Videoüberwachung mit “unsichtbaren” Kameras

Durch eine gezielte Videoüberwachung decken wir Straftaten auf. Lassen Sie sich beraten.
DETEKTIV EINSCHALTEN

Eine Videoüberwachung kann unter Beachtung der gesetzlichen Regeln ein extrem effektives Mittel zur Aufklärung von Delikten sein.

Verschwinden in Ihrem Büro oder Geschäft Bargeld, Gegenstände, Unterlagen oder sonstiges? Eventuell haben Sie sogar jemanden im Verdacht, wollen aber niemanden fälschlicherweise verdächtigen?

Klarheit kann oft nur eine verdeckte Videoüberwachung mit kleinsten Kameras bringen. Bei begründetem Tatverdacht ist eine heimliche Videoüberwachung in vielen Fällen vom Gesetzgeber erlaubt.

Videoüberwachung

Beratung zur Videoüberwachung

Sie erreichen die A Plus Detective GmbH für die Beratung zur Videoüberwachung per heimlicher Kamera in HD Qualität unter der kostenlosen Rufnummer 0800 – 33 33 583

Ein kompetenter Ansprechpartner wird Ihnen auf Ihre Fragen zu Möglichkeiten der Überwachung mittels versteckter Videokameras gerne umfassende Antworten geben.

Wann wird eine Videoüberwachung eingesetzt?

Die Nutzung einer heimlichen Kamera ist zumeist eine “ultima ratio” Lösung. Es gibt Fälle, bei denen eine personelle Observation durch einen Privatdetektiv aufgrund der örtlichen Gegebenheiten oder zeitlicher Restriktionen nicht möglich ist. Dann empfiehlt sich die Installation einer Videoüberwachungsanlage.

Hierbei sind allerdings unbedingt die gesetzlichen Vorgaben zum Einsatz einer versteckten Kamera zu beachten. Berücksichtigen Sie diese nicht, laufen Sie Gefahr, die durch die Kameraüberwachung gewonnenen Erkenntnisse nicht verwerten zu dürfen.

Tatsächlich kann das eigene Verhalten durch die Nutzung der Kamera dann sogar rechtswidrig sein. Dieser Gefahr müssen Sie sich nicht aussetzen. Deshalb werden Sie von einem Detektiv im Vorfeld zur Videoüberwachung per HD Kamera individuell beraten. Der Detektiv erklärt Ihnen, welche Maßnahmen im Bereich des Kameraeinsatzes bei Ihnen statthaft und einsetzbar sind.

Videoüberwachung am Arbeitsplatz unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt

Eine verdeckte Videoüberwachung, so heißt es ausdrücklich in einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes, ist auch am Arbeitsplatz möglich. Ein Arbeitgeber darf seine Angestellten im begründeten Verdachtsfall heimlich mit Videokameras überwachen (BAG 5 AZR 116/86). Allerdings gilt es, bestimmte Vorgaben streng einzuhalten.

Nicht erlaubt ist eine Überwachung in Sozialräumen oder eine Kontrolle des Arbeitsverhaltens. Der dadurch entstehende Dauerdruck ist nicht tragbar. Voraussetzung für den Einsatz heimlicher Überwachungskameras ist dabei, dass einerseits ein konkreter Verdacht auf eine relevante unerlaubte Handlung vorliegt. Andererseits darf die Videoüberwachung die Persönlichkeitsrechte nicht verletzen.

Vermuten Sie als Arbeitgeber, dass einer Ihrer Mitarbeiter eine Straftat begeht, dann ist eine verdeckte Videoüberwachung am Arbeitsplatz in den meisten Fällen als verhältnismäßig anzusehen. Ausufernde heimliche Dauerüberwachungen sind hingegen nicht statthaft.

Die meisten von uns installierten versteckten Kameras waren dazu da, Unterschlagungen und Diebstähle – hier insbesondere Kassendiebstahl – aufzuklären. Aber auch der Nachweis von Sabotage oder Sachbeschädigung lässt sich mit Hilfe der Miniaturkameras erbringen.

Die Kameraüberwachung wird in der Regel nur temporär durchgeführt. Darum bieten wir unseren Kunden die Möglichkeit, komplette Anlagen für kurze Zeiträume zu mieten. Das hat den Vorteil, dass niemand große Investitionen für den Kauf von hochwertigen Überwachungsanlagen tätigen muss. Denn diese Kameras könnte er später aufgrund der gesetzlichen Einschränkungen nicht mehr nutzen.

