Fallstudie – vorgetäuschte Krankmeldung bei Kurzarbeit nachgewiesen

Was passiert bei einer Krankmeldung bei Kurzarbeit? Die wichtigsten Antworten finden Sie in diesem Artikel.

Seit der Corona Pandemie ist Kurzarbeit in Deutschland in aller Munde. Viele Betriebe sind in der Lage darauf angewiesen, die Mitarbeiter in Kurzarbeit zu schicken, um die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu gewährleisten. Die Arbeitnehmer erhalten dann ein sogenanntes Kurzarbeitergeld in Höhe von 60 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts. Lebt mindestens ein Kind der Person in Kurzarbeit mit im Haushalt, erhöht sich das Kurzarbeitergeld auf 67 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts.

Aktuell gibt es eine Sonderregel, wonach sich das Kurzarbeitergeld erhöht, wenn jemand spätestens für den Monat März 2021 zum ersten Mal Kurzarbeitergeld bezogen hat.

Ab dem vierten Monat des Bezugs erhöht sich dieses dann auf 70 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts. Lebt ein Kind im Haushalt, sind es 77 Prozent. Ab dem 7. Monat des Bezugs erhöht es sich auf 80 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts respektive 87 Prozent, wenn ein Kind im Haushalt lebt.

Was aber ist, wenn man in Zeiten von Kurzarbeit krank wird?

Ist ein Arbeitnehmer krank, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Auch in Zeiten von Kurzarbeit erhält der Arbeitnehmer im Falle einer Krankheit nur das Geld, das er bekommen hätte, wenn er gesund gewesen wäre. Ein Krankschreiben vor Beginn der Kurzarbeit rettet also nicht die Rückstufung in das Kurzarbeitergeld, denn es gibt nur eine Entgeltfortzahlung in der Höhe des Kurzarbeitergeldes. Gleiches gilt für die Krankmeldung nach Beginn der Kurzarbeit.

Ist der Arbeitnehmer während der Kurzarbeit erkrankt, hat er Anspruch auf Krankengeld in Höhe des Kurzarbeitergeldes, das der Arbeitgeber für sechs Wochen zahlt. Danach steht die Krankenkasse bei Krankmeldung während der Zeit der Arbeitsunfähigkeit mit der Lohnfortzahlung in der Pflicht.

Weil nun mancher Arbeitnehmer sehr knapp kalkuliert hat – beispielsweise bei Finanzierungen – ist es auf einen höheren monatlichen Lohn angewiesen. Kommt er mit den 60 Prozent nicht aus, muss eine „Lösung“ her.

Der eine oder andere Arbeitnehmer kommt dann auf die Idee, sich sofort in Gänze krankschreiben zu lassen, um neben dem Krankengeld in Höhe des Kurzarbeitergeldes auch noch durch Schwarzarbeit Geld zu verdienen, vielleicht sogar bei Kunden des Arbeitgebers. In dem Fall liegt er durch den doppelten Verdienst deutlich über 100 Prozent des Lohns.

Schwarzarbeit während Krankmeldung bei Kurzarbeit

In einem verarbeitenden Betrieb war Kurzarbeit angemeldet worden, weil durch COVID 19 keine andere Option bestand. Das Personal sollte abwechselnd eine Woche arbeiten und eine Woche zuhause belieben. Ein Arbeitnehmer meldete sich daraufhin krank.

Nur wenige Tage später sah der Personalleiter besagten kranken Kollegen zufällig an einer Tankstelle, wie er dort in Arbeitskleidung seinen Wagen tankt. Das war auffällig, denn warum sollte ein Kranker Arbeitskleidung tragen. Nach der notwendigen Genesung von einer Erkrankung sah das nicht aus.

Am nächsten Tag rief der Personalleiter unter der Privatnummer des Mannes an, um ihn zu sprechen. Das minderjährige Kind, das ans Telefon ging, erklärte, der Vater sei nicht da und es wisse auch nicht, wann er zurück komme. Das wäre wohl erst zum Abend hin.

Aufgrund des nun aufgekommen Verdachts beschloss der Personalleiter, der Sache auf den Grund zu gehen, zumal der Arbeitnehmer schon in der Vergangenheit durch extrem hohe Krankenquoten aufgefallen war.

Krankmeldung bei Kurzarbeit wird zur Schwarzarbeit genutzt
Auch Krankmeldung bei Kurzarbeit wird zur Schwarzarbeit genutzt

Detektive beobachten Kranken wegen Verdachts auf Lohnfortzahlungsbetrug bei Kurzarbeit

Unsere Detektive in Dortmund beobachteten noch am Folgetag den vorgeblich kranken Arbeitnehmer. Dieser verließ tatsächlich früh am Morgen das Wohnhaus und fuhr zu einer Baustelle eines Neubaus in einem Wohngebiet. Dort war er den ganzen Tag zugange und erledigte verschiedenste Tätigkeiten. Es war klar eine Schwarzarbeit. Üblicherweise gilt aber: Wer wegen Krankheit arbeitsunfähig ist, kann auch keine andere Arbeit ausüben.

Der Mann handelte nicht nur unsozial den Kollegen und dem Arbeitgeber gegenüber, sondern machte sich sogar strafbar. Denn tatsächlich ist der Bezug von Lohnersatzleistungen ohne tatsächlich krank zu sein eine strafbare Handlung.

Kündigung und Schadensersatz sind die unmittelbare Folge

Wer während der Kurzarbeit einen Krankenschein erschleicht, ohne wirklich krank zu sein, nur um sich eine Lohnfortzahlung zu sichern, muss damit rechnen, die Kündigung zu erhalten, wenn er erwischt wird.

Darüber hinaus muss er bei einem klaren Verdacht die Detektivkosten ersetzen, die für die Beobachtung angefallen sind. Hier greift §91 Absatz 1 ZPO.

Im schlimmsten Fall muss er damit rechnen, dass der Arbeitgeber ihn noch bei der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts des Betrugs anzeigt. Daraus folgert: Schwarzarbeit im Krankenstand lohnt nicht, sondern ist ein sehr riskantes Unterfangen für den Schwarzarbeiter. Dabei ist es egal, ob der Arbeitnehmer bei sich zuhause im Garten schwer „schuftet“ oder bei einer fremden Person oder anderen Firma.

Mitarbeiterüberwachung durch Detektive rechnet sich

Jeder Arbeitgeber ist besonders in diesen schweren Zeiten gehalten, alles zum Wohl der Firma zu unternehmen. Dazu zählt es auch, betrügende Mitarbeiter aus dem Unternehmen zu katapultieren, weil sie den sozialen Frieden bedrohen und dem Unternehmen in vielerlei Hinsicht einen Schaden zufügen.

Eine Mitarbeiterüberwachung durch Detektive ist auch bei Kurzarbeit erlaubt, wenn es einen handfesten Verdacht auf ein Fehlverhalten gibt. Diesen Verdacht klärt die A Plus Detektei schnell und diskret. Damit schützen Sie sowohl die Interessen Ihres Unternehmens und als auch jene der loyalen Mitarbeiter.

Lassen Sie sich als Arbeitgeber im Falle eines Verdachts auf einen falschen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall beraten, wie ein Detektiv Ihnen Klarheit bringt.

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