Es gibt eine große Anzahl von Fällen, bei denen Sie einen Detektiv einschalten können.
Viele Situationen erfordern umfassendes Wissen um Sachverhalte und Tatbestände. Was aber können Sie tun, wenn sie das Wissen nicht haben?
Externe Helfer helfen Ihnen, dieses Wissen zu erlangen. Um also umfassendes Wissen über bestimmte Dinge zu bekommen, sollten Sie einen Detektiv einschalten.
Wirtschaftsdetektiv einschalten
Gerade im Arbeitsrecht schalten Firmen und Rechtsanwälten regelmäßig Wirtschaftsdetektive ein und engagiert. Das Bundesarbeitsgericht hat in einigen Urteilen bestätigt, dass Sie als Arbeitgeber einen Detektiv einschalten dürfen, um Arbeitnehmer überwachen zu lassen.
So hat das höchste deutsche Arbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 28.05.2009 zum wiederholten Mal festgestellt, dass die Einschaltung einer Detektei legitim ist. Durch Wirtschaftsdetektive auf legale Art und Weise ermittelte Fakten dürfen Sie in einem Prozess verwenden. Mittels der Erkenntnisse, welche die Detektei festgestellt haben, lassen sich Beweisschwierigkeiten eines Arbeitgebers beheben. (BAG, AZ: 8AZR 226/08)
Kostenerstattung bei Einschaltung einer Detektei
Einer der wichtigen Vorteile des Einsatzes eines Detektivs: Lassen Sie die überführte Person das Honorar übernehmen. Je nach Fall und Situation können Sie die Kosten für die Beauftragung der Detektei bei der überführten Person geltend machen.
Ein Beispiel: Ein Arbeitgeber hat einen konkreten Verdacht gegen einen Arbeitnehmer. Nur durch die Einschaltung der Detektei ließ sich dieser Verdacht bestätigen. In dem Fall kann der Arbeitgeber die Kosten vom überführten Arbeitnehmer zurück verlangen. Es ist also wichtig, den konkreten Verdacht im Vorfeld zu dokumentieren. Lesen Sie hierzu Urteile zur Erstattung von Detektivkosten.
Privatdetektive einschalten
Auch im privaten Umfeld ist Wissen Macht. Aber Sie müssen ein paar Punkte beachten, denn nicht jeder darf in jeder Situation einen Detektiv einschalten.
Sei es, dass Sie wissen müssen, ob Sie betrogen werden, oder dass Sie unberechtigt Unterhalt zahlen müssen. Privatdetektive verschaffen Ihnen dieses Wissen. Hierbei müssen Sie ein berechtigtes Interesse haben, damit Sie einen Privatdetektiv engagieren dürfen.
Es ist also nicht statthaft, im Leben fremder Menschen nachzuforschen, ohne ein solches berechtigtes Interesse zu haben. Das ist aber schon dann gegeben, wenn Sie Ihren Ehemann beobachten lassen möchten. Als Grund gilt hier zum Beispiel die Vermutung auf Untreue, wenn also jemand Fremdgehen beweisen möchte.
In zivilrechtlichen Auseinandersetzungen verfolgen Privatdetektive ebenfalls Ihre Interessen.
Gleiches gilt bei
Firmen haben ein Recht darauf zu erfahren, ob jemand sie hintergeht. Delikte wie
berechtigen einen Unternehmer, einen Privatdetektiv einzuschalten. Dieser überführt dann unter Einhaltung der rechtlichen Bedingungen die Täter im Betrieb.
Rechtliche Voraussetzungen für Detektiveinsatz
Wie zuvor dargelegt ist es wichtig, die Gesetze einzuhalten. Das gilt dabei in gleicher Weise im privaten Bereich. Das Einschalten eines Privatdetektivs muss also verhältnismäßig bleiben und die Datenschutzgesetze berücksichtigen.
Nicht erlaubt sind Abhören oder schwere Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht. Darum bauen wir also weder Kameras in Umkleidekabinen ein noch führen wir Beobachtungen im Schlafzimmer durch.
Was ein Detektiv für Sie tun kann, erfahren Sie jetzt in einem persönlichen Telefonat mit einem privaten Ermittler. Das Telefonat ist für Sie kostenfrei und unverbindlich:
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