Autor: Jochen Meismann
Mein Home is my castle sagt der Brite und er hat Recht damit. Zuhause will sich jeder sicher fühlen. Umso schlimmer ist es, wenn es zu Diebstählen kommt, die nicht zu erklären sind. Wie Detektive Diebstahl aus einer Wohnung aufklären, erfahren Sie auf dieser Seite. Dabei geht es nicht um den üblichen Diebstahl von herkömmlichen Einbrechern geht, sondern um anderweitig geartete Diebstähle aus dem persönlichen Umfeld.
Die Situation kommt häufiger vor als Sie es glauben mögen. Jemand aus dem persönlichen Lebensbereich des Wohnungsinhabers betritt heimlich dessen Zuhause, schaut sich dort um und nimmt etwas mit.
Verursacher sind in so einem Fall häufig:
Die möglichen Tatverdächtigen haben einen Schlüssel oder hatten zumindest schon einmal Zugang zu einem Schlüssel. Darum ist es diesem Personenkreis möglich, die Wohnung oder das Haus heimlich zu betreten. Mehr Informationen dazu liefert der Artikel: Kommt jemand heimlich in meine Wohnung?
Im Gegensatz zum Wohnungseinbruch durch einen fremden Einbrecher weiß der Eindringling genau, wo er hingeht. Er weiß, dass niemand zuhause ist und kennt sich aus. Gegen solche Einbrüche hilft meist der beste Einbruchschutz nicht, besonders wenn der Täter einen Schlüssel hat.
Kommt der Wohnungseigentümer zurück, stellt er den Diebstahl ohne ersichtlichen Einbruch fest. Die Versicherung tritt in solchen Fällen nicht ein, denn Diebstahlsdelikte sind nur dann über die Hausratversicherung gedeckt, wenn es Wohnungseinbrüche mit Einbruchspuren gibt.
Der Täter will mit seiner Tat oft keinen Schaden anrichten. Er nimmt nicht zwangsläufig nur Wertgegenstände mit. Manchmal ist es nur Geld, das verschwindet.
Doch wie sollen sich solche Straftaten aufklären lassen? Die Polizei hilft nicht, wohl aber eine Detektei.
Nicht immer schützen Alarmanlagen vor Wohnungseinbrüchen, insbesondere dann nicht, wenn der Täter über einen Schlüssel verfügt und die Alarmanlage deaktivieren kann.
Fälle dieser Art sind Alltag für Privatdetektive. So wurde beispielsweise unsere Detektei Düsseldorf mit der Aufklärung von unerklärlichen Diebstählen aus einer Wohnung beauftragt. Die Düsseldorfer Kundin war nahe der Verzweiflung, weil immer wieder Dinge verschwanden.
Daher begab sich ein Detektiv zu der Kundin, um zunächst eine Analyse der Gegebenheiten vorzunehmen.
Die Schäden waren nicht sonderlich hoch und die Werte der verschwundenen Gegenstände hielten sich unter dem Strich in Grenzen. Fenster und Türen zeigten keine Spuren eines Einbruchs. Dennoch waren unzweifelhaft Gegenstände aus den Räumen verschwunden. Zu der Wohnung gab es zahlreiche Schlüssel, weil die Enkel der Frau alle einen eigenen Schlüssel hatten.
Um eine Diebstahlaufklärung nach einem etwaigen Einbruch vorzunehmen, bleiben nur wenige Möglichkeiten.
Wenn an einer bestimmten Stelle Dinge verschwunden sind, hat der Täter vielleicht Spuren hinterlassen. Durch die Sicherung von Fingerabdrücken am Tatort lassen sich Erkenntnisse gewinnen, sofern Tatverdächtige bekannt und Vergleichsabdrücke beschaffbar sind.

