Mitarbeiterüberwachung
Detektive überwachen Arbeitnehmer
Die Notwendigkeit einer Mitarbeitüberwachung ist für Firmen aus verschiedenen Aspekten heraus gegeben.
Insbesondere bei Ermittlungsmaßnahmen gegen Mitarbeiter bei Verdacht auf Diebstahl, Unterschlagung, konkurrente Tätigkeiten,
Spesenbetrug, Veruntreuung, Abrechnungsbetrug, Krankenscheinmissbrauch und vielen anderen Bereichen der internen Mitarbeiterkriminalität
ist eine Mitarbeiterüberwachung durch Detekteien oft das einzige Mittel, um Beweise zu erlangen.
Die Mitarbeiterüberwachung durch einen Detektiv kann allerdings auch aus dem Aspekt der Reaktionen auf begangene Taten
oder bei bestehendem konkreten Verdacht gegen einen bestimmten Mitarbeiter notwendig werden. Grundsätzlich ist die Mitarbeiterüberwachung
an gesetzliche Rahmenbedingungen geknüpft, die von den ermittelnden Detektiven eingehalten werden.
Die Mitarbeiterüberwachung durch eine Detektei wird dann durchgeführt, wenn ein begründeter Verdacht eines Vergehens
besteht. So rechtfertigt beispielsweise das Vorhandensein von Hinweisen auf Diebstahl durch Mitarbeiter eine heimliche Überwachung, insbesondere
dann, wenn andere Versuche der Täterüberführung nicht möglich sind.
Im Rahmen der Mitarbeiterüberwachung werden aber niemals Telefongespräche abgehört oder aufgezeichnet. Das gilt
auch für Gespräche, die nicht am Telefon geführt werden, denn das nicht öffentlich gesprochene Wort darf gemäß
§ 201 StGB nicht ohne Einwilligung der Gesprächspartner aufgezeichnet werden.
Generell dürfen Arbeitgeber eine Mitarbeiterüberwachung durch einen Detektiv auch zur Überprüfung der Einhaltung der
Arbeitszeit durchführen lassen. Dieses ist gerade bei Außendienstmitarbeitern oft die einzige Möglichkeit der Kontrolle.
Haben Sie ungeklärte Fragen zur Mitarbeiterüberwachung durch eine Detektei? Dann wählen Sie
0 18 05 - 10 10 60 
und lassen sich diskret und kompetent von einem Detektiv
unseres Hauses beraten. Wir sehen Ihrem Anruf gerne entgegen.

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dem 01.03.10 maximal 0,42 € / Min. aus dem Mobilfunknetz
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