Autor: Jochen Meismann
Wenn es um eine Erbschaft geht, begeht manch einer Straftaten, um sich zu bereichern. Worauf Sie achten müssen, erfahren Sie hier. Dabei sind es primär drei verschiedene Formen des Betrugs, die häufig bei Erbschaften auftreten.
Erbschaftsfälle zählen zu den häufigsten Streitpunkten des alltäglichen Lebens. Das betrifft nicht nur ältere Menschen, denn auch jüngere können Opfer von Erbschleicherei sein.
Tritt der Erbfall ein, kommt plötzlich ein unbekanntes Testament ans Tageslicht mit erbberechtigten Personen, die niemand erwartet, weil das Testament nicht beim Amtsgericht oder Notar hinterlegt war. Diese Personen kommen nach der eigentlichen Erbfolge gar nicht zuallererst in Betracht, so dass die Frage auftaucht, warum diese Zuwendungen erhalten.
In der Praxis zeigt sich, dass immer wieder Fälle von Erbschleicherei an der Tagesordnung sind. Der Erbschleicher hat sich dann entweder mit manipulativen Mitteln und gezielter Täuschungsabsicht den Platz im Testament gesichert hat oder schlichtweg Fälschungen begangen hat.
Die Deutschen erfreuen sich eines zunehmend höheren Lebensalters. Mit dem Anstieg des Lebensalters wächst in gleicher Weise das Vermögen der Deutschen.
Mit zunehmender Lebenserwartung kommt allerdings eine Kehrseite der Medaille zur Betrachtung: Immer mehr ältere Menschen brauchen Hilfe und Pflege. Diese alten Menschen leiden immer wieder an Einsamkeit und mangelnder Aufmerksamkeit. Diese Situation befeuert die Erbschleicherei.
Erbschleicherei ist dabei ein Vorgang, wenn sich jemand auf nicht legale oder zumindest nicht moralische Art und Weise in den Besitz einer Erbschaft bringen will. Erbschleicherei tritt nicht zwingend nur nach dem Tod ein, sondern oft schon zu Lebzeiten.
Will ein Erbschleicher erfolgreich sein, muss er geschickt vorgehen. Der Schlüssel für die beste Wirkung bei der zu beerbenden Person ist Aufmerksamkeit. Er widmet dem Erblasser Zeit, hilft ihm und zeigt sich interessiert an seinem Leben.
Auf diese Art und Weise gelingt es dem Erbschleicher, sich das Vertrauen des Erblassers zu erschleichen. Erst nach geraumer Zeit beeinflusst er den Erblasser, ein Testament zu erstellen oder ein vorhandenes zu verändern, weil es beachtlich erben möchte. Dabei wirkt er so auf den Erblasser ein, dass dieser den Erbschleicher in beträchtlichen Maßen berücksichtigt.
Es existiert keine Verpflichtung, ein Testament zu erstellen. Wer eines erstellt, kann dieses beispielsweise beim Amtsgericht oder Notar in amtliche Verwahrung hinterlegen. Existiert keines, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Hiervon profitieren ausschließlich Ehepartner, Kinder, Vater und Mutter als Eltern und Verwandte als die gesetzlichen Erben.
Allerdings hat der Erblasser die freie Wahl, ob er jemanden anderen als Erben einsetzt. Das nennt man Testtierfreiheit. Im gleichen Atemzug ist es möglich, Verwandte vom Erbe auszuschließen. Die Person wird dann enterbt. Je nach Verwandtschaftsgrad bleibt allerdings ein Anspruch auf einen Pflichtteil des Erbes.
Im Rahmen der Testierfreiheit hat dabei jeder das unbedingte Recht, eine Verfügung nach eigenem Ermessen zu machen. Diese gesetzliche Bestimmung hat zur Folge, dass der Erblasser beispielsweise seine Geliebte als – alleinige – Erbin einsetzt.
Voraussetzung für eine Gültigkeit des Testaments ist der freie Wille des Erblassers. Ist er das nicht, besteht die Option, das Testament anzufechten. So ist eine bewusste Täuschung ein entsprechender Grund, das Testament anzufechten. Ist auf Basis falscher Vorstellungen ein solches Testament verfasst worden, ist dieses gleichfalls anfechtbar.
Entscheidend ist dabei stets die Testierfähigkeit. Um diese zu haben, muss derjenige ohne externen Einfluss und nach eigener Entscheidung handeln. Das ist nicht immer gegeben, beispielsweise dann, wenn die Person bestimmte Erkrankungen hat wie Alzheimer. Diese Person kann dann kein klares und eigenständiges Urteil fällen.

Ein Erbschleicher muss geschickt vorgehen. Dabei zeigt die Praxis oft diese 7 Vorgehensweisen bei der Erbschleicherei.
Hat ein Erbschleicher eine Textpassage gefälscht oder eine Unterschrift zum Nachteil anderer Erben? Dann bieten sich graphologische Untersuchungen an. Um eine gefälschte Unterschrift nachweisen zu können, bedarf es des original Dokuments und zahlreicher Vergleichsunterschriften.
Hier mehr zum Thema Unterschriftenfälschung.
Den Begriff Erbschleicherei finden Sie nicht expressis verbis im Gesetzestext. Allerdings bietet das StGB (Strafgesetzbuch) zahlreiche Regeln, die ein nicht legales Handeln im Zusammenhang mit dem Erschleichen einer Erbschaft unter Strafe stellen.