Ortsbesichtigung vor Überwachung per heimlicher Videoüberwachung oft nötig

Bei einer Ortsbesichtigung ermittelt einer unserer Techniker einen geeigneten Ort für eine solche Anlage zur Videoüberwachung. Er kann die Kameras mit HD Auflösung dann dort “unsichtbar” installieren. Dies ist an vielen Orten denkbar. Als Beispiele seien genannt etwa abgehängte Decken, vorhandene Uhren, Bilder oder in Rauch- oder Bewegungsmeldern. Auch in speziell errichteten Tarneinrichtungen lässt sich eine Videoüberwachung trefflich verstecken. .

Je nach Örtlichkeit wird hierbei eine kabelgebundene oder funkgesteuerte Videoanlage zum Einsatz gebracht. Die Aufzeichnungskapazität der Rekorder reicht dabei über Tage bis hin zu mehreren Wochen in HD Qualität. So erhalten Sie durch das System eine lückenlose und gerichtsverwertbare Aufzeichnung der Tatvorgänge, die von den Kameras erfasst wurden.

Auch hier gilt: Möglichkeit der Kostenerstattung bei Videoüberwachung

Detektivkosten können nach der Rechtsprechung in sehr vielen Fällen gemäß § 91 ZPO durchaus erstattungsfähig sein. Das gilt auch bei der Überwachung mittels Video durch versteckte Kameras. Bitte befragen Sie dazu Ihren Rechtsanwalt, damit dieser prüfen kann, ob dies bei der von Ihnen benötigten Videoüberwachung zutreffend ist. Vorab können Sie auch schon einen Blick in die Urteilssammlung zur Erstattung von Detektivkosten werfen.

Rufen Sie jetzt an, wenn Sie eine versteckte Kamera einsetzen möchten und lassen sich zur Videoüberwachung unverbindlich beraten:

Beratung Video:

Allgemeines zur Videoüberwachung

Der Einsatz von Kameras in öffentlichen Bereichen ist meist datenschutzrechtlich bedenklich und wird daher von uns nicht angeboten. Überwachungskameras wie sie von der Polizei eingesetzt werden, sind im privaten Rahmen oft nicht statthaft. Die Überwachung per Video und versteckten HD Kameras erfolgt daher nur in Bereichen, die dem Klienten zuzurechnen sind.

Die Aufzeichnungen bekommt komplett der Kunde. Dieser entscheidet im Falle einer strafbaren Handlung, ob er die Polizei hinzuziehen möchte oder nicht. Die Rekorder sind so gestaltet, dass man auch eine Aufzeichnung bei einem vorher festgelegten Alarm einrichten kann. Wird der Alarm ausgelöst, startet die Videoüberwachung per versteckter HD Kamera.

Allerdings bauen wir als Detektei keine Alarmanlagen ein. Lediglich die Videoüberwachung auf Alarmbasis kann offeriert werden. Die Software steuert dann die HD Kameras.

Die Aufzeichnung der Überwachung wird nicht bei uns abgespeichert. Alle Sequenzen gehen an den Kunden über. Auf Wusch fertigen wir aber sofort eine Kopie der Aufzeichnung der Überwachung zur Weitergabe an die Polizei. Diese Möglichkeit ist optional und Sie sollten diese in Absprache mit Ihrem Rechtsanwalt prüfen.

Im Zweifel sollten Sie jetzt die Gunst der Stunde nutzen. Lassen Sie bei einem konkreten Verdacht auf eine für Sie schädliche Handlung jetzt unverzüglich eine Videoüberwachung installieren. Diese bringt Ihnen finale Klarheit. Übrigens haben wir auch mobile Videokameras. Diese können sofort zur Überwachung aufgestellt werden, ohne dass eine Installation erfolgen muss. Kameras dieser Art können Sie bei uns mieten oder kaufen.

Offene Kameras eignen sich laut Präventionsstellen der Polizei überdies hervorragend als Einbruchschutz. Auch dabei können wir Sie unterstützen, um Ihre persönliche Sicherheit zu unterstützen.

Videoüberwachung privat – das sollten Sie beachten

Im privaten Bereich ist es erlaubt, eine Videoüberwachung zu installieren. Dabei dürfen Sie allerdings nicht die Persönlichkeitsrechte anderer Menschen beeinträchtigen. Allerdings ist es statthaft, auf dem eigenen Grundstück eine Kameraüberwachung zu installieren. Egal ob diese verdeckt – also quasi unsichtbar – ausgeführt wird oder ob es eine offene Überwachung per Videokamera ist: Sie dürfen es machen, sofern Sie nicht öffentliche Bereiche erfassen. Das ist grundsätzlich nicht erlaubt.

Einerseits ist diese gesetzliche Regelung nachvollziehbar, weil sie vor unkontrollierter Überwachung in öffentlichen Bereichen schützen möchte. Andererseits bewirkt diese Regelung, dass in manchen Fällen ein Täterschutz eintritt, während es keinen Opferschutz gibt. Das ergibt sich aus deinem Urteil des Europäischen Gerichtshofes.

