Kurz gesagt: In Deutschland liegen Stundensätze typischerweise bei 80–150 € (Spezialfälle ab 120 €). Ein 10-Stunden-Tag kostet meist 800–1.500 € zzgl. Fahrt & Spesen. Erstattung ist möglich, wenn Ermittlungen notwendig und zulässig waren (§ 91 ZPO / Rechtsprechung)
Die endgültigen Kosten hängen stark von der Art des Auftrags, dem Aufwand und der Qualifikation der Detektive ab. In diesem Artikel erhalten Sie eine transparente Übersicht über alle relevanten Kostenfaktoren und Preisspannen.
| Kosten | Hinweise | |
|---|---|---|
| Stundensatz (Standard) | 80 € – 120 € | Gilt für Observationen, Ermittlungen im Inland. |
| Stundensatz (Spezialist) | 120 € – 200 €+ | Für forensische Analysen, Lauschabwehr, Wirtschaftsdetektive. |
| Tagessatz (10 Std.) | 800 € – 1.500 €+ | Manchmal günstiger als Einzelstunden, bei klarer Planung. |
| Festpreis (Beispiele) | ab 250 € – 1.500 € | Für Adressermittlungen, einfache Recherchen, Auskünfte. |
Ein Tagessatz ist ein Pauschalpreis für einen kompletten Einsatztag, der in der Regel zehn Stunden umfasst. Er wird verwendet, wenn absehbar ist, dass eine längere Observation oder ein umfangreicher Einsatz erforderlich ist. Ein Tagessatz erleichtert die Planung, da die Kosten klar definiert sind.
Zusatzkosten sind Ausgaben, die über den vereinbarten Stundensatz hinaus entstehen. Typische Beispiele sind Fahrtkosten, Spesen, Bereitstellungskosten oder Zuschläge für Nacht- und Wochenendarbeit. Sie werden transparent ausgewiesen und vorab erklärt, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
Warum gibt es so große Preisschwankungen? Diese Faktoren beeinflussen das Honorar:

Ein vermeintlich günstiger Stundensatz von 59 € kann durch versteckte Bedingungen schnell auf über 250 € pro Stunde ansteigen. Achten Sie immer auf Transparenz bei:
Unsere Empfehlung: Lassen Sie sich vor Auftragserteilung ein detailliertes, schriftliches Angebot erstellen, in dem alle Positionen klar aufgeschlüsselt sind.
Eine kurze innere Checkliste bietet eine schnelle Orientierung. Prüfen Sie, ob der Stundensatz verständlich erklärt ist und welche Leistungen darin enthalten sind. Klären Sie anschließend, welche Zusatzkosten möglich sind und wie diese transparent berechnet werden.
Fragen Sie außerdem, wie viele Ermittler eingesetzt werden und ob eine Abrechnung als Stunden- oder Tagessatz sinnvoller ist. Relevant ist auch zu wissen, wie die Ergebnisse dokumentiert werden und ob das Material bei Bedarf vor Gericht verwendet werden kann. Wenn all diese Fragen beantwortet sind, haben Sie ein verlässliches und gut kalkuliertes Angebot vor sich.
Lesen Sie hier mehr zu Kosten für Personenbeschattungen
Detektive rechnen nach verschiedenen Modellen ab:
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Wenn die Ermittlungen zur Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren und der Verdacht sich bestätigt, können die Kosten als Schadensersatz geltend gemacht werden (§91 Abs. 1 ZPO).
Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein Arbeitnehmer nach einem handfesten Verdacht eines Betruges oder der Schwarzarbeit während einer Krankschreibung überführt wird.
Landesarbeitsgericht (LAG) Köln, Urteil v, 11.02.2025, AZ 7 Sa 635/23 (Quelle)
Das LAG Köln bejahte für einen Arbeitgeber die Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten in fünfstelliger Höhe, da der Verdacht einer schweren Pflichtverletzung durch den Arbeitnehmer bestand und der Detektiv die vorsätzliche Vertragsverletzung eindeutig nachweisen konnte. Maßgeblich war, dass der Verdacht gut dokumentiert und der Detektiveinsatz verhältnismäßig war.
BGH, Urteil vom 05.05.2011 – VIII ZR 171/10 (Quelle)
Mit Urteil des Bundesgerichtshofs entschieden die höchsten deutschen Richter dass Detektivkosten erstattungsfähig sein können, wenn sie zur Rechtsverfolgung im Rahmen der zivilrechtlichen Verzugsregelungen notwendig sind.
