Mitarbeiterdiebstahl – wir überführen Täter

Detektive decken Mitarbeiterdiebstahl auf und erbringen klare Beweise für den Arbeitgeber.
DETEKTIV EINSCHALTEN

Wenn ein Mitarbeiter Diebstahl begeht, ist das ein erheblicher Vertrauensmissbrauch.

Ob

  • Bäckerei,
  • Supermarkt oder Großmarkt,
  • Warenhaus oder Einzelhandel,
  • Gemüsehändler,
  • Schreinerei,
  • Elektrohändler,
  • kleine oder große Unternehmen

Mitarbeiterdiebstahl ist etwas, was in unterschiedlichen Maßstäben in den meisten Unternehmen vorkommt.

Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihre Mitarbeiter Diebstahl begehen, rufen Sie jetzt sofort an und lassen sich von einem Wirtschaftsdetektiv beraten, wie wir die solche Diebstähle für Sie aufklären können: 0800 – 33 33 583

Definition Diebstahl

Als Diebstahl definiert § 242 Strafgesetzbuch (StGB), wenn jemand einem anderen eine fremde bewegliche Sache in der Absicht wegnimmt, sie sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen.

§242 StGB bei Mitarbeiterdiebstahl
Quelle: Verlag C.H.Beck

Schon der Versuch des Diebstahls an sich ist strafbar.

Diebstahl durch Mitarbeiter beginnt im Kleinen

Wenn Mitarbeiter Diebstahl begehen, beginnt das in der Regel nicht damit, ganze Computeranlagen, Drucker oder sonstige hochpreisige Dinge zu entwenden. Mitarbeiterdiebstahl beginnt meist mit Kleinigkeiten.

  • Eine Rolle Klebestreifen,
  • ein Kugelschreiber,
  • ein paar Notizblöcke
  • oder ähnliches.

Auch hin und wieder ein paar private Kopien kommen natürlich vor.

Das Bundesarbeitsgericht hat mit seiner Rechtsprechung vom 11.12.2003 geurteilt, wie der Umgang mit „abgeschriebener“ Ware geregelt ist. Nimmt ein Mitarbeiter sie heimlich mit, ist das Diebstahl. Selbst wenn diese Artikel für den Arbeitgeber keinen Buchwert mehr darstellen, darf ein Arbeitnehmer diese nicht einfach mit nach Hause nehmen.

Diese ungefragten Mitnahmen stellen einen Diebstahl dar. Daher rechtfertigte eine solche Handlung eine fristlose Entlassung des Arbeitnehmers ohne zuvor eine Abmahnung ausgesprochen zu haben (BAG, Aktenzeichen 2 AZR 36/03).

Eine besondere Stellung des Täters im Betrieb verschärft die Situation noch. Einem Angestellten, der eine Vermögensbetreuungspflicht als Aufgabe hat – dazu zählen zum Beispiel Kassiererinnen – kann schon bei der widerrechtlichen Entnahme kleinster Beträge aus der Kasse zu Recht fristlos gekündigt werden. Wir reden dann von einer Unterschlagung.

Denn in einem solchen Fall ist das notwendige Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, das Voraussetzung für die Besetzung einer solchen Position ist, unwiederbringlich zerrüttet. Nach Ansicht der höchsten Arbeitsrichter hat ein solcher Vertrauensbruch eine sehr massive „Qualität“.

Daher ist es dem Arbeitgeber nicht mehr zuzumuten, das Arbeitsverhältnis fortzuführen. Das Arbeitsrecht erlaubt dann die fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber ohne eine vorher ausgesprochene Abmahnung.

Diebstahl im Betrieb durch Mitarbeiter und Personal nimmt zu

Diebstahl durch Personal und Mitarbeiter macht einen erheblichen Teil des betrieblichen Schadens aus. Diesen müssen Sie unbedingt verhindern. Selbst Bagatellfälle von Diebstählen von Mitarbeitern toleriert die Geschäftsleitung zwar in der Regel nicht, doch fallen solche dem Arbeitgeber in den seltensten Fällen auf.

