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Forderungsmanagement
Beim Forderungsmanagement geht es darum, offene Gelder zu realisieren. Oftmals ist es notwendig, in Schuldnersachen und bei Zwangsvollstreckungen bestimmte Informationen über einen Schuldner in Erfahrung zu bringen.
Dabei gibt es vielfältige Möglichkeiten: zum Beispiel ist es möglich, Vermögensrecherchen bezüglich des Schuldners anzustellen, oder aber den aktuellen Arbeitgeber im Rahmen einer Arbeitgeberermittlung oder die Bankverbindung des Schuldners zu ermitteln.
Sie erreichen einen Detektiv für eine Beratung zum Thema Realisierung von Forderungen unter der Service-Rufnummer
wo ein kompetenter Ansprechpartner Sie beraten wird.
Vermögensrecherche gibt Aufschluss über pfändbares Vermögen
Im Rahmen von Vermögensrecherchen versuchen wir, pfändbare Vermögenswerte einer Person festzustellen.
Zu den pfändbaren Vermögenswerten zählen:
- Immobilien
- Bankkonten
- Liegenschaften
- Beteiligungen
- Fahrzeuge
Dabei ist zu Ihrem Vorteil zu berücksichtigen, dass Ermittlungskosten der eingeschalteten Detektei im Rahmen einer Zwangsvollstreckung als notwendig und erstattungsfähig angesehen werden, so das Urteil des Landgerichts Köln mit dem Aktenzeichen 9 T 106/83. Die Richter haben sich also deutlich auf die Seite der Gläubiger gestellt, wenn es um Auskunftseinholung zur Vermögenslage eines Schuldners geht.
Realisierung offener Forderungen – Detektei liefert Informationen
Im Rahmen einer Arbeitgeberermittlung versuchen wir, das reguläre Arbeitsverhältnis einer Person festzustellen. Das Ziel dahinter: Dort eine Lohnpfändung vornehmen zu können.
Des Weiteren ist es mitunter möglich, Bankverbindungen eines Schuldners festzustellen. Hierbei recherchieren wir sowohl die Bank als auch die Kontonummer der Zielperson, um eine Kontopfändung vornehmen zu können. Den Kontostand ermitteln Detektive allerdings nicht.
In der Zwangsvollstreckung sind diese Kosten für die Ermittlung des Arbeitgebers oder der Bankverbindung ebenfalls gemäß § 91 ZPO als notwendig und damit als erstattungsfähig anzusehen.
Die Recherchen führen wir in ganz Deutschland durch, egal ob Sie einen Detektiv in Hamburg benötigen oder eine Detektei in München. Der Preis ist bundesweit einheitlich.
Bitte beachten Sie, dass wir als Detektei keine Inkasso-Tätigkeiten durchführen. Hierzu bedarf es eines Rechtsanwaltes oder Inkassobüros. Detektive führen ausschließlich Ermittlungen gegen den Schuldner durch:
- wo die Person heute wohnt (Personensuche),
- ob sie einen Arbeitgeber hat
- und ob sie pfändbare Vermögenswerte hat.
Die Realisierung der offenen Forderung und das Inkasso übernehmen dann andere Personen.
Weitergehende Informationen zum Thema offene Forderungen, die von Schuldnern nicht beglichen werden, finden Sie in unserem Artikel über Forderungsausfall.
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