Personenüberwachung und Beobachtung durch Detektei

Benötigen Sie eine Personenüberwachung? Wir beobachten Menschen diskret und zielführend. Lassen Sie sich jetzt beraten.
DETEKTIV EINSCHALTEN

Die Beobachtung und Überwachung von Personen, Räumen oder Gütern zählt zu den Hauptaufgaben unserer Detektei.

Dabei kommt einerseits die personelle Personenüberwachung durch eine Detektei in Betracht. Andererseits ist in Ausnahmefällen die Kontrolle durch kleinste Videokameras möglich.

Personenüberwachung

Neutrale Überwachung durch Detektive

In der Regel erfolgt die Observation unauffällig aus neutralen Einsatzfahrzeugen heraus. Der Privatdetektiv beobachtet aus sicherer Entfernung das Geschehen. Bei Bedarf verfolgt er den Beobachteten diskret.

Zur Vermeidung einer Enttarnung durch den Observierten ist meist ein Team von Detektiven unterwegs. Diese wechseln sich in der Verfolgung kontinuierlich ab und tauschen die Position ständig.

Durch die Personenbeobachtung lassen sich Tagesabläufe von jemandem transparent machen. So erbringt der Privatdetektiv klare Beweise, da er dann Augenzeuge eines Handlungsablaufs ist.

Eine Mitarbeiterüberwachung für die Wirtschaft (z.B. Kontrolle der Mitarbeiter bei Krankheit oder Spesenbetrug) ist häufigste Aufgabe einer Detektei. Voraussetzung für Observationen ist stets ein handfester Verdacht und ein berechtigtes Interesse.

Überdies setzen Kunden eine Privatdetektei im privaten Rahmen für eine Observation ein. Der Kunde möchte schlichtweg Gewissheit in der Ehe erlangen.

Häufig nehmen Detektive eine private Personenbeobachtung zum Nachweis von Untreue vor. Das gilt in gleicher Weise im Zusammenhang mit einer Scheidung oder bei Unterhaltsbetrug.

Haben Sie Fragen zur Personenüberwachung? Dann sprechen Sie mit unserem Team und lassen sich beraten: 0800 – 33 33 583

Ein Detektiv gibt Ihnen nach Erklärung des Sachverhalts seine Meinung zu den Aussichten in Ihrem Fall.

Personenüberwachung Kosten

Möchten Sie eine Personenüberwachung in Auftrag geben? Dann interessieren Sie sich dafür, welche Kosten dafür entstehen. Eine feste Pauschale für eine Observation gibt es üblicherweise nicht. Der Grund liegt darin, weil jeder Vorgang in sich zu verschieden ist, als dass man alle über einen Kamm scheren könnte.

Eine gesetzliche Regelung für die Kosten von Überwachungen durch Detekteien existiert nicht. Vielmehr ist die Observation eine Dienstleistung, die den Regeln der freien Marktwirtschaft unterliegt. Daher wir sie von Detektei zu Detektei anders kalkuliert.

Üblich sind Kosten, die sich am zu betreibenden Aufwand orientieren. Das heißt für Sie: Je kürzer der Einsatz, desto günstiger ist er. Geht er rund um die Uhr, erhöht sich der Aufwand. Das Honorar der Detektei berechnet sich dann anhand verschiedener nachstehender Kennzahlen.

Stundenlohn für den Detektiv

Für Sie ist es entscheidend, wie viele Ermittler in Ihrem Überwachungsauftrag zum Einsatz kommen. Prinzipiell ist es so, dass eine Überwachung mit einem oder mehreren Privatdetektiven erfolgen kann. Die Personalstärke richtet sich nach den örtlichen Erfordernissen. Sie richtet sich von Fall zu Fall individuell in Absprache mit dem Klienten.

Für den Ermittler ist dann ein Stundenhonorar für die Zeit der Observation zu zahlen. Wie viele Euro dafür anfallen, hängt auch von der Tageszeit und dem Wochentag ab.

Eine Observation in der Nacht von Samstag auf Sonntag wird anders abgerechnet als eine am Montagvormittag. Es gibt Unterschiede beim Stundensatz je nach Land, in dem der Einsatz zu erfolgen hat.

Kosten für das Einsatzfahrzeug

Ein detektivisches Einsatzfahrzeug ist mit verschiedenen technischen Standards für eine Observation ausgerüstet. Eine hohe Motorisierung und ein neutrales Erscheinungsbild sind für Fahrzeuge von Detektiven wichtig.

Neben Fahrzeugen für die bewegte Observation gibt es spezielle Fahrzeuge für eine Standbeobachtung. Diese Autos sind meist nicht von außen einsehbar. So kann sich ein Detektiv unerkannt längere Zeit darin aufhalten.