Existiert ein Testament, das eine dritte Person gefertigt hat und ist dieses nicht notariell beglaubigt, ist es ungültig. Das gilt auch dann, wenn die Kinder es im Auftrag der Person erstellt haben.
Erweist sich eine Person als unwürdig, das Erbe anzutreten, ist es denkbar, das Erbe anzufechten. Das trifft auf Fälle zu wie
Besteht regelmäßiger Kontakt zwischen den Familienangehörigen und dem Erblasser sowie eine gute Vertrauensbasis, ist das Risiko von Erbschleicherei geringer. Erbschleicher bevorzugen einsame Opfer.
Eine Faustregel: Besteht ein reger innerfamiliärer Kontakt, haben Täter schlechtere Karten.
Ist aus Gründen der räumlichen Entfernung eine externe Betreuung nötig, ist es ratsam, diese über das zuständige Amtsgericht auf den Weg zu bringen.
Wer sich vor bösen Überraschungen durch einen Erbschleicher schützen will, sollte ein gemeinschaftliches Testament immer bei einem Notar oder amtlich hinterlegen. Ein solches Testament ist immer bindend. Es kann nach dem Tod eines Beteiligten nicht mehr geändert werden, auch nicht auf Betreiben des länger lebenden Partners.
Sind Einschränkungen der Urteilsfähigkeit gegeben, sollten zu Lebzeiten Gutachten gefertigt werden. So gibt es später die Option besser nachvollziehen zu können, ob die Fähigkeit zum Testieren noch gegeben war.
Gibt es später Zweifel, ob ein Testament wirksam ist, kann man dieses mit Hilfe eines spezialisierten Anwalts anfechten. Mögliche Gründe sind beispielsweise
Ohne einen Fachanwalt ist das Unterfangen aber meist sinnlos. In Zusammenarbeit mit unserer Detektei lassen sich oft Angriffspunkte erarbeiten.
Immer wieder gibt es Fälle, bei denen Erbnehmer über ein Erbe informiert werden, das es gar nicht gibt.
Dazu erhält der vermeintliche Erbnehmer eine Benachrichtigung, wonach er einen beachtlichen Betrag im Ausland geerbt habe.
Der Erblasser sei ein entfernter Verwandter und habe den Angeschriebenen als Erbe vorgesehen oder es gibt keine näheren Angehörigen, so dass nur der Angeschriebene als Erbe des Erblassers in Frage kommt.
Der Haken: Der Erbe muss im Vorfeld stets Gebühren unterschiedlicher Art begleichen für ein Erbe, das es nicht gibt.
Dazu nutzen die Täter nicht existente Verstorbene und gefälschte Papiere oder längst abgewickelte Erbschaften, die es nicht mehr gibt. Dazu fälschen sie einfach Dokumente, damit der Erblasser glaubt, er habe etwas geerbt. Die Fälschungen können Sie auf den ersten Blick oft nicht erkennen.
In solchen Fällen können Sie sich absichern, indem Sie die Unterlagen und den Erbfall durch unsere Detektei überprüfen lassen.
Diese Masche gehört zum Vorschussbetrug – bekannt unter dem Begriff Scamming. Wie der Betrug funktioniert, lesen Sie im Artikel Erbschaftsbetrug.
Eine weitere Masche der Scammer ist der Betrug mit dem Nachlass in Afrika. Hierbei hat der Täter, der männlich oder weiblich sein kann, sein Opfer im Internet kennengelernt.
Man gaukelt dem Opfer eine gemeinsame Zukunft vor, aber zuvor muss der Täter noch nach Afrika reisen wegen eines Testaments seines dort verstorbenen Vaters. Es ist die Aufgabe des Erben, dort vor Ort in der Elfenbeinküste oder Ghana oder einem anderen Land alles zu erledigen und sich bei einem örtlichen Notar zu melden.
Er habe viel Geld geerbt und muss sich um die Auszahlung kümmern. Dabei kommt es regelmäßig zu Komplikationen und der Täter lässt sich vom Opfer Geld schicken, um angebliche Steuern und ähnliches zu begleichen.
Tatsächlich existiert die Erbschaft nicht und der Täter hat mit gefälschten Papieren gearbeitet. Zahlt das Opfer, so ist das Geld verloren.
Wenn Sie Zweifel haben, überprüfen wir eine Person diskret und umfassend, ob er ein Erbschleicher sein könnte. Vielleicht gab es in der Vergangenheit Hinweise auf die Erbschleicherei in vergleichbaren Fällen oder es treten jetzt aktuell Ungereimtheiten auf, die aufzuklären sind. Gerne arbeiten wir mit Ihrem Rechtsanwalt für Erbrecht zusammen.
In der Regel gibt es verschiedene Ansätze, um Sachverhalte hinsichtlich einer Erbschleicherei zu überprüfen, damit Sie oder ein Angehöriger nicht Opfer von Erbschleicherei werden.
Lassen Sie sich zum Thema Erbschleicher beraten, wenn Sie Sicherheit haben möchten und nicht mehr im Ungewissen bleiben wollen. Fragen Sie einen Detektiv und informieren sich diskret über Erbschleicherei und wir suchen nach harten Beweisen:
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