  • Was aber passiert, wenn aus einigen privaten Kopien plötzlich viele tausend private Kopien werden?
  • Wenn Mitarbeiter nicht ein paar Kopien machen, sondern gleich ganze Handbücher in Farbe kopieren, die mehrere hundert Seiten dick sind?
  • Und dieses Handbuch nicht nur ein Mal, sondern gleich mehrmals kopieren, um es an Freunde und Bekannte zu geben?
  • Und was ist, wenn das nicht nur ein Mitarbeiter so macht, sondern sehr viele Mitarbeiter im Unternehmen?

Dann steigen die Kopierkosten irgendwann in astronomische Höhen und plötzlich ist der Kostenfaktor sehr hoch. Ähnlich ist es mit allen anderen Faktoren der persönlichen Bereicherung durch Mitarbeiter.

Und Kopien sind nur ein sehr kleines Beispiel dafür, wie Arbeitnehmer sich widerrechtlich verhalten. Die unerlaubte Mitnahme von Waren oder Arbeitsmaterialien aus dem Betrieb hat nichts mit einem Kavaliersdelikt zu tun. Es ist Mitarbeiterdiebstahl. Dessen sind sich allerdings nicht alle Arbeitnehmer bewusst. Diesen Mitarbeitern droht die Kündigung wegen Diebstahls.

Diebstahl in der Firma kommt überall vor

In jedem Bereich des Arbeitsumfeldes können bei wohl jedem Unternehmen Mitarbeiterdiebstähle vorkommen. Hier ein wenig und dort ein wenig. Dann steigern sich die Diebstähle und der Mitarbeiter stellt vielleicht fest, dass er das entwendete Produkt irgendwo gewinnbringend verkaufen kann.

Der dabei erzielte Erlös liegt für den Mitarbeiter bei 100 %, denn er hat ja nichts dafür bezahlen müssen – das hat der Arbeitgeber gemacht. Dabei zeigen die Erfahrungswerte unserer Detektei, dass es praktisch kaum Grenzen gibt in den Dingen, die entwendet werden.

  • Von Geld
  • über Warenbestände
  • bis hin zu einfachen Werbeartikeln
  • oder sogar Kunstdiebstahl.

Alles was nicht niet- und nagelfest ist, verschwindet vom Arbeitsplatz (dazu mehr im Artikel Diebstahl am Arbeitsplatz).

Detektive decken Mitarbeiterdiebstahl auf.

Diebstähle durch Mitarbeiter im Unternehmen sind fast schon Normalität

Nach und nach verschafft der Mitarbeiter sich durch dieses Verhalten ein Zubrot. Grund hierfür waren vielleicht offene Rechnungen oder der Wunsch nach einem neuen leistungsstarken Fernseher, den er sich auf ehrliche Weise kaum leisten könnte.

Dabei zeigen die Erfahrungen unserer Detektive, dass die Beweggründe sehr unterschiedlich sein können. Sie entspringen keineswegs immer aus einer Notsituation. Vielmehr ist es oft der Hang zur Selbstbereicherung, die dafür verantwortlich zeichnete.

Der diebische Mitarbeiter gewöhnt sich an sein zusätzliches Einkommen. Dadurch steigen die Geldausgaben, Das wiederum führt dann zu einem Anstieg der Ansprüche. Bedingt dadurch sind mehr Diebstähle von wertvolleren Produkten im Unternehmen nötig, um diese Ansprüche zu befriedigen.

Und irgendwann handelt es sich eben nicht mehr um einige Notizblöcke, ein paar private Kopien oder einige Kugelschreiber. Dann geht es beim Mitarbeiterdiebstahl um

  • die Computeranlage,
  • ein Notebook,
  • Handys,
  • oder sonstige wertvollere Produkte, die sich gut verkaufen lassen.

