Unlauterer Wettbewerb – so bekommen Sie Beweise

Wir erbringen den gerichtsfesten Nachweis für unlauteren Wettbewerb. Lassen Sie sich jetzt beraten.
DETEKTIV EINSCHALTEN

Was ist unlauterer Wettbewerb? Unter den Bereich unlauterer Wettbewerb fallen alle Aktivitäten von Unternehmen oder Organisationen im wirtschaftlichen Wettbewerb, die gegen die guten Sitten verstoßen.

Im Rahmen des unlauteren Wettbewerbs kommt es regelmäßig zu Wettbewerbsdelikten. Unter Wettbewerbsdelikten versteht man Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, die sich gegen den freien Wettbewerb richten. Oftmals sind diese Delikte im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie im Markengesetz geregelt.

Zur Verfolgung solcher Verstöße im Bereich des wettbewerbswidrigen Verhaltens bedarf es in der Regel einer klaren Beweisführung, bei der A Plus Detektive unterstützend tätig sind.

Unlauterer Wettbewerb

Sind Sie von unlauterem Wettbewerb durch einen Wettbewerber betroffen? Dann helfen wir Ihnen.

Verstoß gegen UWG nachweisen

Im großen Feld des unlauteren Wettbewerbs treten immer wieder Streitigkeiten zwischen Marktteilnehmern auf, die einer Klärung und Beweissicherung bedürfen. Ob sie letztlich unlauter sind, hat oft ein Richter zu beurteilen.

Das UWG verbietet Wettbewerbshandlungen im geschäftlichen Verkehr, die gegen die guten Sitten verstoßen. Der allgemeine Maßstab für die guten Sitten ist üblicherweise die Auffassung des verständigen und gerecht denkenden durchschnittlichen Gewerbetreibenden.

UWG regelt Marktumgang und unlauteren Wettbewerb

Unzulässig nach §4 ff UWG, dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, sind z B

  • den Absatz eines Konkurrenten zu behindern
  • Arbeitnehmer systematisch abzuwerben
  • aggressive und nicht gestattete Methoden im Verkauf (zum Beispiel Cold Calling)
  • die nicht erlaubte Nachahmung von Produkten oder Ware gemäß § 4 Nr. 3 UWG
  • irreführende oder unwahre Angaben in der Werbung durch Mitbewerber gemäß § 5 UWG
  • vergleichende Werbung um den Wettbewerber gegenüber Verbrauchern und Kunden schlecht zu machen gemäß § 6 Abs. 1 und Abs. 2 UWG
  • geschäftliche Verleumdung und Anschwärzen des Erwerbsgeschäftes von marktbegleitenden Mitbewerbern gemäß § 4 Nr. 2 UWG
  • unzumutbare Belästigung durch eine geschäftliche Handlung gemäß § 7 UWG

Geschäftliche Handlungen und das wirtschaftliche Verhalten mit Aspekten, die in ihrer Art gegen die guten Sitten verstoßen, fallen immer unter den unlauteren Wettbewerb. Die gelisteten Beispiele lassen sich um beliebig viele weitere ergänzen. Die Liste erhebt keinen Anspruch darauf vollständig zu sein.

Sind alle unlauteren Verstöße im Wettbewerb im Gesetz erfasst?

Bei einem so weit gefassten Begriffsfeld wie dem unlauteren Wettbewerb ist es unmöglich, alle Verfehlungen expressis verbis im Gesetz aufzulisten. Überdies bietet der Gesetzestext stets Spielraum für eine Interpretation.

Manche Verstöße sind leicht nachvollziehbar, ohne dass es zwei Meinungen geben könnte. Ein Beispiel wäre eine Bestechung. Diese ist sicher unlauter.

Bei anderen Verhaltensweisen können die Meinungen auseinander gehen. Was der eine Unternehmer als die zielgerichtete Abwerbung von Personal bezeichnet und somit als unlauterer Wettbewerb, sieht der andere vielleicht als freie Marktwirtschaft.