Es gibt Systeme, die sich auch per Smartphone oder dem Tablet abrufen lassen. Die Übertragung der Überwachungskameras kann auch per WLAN oder Funk erfolgen. Umfangreiches Zubehör ermöglicht auch den Einsatz in schwierigen Situationen am Tage oder in der Nacht. Der Zugriff auf das System ist jedoch strikt geregelt. Diskretion und Sicherheit sind das Herzstück unserer Tätigkeit.

Eine gute Software erlaubt später die komfortable Auswertung der Bilder aus den Kameras. In bestimmten Fällen ist die Videoüberwachung auch an das Netzwerk des Kunden koppelbar. Dazu bedarf es aber der Hilfe Ihres Systemadministrators.

Rechtsprechung des EuGH zur privaten Videoüberwachung

In seinem Urteil hat der EuGH festgestellt, dass eine private Videoüberwachung zur Feststellung von Tätern nur auf dem eigenen Grundstück, nicht aber in der Öffentlichkeit legal ist.

Ein Tscheche hatte an seinem Haus eine Videoüberwachung per heimlich installierter Kamera angebracht. Der Grund lag darin, weil er vorher mehrmals Opfer von Angriffen seitens unbekannter Personen wurde. Diese hatten auch die Fenster seines Hauses mehrmals eingeworfen. Die Videoüberwachung durch die angebrachte Kamera erfasst nun neben dem Hauseingang auch die öffentliche Straße und den gegenüberliegenden Hauseingang.

Nachdem der Mann wieder Opfer eines Angriffs wurde, überbrachte er die Videoaufnahmen der Polizei. Die Aufnahmen versetzen die Polizei in die Lage, zwei tatverdächtige Personen zu identifizieren. Gegen die Täter konnte man alsdann ein Strafverfahren einleiten.

Allerdings wehrten sich die Täter dagegen. Ein Tatverdächtiger erklärte nämlich, dass die Videoaufnahmen per Kamera in der Öffentlichkeit nicht rechtmäßig seien. Das zuständige Verwaltungsgericht in Tschechien befragte alsdann dazu den Europäischen Gerichtshof.

Es ging um die Beurteilung, ob die Videoaufnahmen der heimlichen Kameras die Europäischen Richtlinie zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten tangiert.

Die Europarichter erklärten, dass die Richtlinie für die Datenverarbeitung nur unter bestimmten Umständen eine Ausnahme vorsieht. Es wäre dann der Fall, wenn die Verarbeitung der Daten von einer natürlichen Person zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten vorgenommen wird. Das wiederum unterliegt engen Grenzen.

Überwachung im Außenbereich ist kritisch und meist nicht erlaubt

Deshalb ist eine Überwachung per Videokamera, die auch den öffentlichen Raum erfasst, also auf ein Gebiet außerhalb des Privatgeländes ausgerichtet ist, nicht als eine “ausschließlich persönliche oder familiäre Tätigkeit” anzusehen (Urteil des EuGH vom 11.12.2014, Aktenzeichen C-212/13).

Folglich ist eine Überwachung per Video, die sich bis in den öffentlichen Bereich erstreckt, in den meisten Fällen nicht statthaft. Auf dem eigenen Grundstück hingegen ist sie erlaubt. Manchmal gibt es Taten, die von außerhalb durchgeführt werden, zum Beispiel eine Sachbeschädigung. Dann bietet sich als gerichtssichere Maßnahme gegen die Täter eine Observation beispielsweise durch einen Detektiv an.

Ausleihen von getarnten Kameras ist möglich

Sie können ich bei uns für den Einsatz innerhalb von Privaträumen oder kleinen Büros auch eine effektive Minikamera leihen. Auch hier erfolgt die Aufzeichnung in HD Qualität, obwohl die Kamera winzig ist. Der Einsatz einer solchen HD Kamera kann Ihnen Klarheit verschaffen.

Fragen Sie im Zweifel Ihren Rechtsanwalt als Ratgeber, ob der Einsatz der versteckten HD Kameras bei Ihnen statthaft wäre. Dieser wird Ihnen Ihre Fragen zur rechtlichen Bewandtnis der Videoüberwachung mit Sicherheit beantworten können.

Zu guter Letzt: Werden sie per Videokamera überwacht?

Weil eine Videoüberwachung auch zu illegalen Zwecken eingesetzt werden kann, ist es wichtig, Sicherheit zu bekommen. Wenn Sie befürchten, dass Sie jemand mit Kleinstkameras überwacht, können wir Ihnen helfen. Unsere Experten sind darauf spezialisiert, versteckte Kameras zu finden.

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