Gefälschtes Testament erkennen – das müssen Sie beachten

Haben Sie ein Testament vorliegen, von dem Sie annehmen, es sei eine Fälschung? Hier finden Sie Wege, um das zu beweisen.
DETEKTIV EINSCHALTEN

Autor: Rechtsanwalt Daniel Beba

Befürchten Sie dass ein Testament gefälscht wurde? Dann erfahren Sie hier, welche Wege es gibt, mit denen Sie ein gefälschtes Testament erkennen.

Es gilt in Deutschland der Grundsatz der Universalsukzession. Gemäß § 1922 BGB geht mit dem Tode der Person das Vermögen auf den oder die Erben über. Man kann die Erbangelegenheiten in einem Testament regeln. Rechtswirksam gültig ist dies dann, wenn es vom Testierwillen des Erblassers getragen und von ihm eigenhändig errichtet worden ist.

§ 2247 BGB Eigenhändiges Testament

(1) Der Erblasser kann ein Testament durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung errichten.

(2) Der Erblasser soll in der Erklärung angeben, zu welcher Zeit (Tag, Monat und Jahr) und an welchem Ort er sie niedergeschrieben hat.

Es lassen sich erhebliche Streitereien vermeiden, wenn zumindest die vorstehenden Angaben vollständig aufgenommen sind. Insbesondere das Datum kann entscheidend sein, wenn auf einmal mehrere Dokumente auftauchen. Es gilt das letzte und somit aktuellste Dokument.

Leider kommt es in der Realität jedoch nicht selten vor, dass der letzte Wille des Erblassers im Testament verfälscht wird, um dem Fälscher Vermögensvorteile zu verschaffen.

Ob dies jedoch tatsächlich so ist, klären die Sachverständigen unserer Detektei in manchen Fällen auf. Handelt es sich um eine Testamentsfälschung, helfen weitergehende Untersuchungen des Schriftbildes, um aufzuklären, ob ein Testament wirklich vom Erblasser ist. So beweisen Sie eine Fälschung des Testaments.

Testierfähigkeit

Es greift die gesetzliche Erbfolge dann, wenn der Erblasser bei Errichtung des Testaments nicht mehr testierfähig war. Dass ist dann der Fall, wenn er die Bedeutung seiner Willenserklärung nicht erkennen kann.

Gleiches gilt, wenn der Erblasser nicht nach dieser Einsicht handeln kann. Entscheiden ist hierbei, ob der Erblasser sich über die Tragweite seiner Anordnungen im Klaren ist. Hier kommt eine Anfechtung des Testamens in Frage.

Unterschrift beim Testament

Tatsächlich ist hier der Begriff Unterschrift wörtlich zu nehmen. Die eigenhändige Unterschrift des Erblassers soll seinen letzten Willen abschließend dokumentieren. Ein Testament ohne Unterschrift ist ungültig. Wir können Ihnen helfen, eine Testamentsfälschung zu erkennen und nachzuweisen. Dies gelingt unseren Schriftsachverständigen anhand des Vergleichs von Schriftstücken und der Unterschrift. Denn tatsächlich lassen sich gefälschte Unterschriften nachweisen.

Ergänzende Regelungen unter der Unterschrift im Testament sind formunwirksam und werden nicht berücksichtigt.

Vorsicht ist bei einem Briefumschlag geboten. Ist der Umschlag nicht verschlossen und nur außen eine Unterschrift vorhanden, ist die Gefahr, dass das Testament ausgetauscht worden ist, groß. Keine Probleme hingegen gibt es, wenn der Umschlag noch verschlossen ist. Hier ist anzunehmen, dass das Testament den letzten Willen des Erblassers wiedergibt.

Entsprechende Nachträge im Testament müssen erneut unterschrieben werden. Zur Klarstellung ist es jedoch ratsam, das Testament erneut zu verfassen, damit erst gar keine Ungereimtheiten auftreten. So können Streitigkeiten unter den Erben vermieden werden.

Ist das Testament gefälscht? » Gefälschtes Testament erkennen

Die Unterzeichnung nur mit dem Vornamen kann genügen, sofern der Erblasser anhand dessen und der Gesamtumstände des Einzelfalls klar zu identifizieren ist.

Es empfiehlt sich, im Bedarfsfalle einen Notar mit einzubeziehen. Dieser kontrolliert und bestätigt im Zweifel die Identität. Entweder lässt er sich vorher die Ausweisdokumente zeigen oder er bestätigt, dass Sie ihm von der Person her bekannt sind.

