Forderungsausfall – Personen­auskünfte zu pfändbaren Vermögenswerten

Bei einem Forderungsausfall ermitteln wir pfändbare Vermögenswerte des Schuldners. So können Sie eine Pfändung einleiten. Lassen Sie sich gratis beraten.
DETEKTIV EINSCHALTEN

Ihr Kunde bezahlt nicht, obwohl Sie einwandfrei geliefert oder geleistet haben? Kleinere Beträge werden zunächst sofort überwiesen, größere jedoch nur mit Zögern oder gar nicht bezahlt?

Forderungsausfall

Der Firmensitz Ihres Kunden wurde plötzlich verlegt? Der Kunde hat die Eidesstattliche Versicherung über die Vermögensverhältnisse abgegeben und Ihre Vollstreckungsbescheide gehen ins Leere? Der Schuldner ist plötzlich unbekannt verzogen?

In Fällen dieser und ähnlicher Art von Forderungsausfall kann ein Detektiv oft helfen. Rufen Sie an unter

wo Sie ein erfahrener Privatdetektiv Ihnen erklärt, wie wir Schuldner überprüfen. Auch wir er Ihnen aufzeigen, wie eine Detektei Sie dabei unterstützen kann, offene Forderungen doch noch zu realisieren.

Vermögenswerte feststellen – Sie können vieles pfänden

Schon bevor Sie ein Geschäft mit einem Ihnen unbekannten Unternehmen abschließen, können Sie oft bereits im Vorfeld klären, wie diese Firma mit ihren Lieferanten umgeht und ob zum Beispiel Zahlungsschwierigkeiten bestehen. Man spricht hier von einer Bonitätsprüfung und einer Wirtschaftsauskunft. Diese Auskunft erstellt eine Detektei gerne für Sie.

So mancher Schuldner, der die Eidesstattliche Versicherung geleistet hat, verfügt noch über versteckte Vermögenswerte. Diese Vermögen steht rein rechtlich eigentlich den Gläubigern zu. Im Rahmen der Prüfung zu pfändbaren Vermögenswerten ermitteln Detektive, ob es noch nicht bekannte Werte gibt. Dazu wird eine umfassende Personenauskunft erstellt.

Vor und während einer Auseinandersetzung vor Gericht sollte geprüft werden, ob die von Ihnen gelieferten Waren möglicherweise noch sichergestellt werden können, ob dieser Kunde über versteckte Vermögenswerte verfügt, ob und wo der Schuldner untergetaucht ist und ob die Tatbestände auf einen betrügerischen Konkurs hinweisen. Dazu kann auch die neue Adresse des Schuldners im Rahmen der Personensuche ermittelt werden.

Auch bei ausgeklagten Forderungen bieten sich mitunter noch Ermittlungsansätze zur Feststellung von nicht bekannten Vermögenswerten. Dazu zählen Immobilien, Versicherungen bis hin zu den Bankverbindungen oder der Ermittlung des aktuellen Arbeitgebers. Denn bei diesem können Sie dann eine Lohn-und Gehaltspfändung durchführen. Schützen Sie Ihr Geld, sprechen Sie mit einem Detektiv.

Ermittelte Vermögenswerte im Zusammenhang mit Forderungsausfällen

Eine Detektei kann sich bemühen, geheim gehaltene Positionen aufzudecken. Natürlich kann eine solche Aufstellung nie mit einer Garantie auf Vollständigkeit behaftet sein. Doch jeder festgestellte werthaltige Vermögenspunkt verbessert Ihre Aussichten darauf, doch noch Ihr Geld realisieren zu können.

Darum lassen viele Gläubiger auch eine vom Schuldner abgegebene Vermögensauskunft mit den tatsächlichen pfändbaren Werten vergleichen, die eine Detektei ermittelt hat. Denn nicht immer entspricht die abgegebene Vermögensauskunft der reinen Wahrheit.

Die Suche nach dem aktuellen Wohnsitz eines Schuldners sowie die Überprüfung von Möglichkeiten zu Pfändung, Prüfung und der Abgleich der gefundenen Werte mit dem Vermögensverzeichnis (Vermögensauskunft nach § 802c ZPO, auch eidesstattliche Versicherung über die Vermögensverhältnisse genannt) hat schon oft neue Bewegung in die Realisierung einer Forderung gebracht.

