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Personal- und Bewerberüberprüfungen

Beabsichtigen Sie eine Neueinstellung in Ihrer Firma? Vielleicht sogar in leitender Funktion? Damit dies nicht zu einem Desaster wird, gibt Ihnen unsere Detektei wichtige Hilfestellungen, um Sie in Ihren Personalentscheidungen zu unterstützen.

Bei Fragen zum Thema Bewerberüberprüfung bzw. Personalüberprüfung bei Neueinstellungen berät Sie gerne ein Detektiv unter

0 18 05 - 10 10 60 *

Im Zeitalter des Computers ist es nicht nur Profis möglich, perfekt aussehende Zeugnisse und Arbeitspapiere vorzulegen, die mit der Realität nur wenig gemein haben.

Da eine solche Überprüfung nicht durch einen einfachen Telefonanruf bei dem ehemaligen Arbeitgeber des Bewerbers erledigt ist, überprüfen erfahrene Ermittler die Lebensläufe, geschäftliche Referenzen usw. Unsere Detektei bietet Ihnen gerade im Bereich der Besetzung von für leitendenden Positionen eine große Auswahl an Auskunfts- und Ermittlungsmöglichkeiten, damit Sie zu einer richtigen Personalentscheidung gelangen.

Machen Sie sich die Erfahrung unserer Ermittler zu Nutzen und vermeiden Sie unnötige Risiken sowie kostenträchtige und folgenschwere Fehlentscheidungen! In vielen Unternehmen ist daher eine solche Personalüberprüfung heute bereits Standard wenn es um Neueinstellungen in wichtige Positionen bzw. Positionen mit viel "Einblick" in Internas geht.

Eine Bewerberüberprüfung im Zusammenhang mit einer Neueinstellung kann natürlich im gesamten Bundesgebiet durchgeführt werden.

Wichtig für den Arbeitgeber:

Bewerbungslügen unterliegen nicht der Verjährung: Wer mit manipulierten und gefälschten Bewerbungsunterlagen einen Job bekommt, der muss auch nach vielen Jahren mit einer fristlosen Kündigung rechnen, selbst dann, wenn die Arbeit immer ordentlich ausgeführt wurde.

Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg in Stuttgart hat mit Urteil 5 Sa 25/06 entschieden, dass ein Schweißer, der mit einem gefälschten Ausbildungszeugnis, auf dem er seine Note um eine Zensur verbessert hatte, eine Stelle erhalten hatte, auch nach 8 Jahren deswegen noch entlassen werden darf. Die Stuttgarter Richter erklärten, dass dadurch dem Arbeitsverhältnis die Vertraunsgrundlage entzogen wurde. Da half es dem Schweißer auch nicht, dass er in den 8 Jahren so gearbeitet hatte, wie es seinen frisierten Zensuren entsprach. Nach Meinung des Gerichtes muss das Vertrauen eines Arbeitgebers auf die absolute Korrektheit von Zeugnissen als besonders schützenswert eingestuft werden. Denn nur so habe der Arbeitgeber die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Bewerbern fair zu vergleichen.

Nicht zuletzt kommt nach Meinung des LAG Stuttgart hinzu, dass das Ansehen des Arbeitgebers leiden könnte, wenn Außenstehende davon erfahren würden, dass ein Unternehmen Mitarbeiter beschäftigt, die ihre Zeugnisse derart fälschen. Somit wurde die Kündigung des Schummlers als rechtens eingestuft.

Auch das Arbeitsgericht Frankfurt entschied, dass die Angabe einer Unwahrheit im Einstellungsgespräch den Job kostet.

Vorliegend hatte ein Broker bei seinem Einstellungsgespräch mit einem Börsenunternehmen verschwiegen, dass er mit seinem ehemaligen Arbeitgeber einen gerichtlichen Streit wegen finanzieller Unregelmäßigkeiten hatte, obschon der Personalleiter des neuen Arbeitgebers ausdrücklich nach Problemen solcher Art gefragt hatte. Wird die Unwahrheit bekannt, so kann gekündigt werden, was hier insbesondere wegen der noch laufenden Probezeit problemlos war (Arbeitsgericht Frankfurt/M. 1 Ca 6262/06).

 

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*0,14 € / Min. aus dem deutschen Festnetz, möglicherweise abweichende Preise für Mobilfunkteilnehmer, ab dem 01.03.10 maximal 0,42 € / Min. aus dem Mobilfunknetz

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