Der Arbeitgeber kann es ja verkraften, so die Denkweise der Täter.

Gründe für Diebstahl durch Personal

Die Gründe, die zum Mitarbeiterdiebstahl führen können, sind dabei ebenso mannigfaltig, wie die gestohlenen Produkte. In manchen Fällen handelt es sich um unzufriedene Mitarbeiter, die bei einer Beförderung übergangen wurden. In anderen Fällen um solche, die sich schlecht oder ungerecht behandelt fühlen oder die sich für etwas rächen wollen. Der Diebstahl geht dann ohne schlechtes Gewissen leicht von der Hand.

Ein ganz gravierender Grund für Diebstahl von Personal und Mitarbeitern ist aber die einfache Möglichkeit der Bereicherung. Es bot sich die Gelegenheit und es war so einfach – schon ist die Straftat im Betrieb ausgeführt.

Nachdenklich stimmt die Tatsache, dass es häufig gerade die Mitarbeiter sind, denen man so etwas am wenigsten zutrauen würde. Mitarbeiter, die selten einmal krank sind, die sich für das Unternehmen einsetzen, die Arbeitseinsatz zeigen.

Mitarbeiter also, denen der Arbeitgeber Vertrauen entgegen bringen würde oder vielleicht sogar schon gebracht hat, indem sie mit zentralen Funktionen betraut wurden. Wenn diese Mitarbeiter klauen, ist das doppelt schmerzhaft, denn mit der Kündigung verlieren Sie eine wichtige Kraft. Darum ist neben eigenen Maßnahmen, um Mitarbeiterdiebstahl zu verhindern, der Einsatz einer Detektei zur Aufklärung wichtig.

Diebstahl am Arbeitsplatz – eine Statistik

Laut einer Statistik stehlen Mitarbeiter im Unternehmen pro Jahr für 360 Euro Waren (Durchschnittswert). Mitarbeiter klauen allein im Einzelhandel nach dieser Statistik für 900 Millionen Euro Waren. Lieferanten und Servicekräften schreibt man Warenverluste durch Diebstahl von mehr als 300.000.000 Euro zu (Quelle: Abendblatt auf Basis der Studie des EHI Retail Instituts).

Statistisch gesehen klaut der Studie zufolge jeder Bundesbürger pro Jahr Waren im Wert von 26 Euro. Bei den Mitarbeitern liegt der durchschnittliche statistische Schaden bei 360 Euro, die Sie umgerechnet stehlen.

Was tun, wenn ein Mitarbeiter Ware klaut?

Sie dürfen Diebstähle auf keinen Fall verharmlosen – egal ob Geld oder Ware. Immer gilt es, Schäden zu vermeiden. Im Interesse aller ehrlichen Arbeitnehmer ist es notwendig, bei Diebstahlverdacht zu handeln. Wird jemand überführt, ein Dieb zu sein, muss der Arbeitgeber die sofortige Kündigung ohne vorherige Abmahnung aussprechen. Das Arbeitsrecht ist bei solchen Delikten auf der Seite von dem Unternehmen.

Fast allen Arbeitgebern ist nicht daran gelegen, den Fall eines betriebsinternen Diebstahls an die “große Glocke” zu hängen. Eine Wirtschaftsdetektei offeriert daher die Möglichkeit der diskreten, internen Klärung dieses Delikts ohne großes Aufsehen und ohne Öffentlichkeit.

Das Einschalten von Polizei oder Gerichten ist nicht nötig, wenn eine interne Einigung zwischen Arbeitgeber und Täter erfolgen konnte. Das ist nach unserer Erfahrung fast immer möglich.

Sie können als Arbeitgeber dem Täter dank der Arbeit unserer Detektive schlüssige Beweise vorlegen. Dann hat der diebische Mitarbeiter die Entscheidung, ob der Vorgang vor Gericht klären möchte oder intern. Die öffentliche Strafverfolgung birgt für den Täter das große Risiko, danach vorbestraft zu sein. In extremen Fällen droht sogar eine Freiheitsstrafe.

