Detektiv bei Krankmeldung » wir überführen Blaumacher

Wenn sich ein Mitarbeiter laufend unter verdächtigen Umständen krank meldet, dürfen Sie ihn bei einem handfesten Verdacht durch eine Detektei beobachten lassen.
DETEKTIV EINSCHALTEN

Ein Einsatz von einem Detektiv bei Krankmeldung ist eine der häufigsten Aufgaben, der wir nachgehen. In den vergangenen Jahren haben wir Schlagzeilen gelesen wie „Rekord-Krankenstand in Deutschland“ (2014) mit den höchsten Quoten im Krankenstand in diesem Jahrtausend. Fakt ist: Immer mehr Mitarbeiter feiern krank.

Nur zwei Jahre später war dieser traurige Rekord dahin. Die DAK stellte in ihrer Studie fest, dass 2016 das Jahr mit dem höchsten Krankenstand seit 20 Jahren war. Tendenz steigend.

Detektiv bei Krankmeldung symbolisiert durch Thermometer

Die allermeisten Krankschreibungen sind absolut gerechtfertigt, aber es gibt jene Arbeitnehmer, die nur simulieren. Der vorgeblich Kranke täuscht diese Krankheit beim Arzt vor, um so bezahlte Freizeit zu bekommen. Freizeit, die der Krankgeschriebene nicht selten für eine andere Tätigkeit, für Schwarzarbeit oder die Renovierung am Haus nutzt.

Daher verwundert es nicht, dass immer häufiger ein Detektiv bei Krankmeldung zum Einsatz kommt. Auftraggeber für den Detektiv bei Krankschreibung sind dann entweder der Arbeitgeber oder eine Versicherung.

Kontrolle von verdächtigen Krankmeldungen

Dazu ist zu sagen, dass ein Arbeitgeber einen Detektiv nur dann einschaltet, wenn ein klarer Verdacht auf Lohnfortzahlungsbetrug vorliegt. Häufig sind es die “üblichen Verdächtigen”, die sich immer und immer wieder krankmelden und die Arbeit den restlichen Kollegen überlassen.

Sicher, es gibt chronisch kranke Menschen, die wahrlich nichts dazu können, häufiger zu erkranken als andere. Aber es gibt auch chronisch faule Menschen, die weder im Interesse der Firma noch in dem der Kollegen handeln. Diese Arbeitnehmer nutzen jede Gelegenheit, um sich den „gelben Schein“ beim Arzt abzuholen.

Beweiswert des Krankenscheins muss erschüttert werden

Sieht jemand dann so einen Arbeitnehmer beispielsweise dabei, wie er trotz der vermeintlichen Erkrankung anderen Tätigkeiten nachgeht, ist wichtig. Das ist dann ein Grund für den Chef, in im Detail kontrollieren zu lassen. Der Kranke steht dann im dringenden Verdacht, ein Blaumacher zu sein.

Tatsächlich ist der Krankenschein ein Dokument mit einem sehr hohen Beweiswert. Der Arbeitgeber steht im Verdachtsfall in der Pflicht, eben diesen Beweiswert des Krankenscheins zu erschüttern. Das wiederum lässt sich effektiv nur mit klaren Belegen für ein Fehlverhalten schaffen. Belege, die eine Detektei erbringt.

Deshalb kommt in begründeten Fällen ein Detektiv bei Krankmeldung zum Einsatz. Dieser hat die Aufgabe, den krankgeschriebenen Mitarbeiter unauffällig zu beobachten. Im Rahmen dieser Observation ist es dann Ziel, ein Verhalten des Arbeitnehmers nachzuweisen, dass der Genesung zuwider läuft. Dazu zählen Schwarzarbeit oder Nebentätigkeit genau wie harte Gartenarbeit oder Renovierungsarbeiten am eigenen Haus. Auch exzessives Feiern passt nicht zum Krankenschein.

Beweise für Fehlverhalten führen zur Kündigung

Stellt der Detektiv bei der Mitarbeiterüberwachung fest, dass der vorgeblich arbeitsunfähig Erkrankte sich keineswegs so verhält, wie es der Krankenschein erfordern würde, darf er dieses Fehlverhalten zum Nachweis dokumentieren.

Detektiv übeführt krankgeschriebene Mitarbeiter bei der Schwarzarbeit

Die Rechtsprechung besagt, dass ein krankgeschriebener Arbeitnehmer im Verdachtsfall sehr wohl durch einen Privatdetektiv beobachtet werden darf.

Stellt der Detektiv ein gravierendes Fehlverhalten während des Krankenstandes fest, darf er Foto- oder Videoaufnahmen von der Zielperson fertigen. Diese Aufnahmen belegen dann dieses Fehlverhalten im Bild. Voraussetzung für die Observation ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG mit Sitz in Erfurt) der konkrete Verdacht bezogen auf den besagten Arbeitnehmer.

Sieht der Detektiv dann den Mitarbeiter im Krankenstand bei einer anderen Arbeitstätigkeit, darf er dieses Handeln  gerichtsfest filmen. Das Arbeitsrecht steht in so einem Fall auf der Seite des Arbeitgebers. Denn der Blaumacher betrügt nicht nur seinen Chef und seine Kollegen, sondern die Allgemeinheit aller Versicherten. Die unnötigen Kosten für die Behandlung einer gar nicht existenten Krankheit werden aus den Beiträgen aller Versicherten getragen.