Ähnlich schwierig ist es oft, den Punkt der Nachahmung von Produkten zu definieren und einzugrenzen. Wie weit ist es statthaft und wo fängt es an, unlauter zu werden? Was ist der Kreativ eines Unternehmens zuzuschreiben und wo haben andere über Gebühr abgekupfert und was fällt somit unter den unlauteren Wettbewerb?

Um diese Fragen zu klären und zu regulieren, gibt es das UWG – Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Das UWG gewährleistet, dass der Wettbewerb einerseits bestehen bleibt, allerdings andererseits in gerechten Bahnen verläuft – sowohl unter Mitbewerbern als auch dem Verbraucher gegenüber.

Letztlich betrifft das nicht nur den Umgang der Markteilnehmer untereinander, sondern auch die nicht statthafte Belästigung des Endverbrauchers. Das ist wichtig, weil das UWG so die Rechte schützt, die der einzelne Verbraucher hat. Das können laut Gesetz z B Verstöße bei der Werbung oder falsche Angaben in der Werbung sein, die den Verbraucher benachteiligen. Diese Dinge sind verboten und das Verhalten des Marktteilnehmers im Umgang mit Wettbewerber und Verbraucher ist darauf auszurichten – auch in der Werbung.

Wie beweise ich unlauteres Verhalten anderer?

Manche Vergehen im Bereich des unlauteren Wettbewerbs sind offensichtlich und bedürfen keiner externen Beweisführung. Andere wiederum sind nur schwer zu erkennen und noch schwerer zu beweisen. Hier setzt unsere Arbeit ein.

Nur durch den Nachweis von Wettbewerbsverstößen hat das Unternehmen die Chance, in lauterer Weise mit anderen am Markt zu konkurrieren. Was aber, wenn Mitbewerber und andere Unternehmen sich nicht an die Regeln halten? Dann brauchen Sie Beweise für eine unlautere geschäftliche Handlung.

Mit Hilfe von detektivischer Beweisführung versetzen Sie sich in die Lage, den Störer auf Unterlassung und Schadenersatz in Anspruch zu nehmen, wenn er Dinge gemacht hat, die verboten sind. Außerdem können Sie auf diese Art dem unlauteren Verhalten der Gegenseite Einhalt gebieten unter den Bedingungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb.

Gut zu wissen: Detektivkosten können analog zu § 91 Abs. 1 ZPO erstattungsfähig sein. Fragen Sie Ihren Rechtsanwalt und informieren Sie sich in unserer Urteilssammlung. Bitte beachten Sie, dass ein Detektivbüro keine rechtsberatenden Aktivitäten erfüllt. Zu Rechtsfragen rund um das Thema unlauterer Wettbewerb sprechen Sie bitte mit Ihrem Rechtsanwalt.

Wettbewerbsverstoß durch ausgeschiedenen Mitarbeiter beweisen

Ein anderes Thema ist ein Verstoß gegen ein vertragliches Wettbewerbsverbot, das ein ehemaliger Angestellter begeht. Weil dieser Punkt zu umfassend ist, ihn hier zu behandeln, haben wir einen eigenen ausführlichen Artikel dazu verfasst. Lesen Sie dazu: Verstoß gegen ein Wettbewerbsverbot.

A Plus Detektive sind bei der Beweisführung im Zusammenhang mit einem Wettbewerbsverstoß für weltweit tätig. Als international renommierte Detektei ermitteln wir für Sie überall dort, wo Sie qualifizierte Dienstleistungen benötigen. Wir beweisen für Sie unlautere Praktiken und Handlungen anderer. Ist die Handlung im geschäftlichen Bereich verboten und unlauter, haben Sie durch uns einen Beweis und können Ihr Recht schützen.

Passt gut zu Ermittlungen zu Wettbewerbsverstößen:

Wenn das Thema unlauterer Wettbewerb für Sie interessant war, lesen Sie diesen Artikel: Geschäftsschädigendes Verhalten – das sind Ihre Rechte

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