Für die Einsatzfahrzeuge fallen üblicherweise Kosten und ein Kilometersatz an. Der Satz Euro je Kilometer richtet sich nach Art des Fahrzeugs und dem Land des Einsatzes.

Spesen und Auslagen

In einem Überwachungsfall können immer Auslagen anfallen. Dazu zählen Fotografien, die zu Beweiszwecken zu fertigen sind. Parkgebühren sind zu ersetzen. Wenn die Zielperson in ein Parkhaus fährt und der Detektiv folgt, muss er eine Parkkarte ziehen. Zahlt er hier 5,00 Euro Parkgebühr, zählen diese zu den Auslagen.

Kosten für einen Restaurantbesuch sind denkbar. Folgt der Privatdetektiv in eine Gaststätte, sind die dort zu zahlenden Ausgaben durch den Auftraggeber zu ersetzen.

Übrigens können Auslagen für Informanten zu den Auslagen zählen. Weitere denkbare Punkte sind Hotelkosten oder Reisespesen und Flugkosten. Letzte fallen meist bei Einsätzen eines Wirtschaftsdetektivs im Ausland an.

Technik bei der Überwachung

Benötigen wir für den Einsatz spezielle Technik, dann stimmen wir deren Einsatz vorher mit dem Kunden ab. Dazu zählen zum Beispiel Kameras für die heimliche Kontrolle, soweit gesetzlich gestattet. Nicht zum Einsatz kommt GPS zum heimlichen Orten von Zielpersonen. Das ist gesetzlich verboten und strafbar.

Der BGH hat entschieden, dass ein privater Ermittler nicht heimlich einen Sender am Auto einer zu überwachenden Zielperson befestigen darf. Dieses Hilfsmittel ist nicht erlaubt, um jemandem unauffällig folgen zu können oder ein Profil des Bewegungsablaufs zu fertigen.

Man darf daher keinen Tracker einsetzen, wenn man heimlich Mitarbeiter oder Personal überwachen und Daten erheben soll. Die Personalüberwachung ist mit herkömmlichen Mitteln vorzunehmen.

Wie sich die Kosten für die Personenüberwachung durch eine Detektei in Ihrem Fall entwickeln, erklärt Ihnen ein Detektiv unseres Teams. Dazu müssen ihm die Umstände des Falles bekannt sein. Gerne erhalten Sie dann ein Angebot.

Sonderfall: Überwachung per Video

Die Videoüberwachung setzen Detektive verdeckt zur Ermittlung eines Täters ein. Auch die offene Variante als Abschreckung ist denkbar. Die zum Teil notwendige begleitende personelle Observation durch einen Detektiv oder ein ganzes Observationsteam erfolgt mit den Standards der modernen Ausführung einer Observation.

Bitte beachten Sie, dass verdeckte Aufnahmen mit heimlich angebrachten Kameras nur in sehr engen Grenzen legal sind. Dabei ist darauf zu achten, keine Persönlichkeitsrechte eines Beobachteten zu verletzen.

Durch Kameraüberwachung darf man keinen Druck auf Arbeitnehmer ausüben. Öffentliche Bereiche sind von der Erfassung durch Kameras auszuschließen.

Video-Überwachung bei strafbaren Handlungen erlaubt

Hingegen ist das Filmen von Handlungen zum Beispiel bei Straftaten innerhalb eines Betriebes in den meisten Fällen erlaubt. Ein höchstrichterliches Urteil erlaubt das eindeutig. Voraussetzung ist, dass der Videoeinsatz nicht unverhältnismäßig ist (BGH, 21.06.2012).

Der Täter kann sich nicht darauf berufen, man hätte ihn bei der Tatausübung nicht filmen dürfen. Aber es existieren Ausnahmen. So ist beispielsweise in Umkleideräumen oder Aufenthaltsräumen üblicherweise eine versteckte Kamera zur Kontrolle nicht zulässig.

Der Arbeitgeber muss begründen, warum der heimliche Kamera-Einsatz nötig war. Ein Grund wäre das Auftreten von Straftaten, beispielsweise Diebstähle durch einen Mitarbeiter. Wenn der Arbeitgeber weitere Taten befürchtet, darf er zur Abwehr der Diebstähle eine Detektei mit einer kurzzeitigen Videoüberwachung beauftragen.

Dazu sollte der Arbeitgeber Grundkenntnisse vom Tatablauf haben. Stiehlt also jemand beispielsweise Metall, das auf dem Gelände der Firma lagert, ist das heimliche Filmen in dem Bereich erlaubt.

