Autor: Jochen Meismann
Hintergrund dieses Berichts ist ein Auftrag über einen Nachbarschaftsstreit, der sich lange hinzog.
Es fing mit Lärmbelästigung durch einen Nachbarn an. Diese fertigte ein Lärmprotokoll über den Lärm mitten in der Nacht und den Ruhezeiten an. Damit wollte er sich gegen die Ruhestörungen wehren und wandte sich an einen Schiedsmann.
Der Schuss ging nach hinten los, denn der lärmverursachende Nachbar stritt alles ab. Er sagte, er habe mit dem Lärm zu den Ruhezeiten nichts zu tun und wisse nicht, wer dafür verantwortlich sei.
Das Verfahren endete ohne Ergebnis. Schlimmer noch – in der Folge nahm der Lärm eher zu als ab. Doch damit nicht genug. Der Nachbar begann nun, Äste über den Zaun zu werfen. Darauf angesprochen erklärte er, er sei das nicht gewesen. Er würde weder ohne Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm verursachen und die Nachtruhe stören noch Äste oder sonstige Dinge über den Zaun werfen.
Um Beweise zu erlangen blieb hier nur eine Detektei einzuschalten. Dieser sollte die Aufgabe der Beweissicherung übernehmen und das Führen des Lärmprotokolls zu den Ruhezeiten. Später sollte er als Zeuge in einem etwaigen Verfahren aussagen.
Weil die Äste in einem Bereich über den Zaun geworfen wurden, der über einen öffentlichen Weg zu erreichen war, schied zur Beweisführung eine Videoüberwachung aus. Diese wäre vermutlich rechtlich nicht haltbar gewesen.
Darum entschied sich der Betroffene für eine Observation durch einen Detektiv. Da die Äste immer in der Nachtzeit über den Zaun flogen, sollten zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen werden. Einerseits galt es, diese Handlung zu belegen. Andererseits galt es zu prüfen, ob es zu einer Lärmbelästigung kam und wer der Lärmverursacher ist, der während der Nachtruhe Lärm erregt der geeignet ist die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu stören.
Der Auftrag in Kürze: Ein Detektiv aus unserer Dependance der Detektei Düsseldorf observierte von dem Dachboden des Kunden aus. Nur dort hatte er einen klaren Blick über den Ort des Geschehens und war gleichzeitig gut getarnt.
Tatsächlich konnte bei der zweiten Observation festgestellt werden, wie der in Verdacht stehende Verursacher seine Wohnung verließ. Er begab sich in den hinteren Bereich, betrat dann den öffentlichen Weg und warf Äste und Gestrüpp über den Zaun des Kunden.
Gut eine Stunde später kam es zu einer Lärmbelästigung in Form einer Ruhestörung durch laute Musik. Zu dem Zweck hatte die Zielperson offenbar in der eigenen Wohnung die Fenster geöffnet, möglichweise um die Wucht der Geräusche und des Lärms während der Ruhezeiten nur nächtlichen Uhrzeit zu vermehren. Dieses Ereignis konnte der Detektiv vergleichbar mit einem Lärmprotokoll in seinen Bericht einfließen lassen. Der Fall war damit geklärt.
Streit zwischen Nachbarn kommt sehr häufig vor. Umfragen zufolge haben sich schon 50 Prozent aller Nachbarn gestritten. An der Spitze stehen Ruhestörungen durch laute Musik und anderen Lärm.
Auch wegen anderer Dinge streiten sich Nachbarn. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie mit dem Nachbarn friedlich leben und Streit vermeiden, egal ob es sich um Ruhestörung an Sonn- und Feiertagen oder zu Ruhezeiten, Hundegebell, Geräusche einer Waschmaschine in der Nacht oder andere widrige Handlungen dreht. In diesem Ratgeber beschäftigen wir uns analog zu dem bearbeiteten Fall um die Äste und zeigen auf, wie die Rechtslage ist, egal ob es Streit mit Mietern oder Anwohnern gibt.
Die wichtigste Regel: Sollte es Probleme mit den Nachbarn geben, ist es besser, das Gespräch zu suchen und die Ursache der Belästigung zu beseitigen. Den Fall bei der Polizei anzuzeigen oder vor Gericht zu bringen, ist der letzte Ausweg. So etwas kostet Nerven und Geld, denn es gab schon Fälle, die bis vor den Bundesgerichtshof gegangen sind. Allerdings ging es dabei meist um Streit zwischen Mieter und Vermieter.
Dieser Fall handelt von einem Problem im Garten, das von den Betroffenen oft als Störung empfunden wird. Ein Baum steht dicht an der Grundstücksgrenze, so dass die Äste über den Zaun auf das Grundstück des Nachbarn ragen.
Immer wieder landet so ein Fall vor Gericht, weil viele Menschen überhängende Äste als Belästigung oder Beeinträchtigung empfinden. Die Beantwortung der Frage ist nicht so einfach wie bei Ruhestörungen durch laute Musik.
In der Praxis hat sich folgendes Vorgehen bewährt:

Wenn das Gespräch mit dem Nachbarn nichts bringt, dürfen Sie selbst aktiv werden und die Äste entfernen. Das gilt jedoch nur, wenn die Äste eine Störung, Mangel oder eine Belästigung darstellen.
