglichst wieder arbeitsfähig wird. Insbesondere hat er dabei alles zu unterlassen, was seine Genesung verzögern könnte. Grundsätzliche Maßstäbe, wann dies der Fall ist, gibt es dabei nicht, entscheidend ist die jeweilige Situation im Einzelfall. In solchen Fällen gilt es, das jeweilige "gesundheitsschädigende" Verhalten des Arbeitnehmers zu ermitteln und zu beweisen. Von der Rechtsprechung wurde dies z.B. in folgenden Fällen bejaht: Schwarzarbeit, schwere Gartenarbeit, ausgedehnte Kneipenbesuche usw.

Nach einer Überführung der Pflichtverletzung aus dem Arbeitsvertrag ist eine fristlose Kündigung des Arbeitgebers "aus wichtigem Grund" gemäß § 626 BGB ohne vorherige Abmahnung in der Regel gerechtfertigt (BAGE 74,127).

Auch hier gilt:

Detektivkosten sind nach der Rechtsprechung oftmals in Prozessen gemäß § 91 ZPO aus dem Grundsatz der positiven Vertragsverletzung und dem dadurch entstandenen Schadenersatzanspruch des Arbeitgebers durch den Arbeitnehmer zu erstatten (so etwa LarbG Mainz, 5 Sa 540/99; OLG München, 11 W 1592/93; OLG Hamm, 23 W 92/92; BAG, 8 AZR 5/97).

Diei Detektei A Plus sichert Ihre Belange im Zusammenhang mit krankgeschriebenen Arbeitnehmern bundesweit und sichert für Sie Beweise, die Ihre Rechtsposition vor dem Arbeitsgericht deutlich stärken.

 

 

 

 

 

 

*0,14 € / Min. aus dem deutschen Festnetz, möglicherweise abweichende Preise für Mobilfunkteilnehmer, ab dem 01.03.10 maximal 0,42 € / Min. aus dem Mobilfunknetz

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