Alternativ kann er auf den Vorschlag des Arbeitgebers eingehen, die kumulierte Summe seiner Diebstähle und Unterschlagungen neben den Kosten für den Einsatz der Detektive zu erstatten. Das Arbeitsverhältnis ist dann unmittelbar beendet und der Täter entgeht der öffentlichen Strafverfolgung.

Wenn Mitarbeiter klauen hat diese Regelung für Sie als Arbeitgeber einerseits den entscheidenden Vorteil, den Vorgang ohne lästige Gerichtsverhandlung und ohne öffentliches Aufsehen zu den Akten legen zu können. Andererseits lassen sich so höhere Schadensummen wieder realisieren.

Denn bei einer Gerichtsverhandlung erhalten Sie allenfalls den nachweisbaren Schaden zurück, nicht aber Schäden aus der Vergangenheit. So ein Szenario sollten Sie verhindern, denn fraglos kann eine Detektei diese Schäden im Nachhinein nicht beweisen. Bei der internen Regelung hingegen können Sie diese Schadensummen berücksichtigen und so ersetzt bekomme. Das ist dann losgelöst, wegen der ohnehin zu erfolgenden Kündigung wegen Diebstahls.

Klau im Büro – Stoppen Sie Mitarbeiterdiebstahl

Haben Sie den Verdacht, dass Ihr Unternehmen von Mitarbeiterdiebstählen betroffen ist. Möchten Sie etwas dagegen unternehmen, dass Mitarbeiter stehlen?

In diesem Fall sollten Sie sich einmal ganz unverbindlich von einem unserer Detektive beraten lassen. Wählen Sie für ein diskretes Gespräch die gebührenfreie Rufnummer

Besprechen Sie vertraulich die Wege und Möglichkeiten, die sich zur Aufklärung von Mitarbeiterdiebstahl ergeben. Ein Experte informiert Sie, wie eine Detektei die Taten beweist.

Verdacht auf Diebstahl im Betrieb durch Arbeitnehmer kann für Kündigung ausreichen

Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann nach dem geltenden Arbeitsrecht bereits der dringende Verdacht eines Diebstahls respektive einer Unterschlagung auch von Gegenständen mit geringem Wert einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses sein (Aktenzeichen 2 AZR 923/98).

Das bedeutet für den Täter: fristlose Kündigung ohne Abmahnung. Der Arbeitsplatz im Unternehmen ist verloren und das Arbeitsamt verhängt eine Sperre.

Ein Unternehmen hat also durchaus die Möglichkeit, sich effektiv über das Arbeitsrecht und das Strafrecht zu Wehr zu setzen. Die Kündigung ohne vorherige Abmahnung durch den Arbeitgeber wegen Unterschlagung und Diebstahl können Sie übrigens im Betrieb sinnvoll kommunizieren. Das geht auch “unter der Hand”. Je mehr Mitarbeiter wissen, dass selbst wegen eines “kleinen” Diebstahls eine fristlose Kündigung nach dem Arbeitsrecht droht, desto größer die Abschreckung. So verhindern Sie klug Mitarbeiterdiebstahl.

Im Falle eines Verdachts auf Mitarbeiterdiebstahl müssen Sie diesen allerdings konsequent aufklären. Sind die Ergebnisse belastend, so sollten Sie Konsequenzen ziehen. Auch der Einsatz einer Videoüberwachung ist in vielen Fällen gerechtfertigt.

Unsere Spezialisten bauen diese gerne für Sie heimlich ein, wenn Mitarbeiter klauen. Dabei achten wir genau auf die gesetzlichen Vorschriften. Ziel ist es, das Stehlen von Mitarbeitern zu verhindern und Taten aufzudecken.

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