Zu den häufigen Fällen gehört beispielsweise, dass die Äste Ihr Grundstück verschatten, so dass Ihre Pflanzen nicht gedeihen oder Laub oder Früchte in Ihren Garten fallen und weggeräumt werden müssen.
Unser Ratgeber empfiehlt jedoch, vor dem Entfernen der Äste eine Dokumentation anzufertigen, um Ärger mit der Polizei oder dem Ordnungsamt zu vermeiden.
Ein Foto des Sachverhalts genügt in der Regel als Dokumentation oder Nachweis für das Ordnungsamt bzw. die Polizei.
Nein, das ist nicht zulässig und könnte einen langen und teuren Nachbarschaftsstreit auslösen. Unter den oben aufgeführten Umständen dürfen Sie die Äste abschneiden, müssen sie allerdings auch ordnungsgemäß entsorgen.
Das bedeutet, entweder bringen Sie den Grünschnitt zusammen mit anderen Abfällen aus dem Garten zum Wertstoffhof oder Sie kompostieren die Äste. Werfen Sie die Äste über den Zaun, könnte sich der Nachbar an die Polizei wenden.
Darüber gibt es keine exakten Regelungen. Die Handhabung hängt von den Umständen ab. In der Gesetzgebung der Bundesländer ist lediglich festgelegt, welchen Mindestabstand ein Baum zur Grundstücksgrenze haben darf. Äste werden in den Regelungen und Verordnungen nicht erwähnt.
Die Rechtslage ist in diesem Fall eindeutig. So lange durch das Unterlassen der Baumpflege auf Ihrem Grundstück weder ein Mangel noch eine Belästigung entstehen, sind Ihnen die Hände gebunden.
Sie können erst aktiv werden, wenn zum Beispiel Laub vom Baum des Nachbarn Ihre Dachrinne verstopft oder Sie es ständig vom Weg räumen müssen. Wenn Äste oder Zweige geringfügig über die Grundstücksgrenze ragen, müssen Sie das in den meisten Fällen dulden.
Ihr Recht, irgendwelche Aktivitäten vorzunehmen, endet an der Grundstücksgrenze, an Zaun, Mauer oder Hecke.
Immer wieder kommt es zum Streit zwischen Nachbarn, weil ein Baum seinen Schatten auf das benachbarte Grundstück wirft oder Laub auf das Dach oder auf den Weg fällt und mit viel Arbeitsaufwand weggeräumt werden muss.
Bei solchen Problemen hat eine Klage, anders als bei Ruhestörungen durch laute Musik, kaum Aussicht auf Erfolg. Sie müssen mit der Beeinträchtigung durch den Baum des Nachbarn leben.
Nur selten können Sie aktiv werden:
Die meisten Menschen sind um ein gutes Verhältnis zu ihren Nachbarn bemüht. Leider ist das nicht an jedem Ort möglich.
Manche Nachbarn sind streitlustig. Sie stört Musik und regen sich wegen Lärmbelästigung oder Bäumen im Nachbarsgarten auf. Auf die Dauer kann so eine Art ganz schön nerven.
Wer erhält schon gerne ständig Anzeigen wegen Lärmbelästigung und wird von der Polizei als Verursacher des Lärms abgemahnt?
Unter solchen Konditionen kann eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll sein. Sie übernimmt die Kosten eines Rechtsstreits und deckt auch das Nachbarschaftsrecht ab.
Viele Ratgeber empfehlen den Abschluss so einer Versicherung. Sie ist jedoch kein Ersatz für den Dialog unter Nachbarn.
Streit unter Nachbarn hat viele Ursachen. Häufig handelt es sich nur um Kleinigkeiten, die sich jedoch im Laufe der Zeit anstauen, wenn Sie nicht das Gespräch mit dem Nachbarn suchen.
Wie ein roter Faden zieht sich ein Grundgedanke durch diesen Ratgeber: Miteinander reden ist besser als vor Gericht zu streiten.
Der Nachbar ist in der Regel auch daran interessiert, Ruhe zu haben und das Wohnen in seinem Haus zu genießen. Laden Sie Ihren Nachbarn doch einfach mal zu einer Party in Ihr Haus und unterhalten sich in Ruhe und aller Freundschaft mit ihm.
So eine Party ist besser als zum Telefon zu greifen und das Ordnungsamt oder gar die Polizei anzurufen. Bei der Party sollten Sie jedoch darauf achten, den Schlaf anderer Menschen nicht zu stören und keine Anzeige wegen Ruhestörung zu bekommen.
Die meisten Streitigkeiten zwischen Nachbarn lassen sich zum Glück einvernehmlich lösen. Denken Sie immer daran, dass Sie mit Ihrem Nachbarn auf Dauer zusammenleben müssen.
Ein friedliches Miteinander können Sie nicht vor Gericht durchsetzen. Es hängt von Ihnen und Ihrem Nachbarn ab. Dazu gehört zum Beispiel auch, dass Sie ab und zu Lärm oder Musik tolerieren sollten.
Früher oder später tritt wieder Ruhe ein. Besonders wenn der Nachbar Kinder hat, kann es immer mal wieder Lärm geben.