Ein anderes Szenario: jemand kopiert Ihre geheimen Rezepturen oder Verfahrensweisen. Dagegen dürfen Sie sich mit zielgerichteten Ermittlungen wehren. Die Maßnahme selber ist immer auf den Bereich eingegrenzt, in dem sich die Straftaten abspielen.

Die Detektei jedoch nur das aus, was zur Aufklärung der Tat erforderlich ist. Bei Kassendiebstahl ist eine zeitweise Videoüberwachung denkbar.

Videoüberwachung muss verhältnismäßig sein

Generell muss die Videoüberwachung verhältnismäßig sein. Sie erfolgt durch die beauftragte Detektei nur solange, bis die Taten aufgeklärt sind und sie den Täter überführt hat. Eine dauerhafte heimliche Überwachung ohne hinreichenden Verdacht erfolgt nicht.

Eine offene Überwachung durch Videokameras als Bestandteil eines Sicherheitskonzepts ist dabei eine andere Sache. Werden keine Persönlichkeitsrechte verletzt, dann ist diese auf dem Firmengelände denkbar. Informationen zu Planung eines solchen Sicherheitskonzeptes finden Sie beim BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik).

Personenüberwachung per GPS

Die Personenüberwachung per Tracker ist in Deutschland im privaten Bereich nur in extrem seltenen Einzelfällen statthaft. Über das Internet verfolgt das System per GSM damit illegal Bewegungsabläufe. Es überwacht diese und zeichnet sie auf.

Die Erstellung eines technischen Bewegungsprofils von Zielpersonen mit Peilsender ist einem privaten Ermittler in der Regel verboten. Sie führen derartige Aufträge nicht aus und bieten Sie nicht an.

Bitte sehen Sie von Anfragen dieser Art ab. Tatsächlich hat der BGH in seinem ausschlaggebenden Urteil sogar festgestellt, dass die Personenüberwachung per GPS-Sender eine Straftat sein kann (Urteil vom 04.06.2013).

Daher können wir nicht dazu raten, hier eine “Eigeninitiative” auf den Weg zu bringen. Das Tracking könnte sonst negative Folgen für Sie haben. Und nicht nur das: Die Erkenntnisse, die Sie dadurch gewinnen, könnten Sie vor Gericht nicht nutzen. Das hat der Bundesgerichtshof in seinem grundlegenden Urteil festgestellt. Dieses Urteil ist bindend und lässt nur sehr begrenzte Ausnahmen zu.

Als Privatdetektei raten wir Ihnen daher dazu, die Kontrolle einer Person oder gar mehrerer Personen nur durch legale Wege vornehmen zu lassen und keine illegale Technik einzusetzen, wenn Sie sich nicht strafbar machen wollen.

So schützen Sie sich vor illegaler Kontrolle

Wenn Sie den Verdacht haben, jemand nimmt ein verbotenes Tracking mit einem Peilsender bei Ihnen vor, können Sie sich schützen.

Manche Personen schrecken nicht davor zurück, trotz Verbots Technik zur Verfolgung anderer Personen einzusetzen. Unser Team bearbeitet solche Fälle und hilft Ihnen dabei, einen GPS Sender am Auto aufzuspüren.

Ebenfalls denkbar ist eine Gegenobservation durch Privatdetektive. Dabei stellt eine Detektei unauffällig fest, ob eine andere Person oder sogar mehrere Personen Sie verfolgen.

Personenüberwachung per Handy

Ein Detektiv überwacht das Smartphone nicht. Er darf das Telefon nicht abhören und nicht orten.

Zwar bieten handelsübliche Smartphones die Möglichkeit, mittels einer Ortungsfunktion festzustellen, wo das Handy – und somit in den meisten Fällen die Person – gerade ist. Allerdings ist es nicht statthaft, diese Ortungsfunktion am Handy zur heimlichen Personenüberwachung zu nutzen. Das wäre ein Verstoß gegen den Datenschutz. Sie könnten sich strafbar machen.

Privatdetektiv mit Observationen beauftragen um Beweise zu erhalten

Menschen unauffällig zu überwachen ist nur dann statthaft, wenn der Klient der Detektei ein berechtigtes Interesse an der Beauftragung gemäß Datenschutzgesetz darlegen kann. Sonst dürften Detektive keine Daten der Person erheben und Ermittlungen ausführen.

Sie benötigen eine qualifizierte Personenüberwachung? Dann führen Sie jetzt ein Gespräch mit einem Detektiv. Die Beratung ist gratis und der Inhalt des Gesprächs mit unserer Detektei vertraulich:

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