Zu den Punkten der Personenauskunft zählen:

  • Einkunftsquellen (in der Regel Arbeitgeber)
  • Immobilienbesitz
  • Unternehmensbeteiligungen
  • Kapitalversicherungen
  • Bankverbindungen
  • unangemeldete Nebentätigkeiten
  • und ähnliche Ansatzpunkte, bei denen Sie Ihre Forderung realisieren könnten

All diese Aspekte können im Rahmen einer Zwangsvollstreckung für Sie als Gläubiger von besonderer Bedeutung sein.

Neben der Personenauskunft zu einer Privatperson kann auch eine Wirtschaftsauskunft zu Firmen erteilt werden. Wir reden dann von einer Firmenauskunft über die wirtschaftlichen Verhältnisse. Dort sind ähnlich wie bei der Personenauskunft Negativmerkmale zur Zahlungsmoral aufgeführt.

Generell sind Negativmerkmale wie Haftanordnungen oder eidesstattliche Versicherungen wesentlicher Bestandteil einer jeden Personenauskunft. Liegen diese Negativmerkmale vor, sollten Sie schon im Vorfeld Maßnahmen treffen, um die Forderung auch wirklich realisieren zu können.

Spreche Sie mit uns, wenn Sie Bedenken haben. Eine Wirtschaftsauskunft kann Sie vor Schäden schützen.

Falsche Abgabe der Vermögensverhältnisse oder unvollständige Angaben können strafbar sein

ein Schuldner ist bei der Abgabe der E.V. verpflichtet, eigentlich umfassende und vollständige Angaben zu machen. Macht er das nicht, kann es eine strafbare Handlung sein. Fehlen Angaben, so ist nach §§ 807, 903 ZPO eine Nachbesserung der falschen Angaben im Vermögensverzeichnis denkbar.

Ein Schuldner ist nicht nur in dem Fall zur Nachbesserung seines Vermögensverzeichnisses verpflichtet, falls er unvollständige oder ungenaue Angaben geleistet hat, die Lücken aufweisen. Vielmehr ist er es auch dann, wenn ein Gläubiger glaubhaft machen kann, dass die Auskünfte, die der Schuldner gegeben hat, nicht der Wahrheit entsprechen, so das Landgericht Koblenz mit Beschluss vom 16.12.1997 (MDR 1998, 369).

Kostenerstattung der Detektivkosten bei Schuldnerermittlungen

Auch in Fällen offener Forderungen und bei Forderungsausfall können die Kosten einer Detektei nach § 91 ZPO erstattungsfähig sein. Das gilt stets dann, wenn die Detektivkosten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig gewesen sein sollten.  Der Einsatz einer Detektei muss also geeignet gewesen sein, die prozessuale Situation des Auftraggebers zu verbessern. Ihr Rechtsanwalt wird Sie dazu gerne beraten.

Detektivkosten für die Ermittlung der Anschrift des Schuldners durch eine Detektei sind dann als Kosten der Zwangsvollstreckung zu erstatten, wenn ein Gläubiger den Wohnort des Schuldners nicht auf eine einfachere und günstigere Art und Weise wie die Abfragen beim Bürgerbüro hat feststellen können. So entschied unter anderem das Amtsgericht Burgwedel (DGVZ 2010, 238) genau wie viele andere Gerichte auch.

Lesen Sie zu dieser Thematik auch allgemeine Urteile zur Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten.

Bei Forderungsausfall stehen Ihnen unsere Privatdetektive im ganzen Bundesgebiet und bei Bedarf auch jenseits der deutschen Grenzen gerne zur Seite. Bitte beachten Sie aber, dass eine Detektei Ihre Forderung nicht realisieren kann. Forderungen können Sie aber per Inkasso einbringen. Nur wer eine Genehmigung zum Inkasso hat, darf eine offene Forderung eintreiben.

Damit es aber erst gar nicht zu eine offenen Forderung kommt, sollten Sie im Vorfeld alle geeigneten Maßnahmen zur Vermeidung einer Situation treffen, in der Forderungsausfälle eintreten können. Dazu zählt die Einholung der Personenauskunft. So minimieren Sie die Risiken der Forderungsausfälle.

Auf diese Art ersparen Sie Ihrem Rechnungswesen die Abschreibung einer uneinbringlichen Forderung und stützen die Wirtschaftlichkeit  Ihrer Firma. Eine spätere anteilige Gläubigerbefriedigung können Sie sich so vermutlich ersparen.

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