Kommt es immer wieder zu Diebstählen, ist der Einbau einer versteckten Kamera ein sehr effektives Mittel, um die Täter zu überführen. Dazu bauen unsere Techniker Mini-Kameras ein, die kaum sichtbar sind, die aber alles aufzeichnen, was in dem Raum passiert.
Wenn es immer zu bestimmten Zeitpunkten zu einer Tat kommt, bietet es sich an, eine Observation innerhalb der Wohnräume vorzunehmen. Dazu setzt sich ein Detektiv während der Abwesenheit des Wohnungseigentümers in dessen Räumlichkeiten und wartet auf den Eindringling. Kommt dieser tatsächlich, kann der Detektiv diesen vorläufig festnehmen und nach Absprache mit dem Auftraggeber der Polizei zuführen.
Im zuvor angesprochenen Düsseldorfer Fall entschied sich die Kundin für den Einbau einer versteckten Kamera, um den Verursacher des Diebstahls beim nächsten “Besuch” zu überführen.
Die Techniker unserer Detektei verstecken daher kleinste Kameras in den Wohnräumen, die alles aufzeichneten, was während der Abwesenheit passiert.
Tatsächlich dauerte es nur wenige Tage, bis es zum nächsten Wohnungseinbruch kam. Wie erwartet kam der Verursacher mit einem Schlüssel in das Wohnungsinnere. Er durchsuchte diese und nahm etwas Geld mit, was er in der Küche fand. Allerdings war es kein “normaler” Einbrecher, der für den Diebstahl verantwortlich zeichnete, sondern ein Enkel der Kundin.
Dieser hatte den Einbruch begangen, weil er seit einiger Zeit Drogen konsumierte und ihm immer wieder das Geld ausging. Dieses “besorgte” er sich von seiner Großmutter und nahm an, diese merke das nicht.
Die Kundin verzichtete daher auf eine Anzeige bei der Polizei, denn es war kein üblicher Wohnungseinbruchdiebstahl, sondern ein junger Mann aus der eigenen Familie, der auf Abwegen war.
Einbrüche hinterlassen bei den Opfern oft heftige psychische Folgen. Manch ein Opfer bekommt Angstzustände und kann nicht mehr alleine zuhause bleiben. Andere müssen ganz aus dem eigenen Heim ausziehen, weil sie es nicht mehr aushalten.
Die Aufklärungsquote der Polizei bei einem Wohnungseinbruch ist bekanntlich gering. Wer fortwährende Fälle des heimlichen Diebstahls aus den eigenen Räumen bemerkt, kann den Service einer Detektei nutzen. Mit unserer Arbeit helfen wir bei der Diebstahlaufklärung.
Wir arbeiten in ganz Deutschland wenn es darum geht, eine Straftat aufzuklären. Besonders wenn Sie einen Anfangsverdacht haben, ist der Einsatz einer Privatdetektei sinnvoll. Wir überführen Diebe und schützen Ihre Anliegen, wenn Sie nicht im Hause sind.
Als Ergänzung zum Einbruchschutz und Alarmanlagen sind Detektive eine gute Option, um Delikte dieser Art aufzuklären.
Vermeiden Sie weitere Schäden durch nicht erklärliche Einbrüche und holen sich Tipps von unseren Experten. Wir begeben uns auf die Suche nach Spuren und stellen dem Verursacher eine Falle.
Um vor einem Schaden bewahrt zu bleiben, sind unsere Detektive für Sie da. Unser Unternehmen ermittelt dann, wenn die Wohnungseinbrüche aus dem Privatumfeld herrühren. Dabei versuchen wir den Einbrecher zu überführen.
Sie selber entscheiden dann, ob wir den Einbrecher der Polizei zuführen oder nicht. Sie können die Sache bei Bedarf unter dem Radar der Strafverfolgungsbehörden halten, denn nicht immer wünscht sich das Opfer, dass der Verursacher nach dem StGB verurteilt wird. Das gilt besonders dann, wenn es Familienangehörige die Tatverursacher sind.
Ähnliche Themen