Vortäuschen einer Erkrankung kann sogar strafrechtlich relevant sein

Das Erschleichen einer Lohnfortzahlung ist aber nicht nur arbeitsrechtlich ein Delikt. Vielmehr kann es sogar strafrechtliche Relevanz erlangen. Letzteres ist jedoch in den allermeisten Fällen zumindest für den Dienstgeber, also den Chef, von untergeordneter Relevanz.

Ihm ist daran gelegen, den Simulanten zu überführen und diesem die fristlose Kündigung auszusprechen. Dafür benötigt er als Arbeitgeber aber genügend stichhaltiges Beweismaterial. Das wiederum beschafft ihm der observierende Privatdetektiv.

Weitere Informationen zu Observation bei Betrug mit Krankenschein

Weitergehende Information zur Beobachtung kranker Mitarbeiter finden Sie auf unserer Hauptseite zur Bekämpfung von Krankschreibungsbetrug. Dort haben wir für Sie relevante Urteile verschiedener Gerichte zusammengefasst, die nicht nur die Berechtigung zur sofortigen Entlassung des Arbeitnehmers bestätigen.

Vielmehr gibt es sehr viele Urteile zum Ersatz der Detektivkosten durch den Simulanten.  Die Urteile belegen in einem solchen Fall, dass der überführte Arbeitnehmer die Kosten für den Detektiv, der ihn während der angeblichen Arbeitsunfähigkeit beobachtet und überführt hat, erstatten muss. Und die Lohnfortzahlung für die Tage, an denen der Detektiv ihn als Blaumacher überführt hat, muss er gleichfalls ersetzen.

Blaumachen ist ein riskantes Handeln für Arbeitnehmer

Man muss sich vor Augen führen, dass ein Chef einen Arbeitnehmer bei einer Erkrankung nur dann kontrollieren lässt, wenn klare Verdachtsmoment auf eine Verletzung der Pflicht zur Bereitstellung der Arbeitskraft, die sich aus dem Arbeitsvertrag ergibt, vorliegen.

Daraus erklärt sich, dass die “Erfolgsquote” der Detektei A Plus bei der Observation von Blaumachern bei etwa 80 Prozent liegt. Das heißt also, dass etwa 4 von 5 Arbeitnehmern, die im Verdacht stehen, dem Arzt etwas vorgespielt zu haben, in Wirklichkeit gar nicht krank sind. Eine erschreckend hohe Quote, meinen Sie nicht?

Bei den verbleibenden 20 Prozent handelt sich dann um Fälle, die entweder tatsächlich eine Erkrankung als Hintergrund hatten, oder einfach nur faul zuhause gesessen oder sich nicht entscheidend genesungswidrig verhalten haben. Speziell bei den Personen, bei denen der Verdacht sich als unbegründet herausgestellt hat, wird so das Vertrauen des Arbeitgebers in seinen Mitarbeiter wieder hergestellt.

Schützen Sie sich effektiv vor Blaumachern

Wenn es in Ihrem Unternehmen jemanden gibt, der laufend eine Arbeitsunfähigkeit meldet – gerne an Brückentagen oder nach dem Wochenende? Und müssen Sie annehmen, er sei nicht krank, sondern täuscht die Krankheit nur vor? Dann ist es Ihre Pflicht als Arbeitgeber, der Sache nachzugehen.

Ist das Verhalten des Erkrankten nicht mit dem Arbeitsvertrag in Einklang zu bringen, könnte es sich um einen Blaumacher handeln. Diesem können Sie bei entsprechender Beweislage kündigen. Ihr Rechtsanwalt unterstützt Sie dabei juristisch, genau wie unsere Detektive Sie bei der Beweissicherung unterstützen.

Lassen Sie sich jetzt beraten, was Detektive für Sie tun können, wenn Sie als Arbeitgeber eine vermutlich vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit in Ihrem Betrieb haben.

Ein Wirtschaftsdetektiv erklärt Ihnen, wie wir in Fällen dieser Art vorgehen, Und er prüft, ob ein Lohnfortzahlungsbetrug im Sinne des Arbeitsrechts vorliegt. Die Beratung ist diskret, umfassend und kostenfrei:

Wir erbringen die Observationen bei Krankschreibung dabei nicht nur in großen Städten. Ob Sie einen Detektiv in Frankfurt, einen Detektiv in Berlin oder einen Detektiv in Stuttgart benötigen, ist egal.  Wir arbeiten diskret und effektiv bundesweit und darüber hinaus.

1. Sie schildern uns Ihr Anliegen über das Kontaktformular, per Telefon oder per E-Mail. Jede Anfrage wird streng vertraulich behandelt.

2. Wir prüfen Ihren Fall umgehend und melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück. In der Regel erfolgt eine Antwort noch am Tag der Anfrage.

3. Im Rahmen einer kostenfreien Erstberatung prüfen wir Ihre Handlungsoptionen und finden gemeinsam die für Sie sinnvollste Lösung.
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Wir schützen die Interessen von Firmen und Privatpersonen. Gerne führen wir für Sie Kontrollen durch oder ermitteln Beweise - bundesweit und international.
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