Wettbewerbsverstöße / unlauterer
Wettbewerb
Unter Wettbewerbsdelikten versteht man Straftaten oder
Ordnungswidrigkeiten, die sich gegen den freien Wettbewerb richten. Oftmals
werden diese Delikte im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie
im Markengesetz geregelt.
Zur Verfolgung solcher Verstöße im Bereich
des wettbewerbswidrigen Verhaltens bedarf es in der Regel einer klaren
Beweisführung, bei der A Plus Detektive unterstützend tätig
werden.
Sie erreichen das Detektiv-Team der A Plus Detektive unter der Service-Rufnummer
0 18 05 - 10 10 60 *
wo ein kompetenter Ansprechpartner auf Ihre Fragen keine
Antwort offen lässt.
Insbesondere im großen Feld des unlauteren Wettbewerbs
treten immer wieder Streitigkeiten zwischen Marktteilnehmern auf, die
einer Klärung und Beweissicherung bedürfen. Das UWG verbietet
Wettbewerbshandlungen im geschäftlichen Verkehr, die gegen die guten
Sitten verstoßen. Der allgemeine Maßstab für die guten
Sitten ist üblicherweise die Auffassung des verständigen und
gerecht denkenden Durchschnittsgewerbetreibenden.
Unzulässig sind beispielsweise
- den Absatz eines Konkurrenten zu behindern
- Arbeitnehmer systematisch abzuwerben
- irreführende oder unwahre Angaben in der Werbung
- geschäftliche Verleumdung und Anschwärzen des Erwerbsgeschäftes
eines Mitbewerbers
Mit Hilfe von detektivischer Beweisführung kann
alsdann der Störer auf Unterlassung und Schadenersatz in Anspruch
genommen werden. Auch hierbei können Detektivkosten gemäß
§ 91 Abs. 1 ZPO erstattungsfähig sein. Fragen Sie Ihren Rechtsanwalt
und informieren Sie sich in unserer Urteilssammlung.
A Plus Detektive sind für Sie selbstverständlich
nicht nur in Deutschland tätig. Als international renommierte Detektei
sichern wir Ihre Interessen überregional weltweit.
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