Anfechtung eines Testaments

Eine Anfechtung kommt gemäße § 2078 BGB wegen Irrtums oder Drohung in Betracht. Gemäß vorstehender Norm ist eine Anfechtung möglich, soweit der Erblasser über den Inhalt seiner Erklärung im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte und anzunehmen ist, dass er die Erklärung bei Kenntnis der Sachlage nicht abgegeben haben würde.

Gemäß § 2081 BGB hat die Anfechtung gegenüber dem Nachlassgericht zu erfolgen.

In einem solchen Fall stellen Detektive Recherchen an, um festzustellen, ob der Erblasser möglicherweise getäuscht worden ist.

Testament gefälscht – strafbar als Urkundenfälschung

Neben der gesetzlichen Erbfolge gibt es die sogenannte gewillkürte Erbschaft. Der Verstorbene hinterlässt ein Testament, in welchem bestimmt wird, wer was bekommen soll. Insbesondere bei umfangreicheren Vermögenswerten kommen ominöse Testamente ins Spiel. Es werden Personen bedacht, mit denen niemand gerechnet hat.

Wird ein Testament gefälscht, ist dies strafbar. § 267 StGB sieht hierfür empfindliche Strafen vor. Wir versuchen mittels einer forensischen Untersuchung, eine Testamentsfälschung nachzuweisen.

Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Ein gefälschtes Testament ist kein Kavaliersdelikt.

Ob tatsächlich ein strafbarer Tatbestand vorliegt ermittelt die Staatsanwaltschaft. Es handelt sich hierbei um ein sogenanntes Offizialdelikt. Bei Kenntniserlangung wird die Testamentsfälschung daher von Amts wegen verfolgt. Ein Antrag durch den Geschädigten ist nicht erforderlich.

Dabei ist auch die Verfälschung eines ursprünglich “echten” Testamens strafbar. Entscheidend ist dann die nachträgliche Manipulation des Testaments. Die Testamentsfälschung ist hierbei eine Unterform der Urkundenfälschung. Im Testament wird der “letzte Wille” dokumentiert. Hat das Nachlassgericht Zweifel an der Echtheit des Testaments, hat es von Amts wegen weiter zu ermitteln.

Wer die Echtheit des Testaments anzweifelt trägt die Beweislast

Es gibt durchaus unterschiedliche Möglichkeiten zu beweisen, dass ein Testament nicht echt ist. Bei dem Nachweis unterstützt Sie unsere Detektei mit einem Gutachten.

Dabei fertigen wir in erster Linie ein Schriftgutachten. Durch ein derartiges Schriftgutachten lässt sich feststellen, ob das Testament wirklich aus der Hand des Erblassers stammt oder ob es sich bei der Handschrift um eine Fälschung handelt.

Unser Sachverständiger benötigt hierfür vergleichende Dokumente und Schriftproben des Erblassers, um festzustellen, ob das Testament von ihm verfasst wurde oder nicht.

Daneben kommt aber auch ein sogenannter Zeugenbeweis in Betracht, wenn der Erblasser sich entgegenstehend geäußert hat. Letztlich ist jeder Einzelfall gesondert zu überprüfen. Es kann zahlreiche Hinweise geben, dass das Testament eben nicht dem letzten Willen des Erblassers entspricht.

Was kann ich beim Verdacht auf Manipulation des Testaments tun?

Haben Sie Zweifel an der Echtheit des Testaments, machen Sie die Überprüfung im Erbscheinverfahren beim Nachlassgericht geltend. Sie können dabei entweder selbst einen Erbschein beantragen oder widersprechen, falls jemand anderes einen entsprechenden Erbschein beantragt hat.

Unsere Detektei unterstützt Sie dabei, eine Testamentsfälschung zu beweisen. Die Möglichkeiten hierzu legen wir Ihnen gerne in einem kostenlosen Erstgespräch dar.

Erbschleicherei

Oftmals werden ältere Personen im Alter pflegebedürftig. Nicht selten sind Betroffene in den letzten Lebensjahren alleine. Diese Situation nutzen Erbschleicher aus und versuchen an das Vermögen des künftigen Erblassers zu gelangen.

Dabei erschleichen sie sich schon zu Lebzeiten Geld, Schmuck oder sonstige Wertsachen. Das ist in der Regel kaum nachzuvollziehen, weil dies im stillen Kämmerlein geschieht. Falls noch Verwandte da sind, bekommen sie dies oft erst viel zu spät mit und das Vermögen ist weg.

