Autor: Jochen Meismann
Cybermobbing ist ein Phänomen der heutigen Zeit. Feige Zeitgenossen versuchen im Schutz der Anonymität des Internets andere Menschen schlecht zu machen und verstecken sich dabei hinter einem Fake Profil.
Es gibt mehrere Schritte, die man unternehmen kann, um Cybermobbing zu bekämpfen:
In diesem Artikel finden Sie einige Tipps gegen Cybermobbing verbunden mit Ratschlägen, wie unsere Experten Sie dabei unterstützen können, sich zur Wehr zu setzen.
Cybermobbing bezieht sich auf die Verwendung von Technologie, insbesondere das Internet und soziale Medien, um jemanden
Es kann sowohl von Einzelpersonen als auch von Gruppen durchgeführt werden und betrifft gleichermaßen Kinder und Jugendliche sowie Erwachsene. Es ist ebenfalls bekannt unter den Bezeichnungen Online-Bullying oder Internet-Mobbing.
Betroffene werden aus Chats geworfen, aus WhatsApp Gruppen ausgeschlossen und online diffamiert. Es gibt Fälle, in denen sogar Hass-Gruppen in sozialen Medien oder Messenger-Diensten gegründet, um dem Opfer zu schaden.
Häufig werden sogar Fake-Profile des Opfers erstellt, in denen peinliche, verwerfliche oder sogar intime Fotos oder Videos des Opfers enthalten sind.

Cybermobbing und herkömmliches Mobbing haben viele Ähnlichkeiten, aber es gibt einige wichtige Unterschiede. Dazu zählen:
Es ist zu beachten, dass Cyber-Mobbing in Kombination mit traditionellem Mobbing vorkommen kann. Die Auswirkungen auf das Opfer oft ähnlich.
In Deutschland ist bislang kein eigener Straftatbestand für Cybermobbing ins Gesetz aufgenommen worden. Entsprechende Handlungen dieser Art fallen in Deutschland jedoch unter andere Tatbestände wie zum Beispiel Beleidigung, Verleumdung, Nötigung, Bedrohung und Verbreitung von Pornografie.
Das Strafrecht in Deutschland sieht vor, dass jeder, der absichtlich und öffentlich eine Person beschimpft, beleidigt, verunglimpft oder verächtlich macht, mit Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft werden kann.
Es gibt spezielle Gesetze, die das Verbreiten und Weiterleiten von illegalen Inhalten im Internet unter Strafe stellen.
Selbst wenn die Tat online begangen wurde, erfolgt die Strafverfolgung und Bestrafung in der physischen Welt.
Zahlreiche dem Cybermobbing zuzuordnende Handlungen sind nach geltendem Recht und strafbar, weil sie das allgemeine Persönlichkeitsrecht beeinträchtigen. Insbesondere Ehrverletzungsdelikte sind strafrechtlich verfolgbar.
Insbesondere betrifft das Cyber-Mobbing die nachstehenden Straftatbestände
Ein herabwürdigendes Werturteil in Verbindung und das zum Ausdruck bringen der Missachtung einer Person fällt unter den Straftatbestand der Beleidigungen. Hierzu zählt das Gesetz auch ehrverletzende oder demütigende Verlautbarungen zum Nachteil der betroffenen Person, die über die reine Kritik oder die freie Meinungsäußerung hinausgehen.
Zur üblen Nachrede zählt das Behaupten oder Verbreiten von Tatsachen, die andere Personen verächtlich machen können oder in der öffentlichen Meinung herabwürdigen.
Wer unter Vorsatz eine unwahre Tatsache mit ehrverletzender Wirkung verbreitet, verleumdet eine andere Person.
Was viele Menschen nicht wissen: das Behaupten und Verbreiten wahrer Tatsachen beispielsweise in Form von sexuellen Aufnahmen einer Person, können als sogenannte Formalbeleidung einen strafbaren Charakter haben. Das gilt insbesondere dann, wenn eine intime Aufnahme in sozialen Medien öffentlich geteilt wird. Dadurch werden sie in einer herabwürdigenden Form publiziert.
Wegen der vielfältigen Handlungen des Cyber-Mobbings können noch zahlreiche andere gesetzliche Vorschriften greifen. Dazu zählen
Es gibt weitere denkbare Straftatbestände. Befragen Sie dazu bitte Ihren Anwalt. Jeder Mensch hat das Recht, sich gegen Cyber-Mobbing zu wehren.
In Österreich ist Cyber-Mobbing eine Straftat, die durch ein eigenes Gesetz untermauert wird. Paragraph 107c heißt dort im Volksmund der Cyber-Mobbing Paragraph. Darunter fallen die fortwährende Belästigung im Wege der Telekommunikation oder eines Computersystems.
Ein Detektiv kann Ihnen in einem Fall von Cybermobbing auf verschiedene Weise hilfreich zur Seite stehen. Einige Möglichkeiten sind:
Es ist jedoch zu beachten, dass ein Detektiv nicht die gleichen Befugnisse hat wie die Polizei. Er hat nicht die Pflicht, eine Strafanzeige wegen des Cybermobbings zu erstatten.
Wenn Sie selber von Cybermobbing betroffen sind und sich nun wehren möchten, sind unsere Detektive für Sie da. Wir versuchen gemeinsam mit Ihnen festzustellen, was im Netz über Sie verbreitet wird.
Wie bei einem Mobbing Opfer sammeln wir Belege und werten Einträge im Internet aus und suchen nach Bildern von Ihnen und versuchen den Verursacher der Attacken zu überführen.
Finden wir einen verwerflichen Eintrag, den jemand online gestellt hat, fließt dieser in den umfassenden Bericht mit allem anderen ein, was wir finden. Neben sozialen Netzwerken wie
durchsuchen wir auch weitere Quellen im Netz nach negativen Texten über Sie. Und wir suchen entsprechende Bilder, die eine Person oder eine Gruppe von Personen veröffentlicht haben.
Alle Erkenntnisse fließen in den Bericht mit ein, mit dem Sie dann zur Polizei oder Ihrem Rechtsanwalt gehen, um dem Problem in der Realität Herr zu werden.
Nehmen Sie jetzt Kontakt mit einem Privatdetektiv auf und sprechen mit ihm