OLG Brandenburg, Beschluss vom 21.03.2025 – 6 W 65/24 (Quelle)
Das OLG Brandenburg erkannte im Beschluss an, dass Detektivkosten prozessual erstattungsfähig sind, sofern die kostenauslösende Maßnahme notwendig war und der Aufwand angemessen nachgewiesen werden konnte (beispielsweise zur Klärung eines Wettbewerbs- oder Mietstreits). Die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit waren auch hier zentrale Prüfkriterien.
Diese aktuellen Entscheidungen zeigen, dass Detektivkosten auch heute noch regelmäßig als erstattungsfähig anerkannt werden, sofern sie zur Ermittlung entscheidungserheblicher Tatsachen notwendig, dokumentiert und verhältnismäßig sind.
Weitere Urteile zur Detektivkosten-Erstattung auf unserer Seite.
Für private Mandanten beginnen die Stundensätze bei ca. 80 € bis 94 € (brutto). Für gewerbliche Kunden bei ca. 79 € (netto). Komplexe Fälle mit Spezialisten kosten ab 120 € pro Stunde aufwärts.
Ja, eine seriöse Detektei bietet immer ein kostenloses und diskretes Erstgespräch an. Hier schildern Sie Ihr Anliegen und erhalten eine erste, grobe Einschätzung der Kosten.
Hinter einem Einsatz steckt oft ein hoher Personal- und Zeitaufwand (Vorbereitung, Durchführung, Dokumentation). Zudem tragen Detekteien hohe Versicherungskosten und investieren in teure Technik und Fortbildungen.
Typische Kostenfaktoren bei Detektivleistungen:
Der Gesamtpreis hängt also vom Umfang des Auftrags, dem notwendigen Zeitaufwand und den eingesetzten Ressourcen ab.
Die fachlichen Kenntnisse und die Erfahrung eines Detektivs haben direkten Einfluss auf das Honorar. Spezialisierte Dienstleistungen wie:
erfordern besondere Expertise und wirken sich entsprechend auf die Kosten aus.
Bei einer Observation werden in der Regel zwei oder mehr Detektive eingesetzt. Der Grund dafür ist die Aufgabenteilung und die höhere Erfolgswahrscheinlichkeit:
Ein Detektiv kann die Zielperson nicht immer durchgängig im Blick behalten (wie bei Toilettengängen, Pausen oder beim Fahren im dichten Stadtverkehr).
Durch Teamarbeit können Positionen gewechselt und Verdachtsmomente sofort verfolgt werden, ohne dass die Observation abgebrochen werden muss.
Mehrere Beobachter sorgen für eine lückenlose Dokumentation und erhöhen die Beweissicherheit.
Ja, einen Festpreis können Sie für klar umrissene und planbare Leistungen bekommen.
Er eignet sich besonders für:
Für komplexe, zeitlich unvorhersehbare Einsätze wie Observationen ist in der Regel eine Abrechnung nach Zeitaufwand (Stundensatz) üblicher.
Kosten einer Detektei sind in der Regel nicht erstattungsfähig, wenn sich der konkrete Verdacht nicht bestätigt.
Das bedeutet:
Merksatz: Ohne bestätigten Verdacht und ohne Urteil bleiben die Kosten beim Auftraggeber – "außer Spesen nichts gewesen".
Sie möchten wissen, mit welchen Kosten Sie in Ihrem speziellen Fall rechnen müssen? Dann rufen Sie uns jetzt kostenlos an und sprechen Sie direkt mit einem Detektiv. Ein allgemeiner Beitrag wie dieser kann Ihnen keine genaue Vorstellung der Detektivkosten vermitteln, da jeder Auftrag individuell ist.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir die Frage „Was kostet ein Detektiv?“ erst beantworten können, nachdem wir Ihren Fall detailliert besprochen haben. Dafür benötigen wir Informationen zu: Sachverhalt, bekannten Fakten und Ihren Zielen.
Namen sind zu diesem Zeitpunkt noch nicht erforderlich. Basierend auf seiner Erfahrung wird der Detektiv Ihren Fall seriös bewerten und Ihnen eine erste Kosteneinschätzung geben.
Nach der Analyse erhalten Sie von uns ein faires und transparentes Angebot, das alle voraussichtlichen Kosten für Ihre Ermittlungen umfasst. Nutzen Sie die Gelegenheit und holen Sie sich jetzt Ihr persönliches, unverbindliches Angebot ein. Wir nehmen Ihren Verdacht ernst und sorgen dafür, dass Sie nicht mehr im Ungewissen bleiben müssen.
Diskretion, Klarheit, verlässliche Ergebnisse. Schreiben Sie uns oder rufen uns an und wir finden gemeinsam heraus, was für Sie der beste Weg ist:
Alternativ nutzen Sie den E-Mail-Kontakt unter info@detektei-aplus.de
