Arbeitszeit kontrollieren » diese Optionen gibt es

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DETEKTIV EINSCHALTEN

Unternehmen, die die Arbeitszeit kontrollieren, laufen weniger Gefahr, dass ihre Mitarbeiter, die Arbeitszeiten nicht einhalten.

Allerdings lassen sich Zeitprotokolle fälschen und Zeitprüfsysteme wie Stempeluhren oder Stempelkarten manipulieren. Arbeitgebern entsteht dadurch ein erheblicher finanzieller Schaden. Das hängt dann damit zusammen, weil der Mitarbeiter die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit nicht leistet.

Schließlich bezahlen Sie als Arbeitgeber einen Arbeitnehmer dann für nicht erbrachte Arbeitszeit und Leistungen. Das kann nicht im Interesse eines Unternehmens sein.

Zeitabrechnung eines Mitarbeiters zum Abgleich für eine Arbeitszeitkontrolle.

Arbeitszeitbetrug kann in jedem Unternehmen vorkommen

Kaum ein Unternehmen kann sich davon freisprechen, dass ihre Mitarbeiter definitiv keinen Arbeitszeitbetrug begehen. Arbeitnehmer sind dazu verpflichtet, sowohl die Arbeitszeiten als auch die Pausenzeiten einzuhalten.

Gleitzeit, Schichtarbeit und Außendienst kommen vielen Mitarbeitern recht, um ihre Arbeitszeiten zu verkürzen oder bewusst künstlich zu verlängern. Für den Arbeitgeber hat das drastische Folgen. Die Arbeitszeit kontrollieren zu lassen schützt das Unternehmen vor Arbeitszeitbetrug.

Bei einem Verdacht, dass ein Mitarbeiter die Arbeitszeiten nicht einhält, liefern erfahrene Detektive Beweise. Das Nichteinhalten von Dienstzeiten oder die falsche Abrechnung der Arbeitszeit hat oft eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber zur Folge. Da kann der Betriebsrat dann nichts mehr retten.

Wie äußern sich Betrügereien bei der Erfassung der Arbeitszeit?

Arbeitnehmer, die ihre Arbeitszeiten nicht einhalten, verstoßen bewusst gegen ihre arbeitsrechtlichen Pflichten. Arbeitgeber dürfen und können die Arbeitszeit kontrollieren. Hierfür stehen zum Beispiel Stempelkarten zur Verfügung. Diese sind jedoch durch den Arbeitnehmer manipulierbar.

Dem Arbeitgeber fällt dies oftmals nicht auf oder er kann es aufgrund der Manipulation nicht beweisen. Wirtschaftsdetektive ermitteln verdeckt und bringen Aufklärung bei der falschen Erfassung der Arbeitszeit seitens eines Mitarbeiters.

Ein Detektiv kontrolliert die geleisteten Arbeitszeiten, ohne dass es den Mitarbeitern auffällt. Gemäß § 626 Abs. 1 BGB kann Arbeitszeitbetrug ein wichtiger Grund für eine außerordentliche, also fristlose Kündigung sein. Überdies kann der Arbeitgeber Schadenersatz verlangen, wenn sich der Betrug bestätigt.

Mitarbeiter, die einen Arbeitszeitbetrug begehen, kommen bewusst zu spät zur Arbeit oder sie gehen früher und behaupten, an ihrem Arbeitsplatz gewesen zu sein oder ihre Außendiensttätigkeit ausgeführt zu haben. Oder sie machen im Zeitprotokoll falsche Angaben. Lässt sich das falsche Erfassen der Arbeitszeit beweisen, droht die fristlose Kündigung. Selbst Betriebsrat kann dem Täter dann zumeist nicht mehr helfen.

Mitarbeiter im Außendienst haben viele Möglichkeiten, Arbeitszeit zu schinden

Außendienstmitarbeitern ist es ein Leichtes, den Nachweis über die Arbeitszeiten zu fälschen. Sie behaupten, einen Außentermin wahrgenommen zu haben, sind aber in Wirklichkeit ihren Freizeitaktivitäten nachgegangen. Dadurch entsteht dem Unternehmen ein finanzieller Schaden.

Schließlich bezahlt der Chef in diesem Fall für Leistungen, die nicht erbracht wurden. Als Arbeitgeber ist es für Sie schwer, die Arbeitszeiten von Außendienstmitarbeitern ohne externe Hilfe zu kontrollieren. Detektive erbringen den Beweis, dass ein Betrug vorliegt und dokumentieren diesen. Das gilt dann in gleicher Form für den Spesenbetrug.

Videoüberwachung scheitert oft an der fehlenden Zustimmung des Betriebsrats

Zur Beweisführung setzen wir üblicherweise keine Videoüberwachung ein. Eine heimliche Videoüberwachung ist ohne Zustimmung vom Betriebsrat ohnehin problematisch. Außerdem könnten dabei Persönlichkeitsrechte verletzt werden.

In der Regel nehmen wir daher eine Observation vor. Dabei beobachten unsere Privatdetektive, welche Zeiten der Arbeitnehmer effektiv arbeitet. Für eine Personenüberwachung bei konkretem Verdacht ist üblicherweise keine Zustimmung vom Betriebsrat einzuholen. Dieser erhält erst nach dem Vorliegen der Beweise Kenntnis.

Die Kontrolle der Einhaltung der Arbeitszeit ist für einen Betrieb von größter Wichtigkeit, um keine Nachteile in der Wirtschaftlichkeit zu erleiden.

In vielen Betrieben ist die Mitsprache des Betriebsrats kein Problem, weil dieser in der Regel daran interessiert ist, dass sich die Arbeitnehmer arbeitsrechtlich einwandfrei verhalten. Die Praxis zeigt jedoch leider, dass nicht jeder Betriebsrat so denkt. Ausnahmen bestätigen eben immer die Regel.

Lassen Sie sich im Falle eines Verdachts auf Manipulation der Arbeitszeit jetzt über die Möglichkeiten der Beweisführung beraten.

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