Aufklärung einer Fälschung durch Detektei

In erster Linie unterstützen wir Sie mit einem sogenannten forensischen Schriftgutachten. Dabei überprüfen wir Faktoren, die für oder gegen die Echtheit des Testaments sprechens. Die entsprechende Untersuchung und Dokumentation versetzt Sie in die Lage, den Beweis in einem gerichtlichen Verfahren zu führen.

Schriftvergleich gibt Aufschluss über das Testament

Im Rahmen eines Schriftvergleichs kann festgestellt werden, ob das Dokument auch tatsächlich vom Erblasser verfasst worden ist. Jeder Mensch hat ein individuelles Schriftmuster, das verglichen werden kann. So lässt sich anhand des Vergleiches feststellen, ob das Testament tatsächlich aus der Feder des Verstorbenen stammt.

Untersuchung der Unterschrift

Haben Sie erhebliche Zweifel an der Echtheit eines Testaments beziehungsweise einer Unterschrift, stellen wir im Rahmen einer forensischen Untersuchung fest, ob die Unterschrift echt ist und tatsächlich vom Erblasser stammt.

Hierfür benötigen wir von Ihnen ausreichendes Vergleichsmaterial, um die Authentizität zu bestätigen oder berechtigte Zweifel aufzuzeigen.

Für einen Erbschein benötigt man ein echtes Testament

Einen Erbschein benötigt man dann, wenn man sein Erbrecht gegenüber anderen beweisen muss. Will man also nach dem Erbfall als Erbe zum Beispiel gegenüber Mietern/Vermietern, Banken etc. auftreten, ist regelmäßig ein Erschein erforderlich.

Den Erbschein zum Nachweise Ihrer Erbschaft beantragen Sie beim zuständigen Gericht. Dies ist in der Regel das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Verstorbene seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte.

Eine Vertretung ist nicht zwingend notwendig; Sie können es selbst veranlassen.

Welche erbrechtlichen Folgen hat die Fälschung eines Testaments für den Täter?

Im deutschen Recht gibt es die sogenannte Erbunwürdigkeit. Der Erbe verwirkt dabei seinen Anspruch, wenn ihm eine Testamentsfälschung nachgewiesen wird.

Geregelt ist diese in § 2339 BGB. Im Rahmen einer Testamentsfälschung greift hier Ziffer 4:

Erbunwürdig ist danach…

  • wer sich in Ansehung einer Verfügung des Erblassers von Todes wegen einer Straftat nach den §§ 267, 271 bis 274 des Strafgesetzbuchs schuldig gemacht hat

Gutachten soll Echtheit feststellen

Detektive kommen nicht nur bei Fälschungen ins Spiel. Zum Teil wird die Echtheit eines Testaments auch zu Unrecht angegriffen. In einem solchen Fall bestätigen wir im Gutachten die Echtheit des Dokuments.

Es gibt durchaus Fälle, bei denen eine Abweichung des Schriftbilds erklärbar ist. Dies kann der Fall sein, wenn sich der Erblasser wegen der Wichtigkeit des Dokuments gerade darum bemüht hat, leserlich zu schreiben.

Auch hier kommen wieder forensische Gutachten in Betracht. Im Rahmen eines Vergleichs unterschiedlicher Dokumente lässt sich feststellen, ob ein Testament tatsächlich vom Erblasser stammt. Oftmals sind hier sogenannte Gegengutachten notwendig, um Authentizität nachzuweisen.

In einem Erbscheinverfahren hat das zuständige Nachlassgericht die Frage der Echtheit auf Grund des Amtsermittlungsgrundsatzes von Amts wegen zu ermitteln.

Die entsprechende Dokumentation durch uns können Sie im Rahmen der Auseinandersetzung mit dem Nachlassgericht einbringen.

Rechtsprechung

Zur Erfordernis einer erneuten eigenhändigen Signatur des Erblassers für Ergänzungen (OLG München Beschluss vom 31.08.2011 – 31 Wx 179/10).

Ein gefälschtes Testament führt gemäß OLG Frankfurt zur Erbunwürdigkeit (Urteil vom 27.04.2007 24, U 6/05).

Einsatz eines Detektivs

Bei vorhandenen Zweifeln an der Echtheit eines Testaments nehmen Sie umgehend Kontakt mit uns auf. Wir klären in einem kostenlosen Erstgespräch ab, wie wir Ihnen am besten helfen können. Durch geeignete Begutachtungen lassen sich langwierige Gerichtsverfahren oftmals vermeiden.

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