Detektivkosten Erstattung

Erfahren Sie, wie Sie sich als Kunde die gezahlten Detektivkosten von den überführten Personen zurückholen können.
DETEKTIV EINSCHALTEN

Nicht immer zahlt der Klient die Kosten für den Einsatz einer Detektei; mitunter müssen diese Kosten nämlich vom Verursacher – in dem Fall meist der Täter – erstattet werden.

Das gilt nicht nur im Zivilrecht bei privaten Streitigkeiten, sondern auch im Arbeitsrecht.

Die Kosten für den Einsatz einer Detektei können nach der Rechtsprechung oftmals gemäß § 91 ZPO aus dem Grundsatz der positiven Vertragsverletzung und dem dadurch entstandenen Schadenersatzanspruch des Arbeitgebers durch den Arbeitnehmer zu erstatten sein.

Detektivkosten Erstattung

Auch vorprozessuale Kosten für einen Privatdetektiv können erstattungsfähig sein. Das gilt dann, wenn die Einschaltung der Detektei in unmittelbarem Zusammenhang mit einem konkreten Streit stand.

Auch muss die Beauftragung der Detektei bei objektiver Betrachtung aus Sicht der Partei zur Führung eines Rechtsstreits im Hinblick auf die zweckentsprechende Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig gewesen sein im Sinne von § 91 Abs. 1 ZPO.

Informieren Sie sich über ergangene Urteile in unserer umfangreichen Urteilssammlung auch zum Thema Erstattung von Detektivkosten. Die dort gelisteten Urteile sind nur beispielhaft zu verstehen. Fraglos gibt es sehr viele weiterer Urteile dieser Art. Es sprengt jedoch den Rahmen, alle hier aufzuführen. Ihr Rechtsanwalt wird Ihnen im Zweifel bestimmt weiterhelfen.

Voraussetzungen für Detektivkosten­erstattung im Arbeitsrecht

Auch das Bundesarbeitsgericht hat in verschiedenen Urteilen festgestellt, dass Arbeitnehmer die Kosten für den Einsatz einer Detektei an ihren Arbeitgeber ersetzen müssen. Das ist dann gültig, wenn der Detektiv ein gravierendes Fehlverhalten des Arbeitnehmers nachweisen konnte.

Um vor Gericht obsiegen zu können und einen Anspruch auf die Rückerstattung der Detektivkosten zu haben, sollten Sie folgende Punkte im Arbeitsrecht beachten:

  1. Sie müssen einen konkreten Verdacht haben, dass der Arbeitnehmer eine schwerwiegende Vertragsverletzung oder gar eine Straftat zu Ihrem Nachteil begeht.
  2. Die Überwachung durch einen Privatdetektiv ist zur Aufklärung des Tatverdachts notwendig.
  3. Durch die Mitarbeiterüberwachung muss der Täter überführt worden sein.

Liegen diese Voraussetzungen vor, sind dann die notwendigen Kosten der Personenüberwachung in den meisten Fällen zu erstatten. Das heißt also, Sie können die Detektivkosten vom Verursacher, hier dem überführten Arbeitnehmer, zurückfordern.

A PLUS Detektive …weil Information Ihr gutes Recht ist.

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Gerne wird Sie ein Detektiv unseres Teams diskret und ausführlich beraten. Jeder Ermittler ist auf seinem Fachgebiet ein Profi. Langjährige Erfahrung, hohe Qualitätsstandards und umfassendes Know-How kennzeichnen unsere Privatdetektive.

Kostenpauschalen sind in bestimmten Fällen möglich

Um die Kosten für den Detektiveinsatz im Einzelfall nicht unnötig aufzublähen, sind bei bestimmten Ermittlungen auch günstige Pauschalarrangements möglich.

Stets erkennen Sie, dass die Detektei A Plus im Rahmen der Auftragsbearbeitung darum bemüht ist, die Kostenstruktur transparent zu halten. Die Arbeitsschritte und Kostenpunkte werden Ihnen dann einzeln dargelegt.

Das hat den Vorteil für Sie, dass die Erstattungsfähigkeit der Detektivkosten gemäß § 91 Abs. 1 ZPO nicht von vornherein gefährdet wird. Aber natürlich hat exzellente Qualität und guter Service auch einen angemessenen Preis. Das wollen wir gar nicht verheimlichen oder schön reden.

Vorsicht vor Billiganbietern unter den Detektiven

Wenn Sie Profis wünschen, können Sie nicht gleichzeitig den billigen Jakob erwarten, der über keinerlei Qualifikation und Reputation verfügt.

Solchen No-Name-Detektive, wählen gerne die in Deutschland doch eher etwas verpönte Rechtsform der britischen Ltd für ihre Detektei. Diese kann überdies für wenige Pfund mit einem angeblichen Hauptsitz im UK gegründet werden. Oder die Anbieter gründen gleich eine UG mit 100 Euro Startkapital.

Mit derartigen Detekteien sollten Sie die A Plus Detektei demzufolge bitte nicht vergleichen. Die Hintermänner einer solchen Ltd-Detektei haben nicht selten die eidesstattliche Versicherung über die Vermögensverhältnisse abgegeben. Nicht auszuschließen, dass diese Personen es nun nur auf den schnellen Euro abgesehen haben. Auch bei einer UG sollten Sie demgemäß stets vorsichtig sein.

Wir können Ihnen versichern, dass die Geschäftsführung unserer Detektei nicht zu solchen Personenkreisen zählt. Die A Plus Detektive GmbH ist im zweiten Jahrzehnt ein angesehener und zuverlässiger Geschäftspartner mit Sitz in Deutschland und auch entsprechender Haftung.

Vergleichen Sie das Eigenkapital unserer Detektei mit dem anderer Detekteien, um sofort die Spreu vom Weizen trennen zu können. Dieses hohe Eigenkapital ist auch gleichzeitig das Haftungskapital unseres Detektivbüros.

Eine Beratung bringt auch Kostenklarheit über das zu erwartende Honorar

Rufen Sie jetzt an. Im Gespräch mit einem Detektiv können Sie sich informieren, welche Kostenstrukturen Ihr Auftrag aufwerfen könnte. Einen ersten Überblick verschafft Ihnen der Artikel Privatdetektiv Kosten. Der Detektiv informiert Sie dazu im Telefonat gerne umfassen. Zudem zeigt er Ihnen verschiedene Ermittlungsoptionen auf, sofern es diese geben sollte.

Das Gespräch mit dem Detektiv ist für Sie unverbindlich und wird vertraulich geführt. Sie können es jetzt sofort gratis am Telefon führen unter:

1. Sie schildern uns Ihr Anliegen über das Kontaktformular, per Telefon oder per E-Mail. Jede Anfrage wird streng vertraulich behandelt.

2. Wir prüfen Ihren Fall umgehend und melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück. In der Regel erfolgt eine Antwort noch am Tag der Anfrage.

3. Im Rahmen einer kostenfreien Erstberatung prüfen wir Ihre Handlungsoptionen und finden gemeinsam die für Sie sinnvollste Lösung.
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Wir schützen die Interessen von Firmen und Privatpersonen. Gerne führen wir für Sie Kontrollen durch oder ermitteln Beweise - bundesweit und international.
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