Abrechnungs- und Spesenbetrug
Nicht selten kommt es vor, dass Außendienstmitarbeiter
Arbeitsstunden, Kilometergeld oder angeblich angefallene Spesen (seien
es Pauschalen oder eingereichte Quittungen) beim Arbeitgeber geltend machen,
ohne die dafür erforderliche Leistung überhaupt erbracht zu
haben. Auch wenn dem Arbeitgeber entsprechende Verdachtsmomente vorliegen,
sind ihm in den meisten dieser Fälle die Hände gebunden, da
er meist keine Möglichkeit hat, diese Angaben selbst zu überprüfen,
geschweige denn bei einer möglichen gerichtlichen Auseinandersetzung
diesen Verdacht beweisen zu können. Ein Detektiv kann Beweise im
Zusammenhang mit Spesenbetrug, Abrechnungsbeturg oder Spesenmanipulation beschaffen.
Sprechen Sie bei dem Verdacht auf Spesenbetrug unter
der Hotline
0 18 05 - 10 10 60 *
unter der ein kompetenter Detektiv Ihre Fragen umfassend beantworten wird.
In vielen Fällen empfiehlt sich eine Personenbeoachtung
durch eine Detektei der in Verdacht stehenden Mitarbeiter. Anhand
der Berichte der Detektive können Sie dann alle Aktivitäten,
Arbeitsbeginn und -ende, aufgesuchte Kunden und zurückgelegte Fahrtstrecken
etc. überprüfen und feststellen, ob die geltend gemachten Kosten
auch tatsächlich entstanden sind. Des weiteren sind Sie dann bei
einer gerichtlichen Auseinandersetzung in der Lage, dies auch gerichtsfest
beweisen zu können. Eine lückenlose Beweisführung ist somit
gewährleistet.
Auch in Fällen von Spesenbetrug gilt:
Kosten für einen Detektiv sind gemäß
der Rechtsprechung häufig nach § 91 ZPO aus dem Grundsatz der
positiven Vertragsverletzung und dem dadurch entstandenen Schadenersatzanspruch
des Arbeitgebers durch den Arbeitnehmer zu erstatten (so etwa LarbG Mainz,
5 SA 540/99; OLG München, 11 W 1592/93; OLG Hamm, 23 W 92/92; BAG, 8 AZR 5/97).
Die Detektei A Plus sichert Ihre Interessen bundesweit
und klärt Spesenbetrug, Abrechnungsbetrug und Zeiterfassungsbetrug für Sie in ganz Deutschland auf.
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