Forderungsausfall
Ihr Kunde bezahlt nicht, obwohl Sie einwandfrei geliefert
/ geleistet haben? Kleinere Beträge werden zunächst sofort überwiesen,
größere jedoch nur mit Zögern oder gar nicht bezahlt?
Der Firmensitz Ihres Kunden wurde verlegt? Der Kunde hat die Eidesstattliche
Versicherung über die Vermögensverhältnisse geleistet und
Ihre Vollstreckungsbescheide gehen ins Leere? Der Schuldner ist plötzlich unbekannt verzogen?
In Fällen dieser Art kann ein Detektiv oft helfen. Rufen Sie an unter
0 18 05 - 10 10 60 *
wo ein erfahrener Detektiv Sie zum Thema Schuldner/Foderung beraten wird.
So mancher Schuldner, der die Eidesstattliche Versicherung
geleistet hat, verfügt noch über versteckte Vermögenswerte,
die eigentlich den Gläubigern zustehen. Schon bevor Sie ein Geschäft
mit einem Ihnen unbekannten Unternehmen abschließen können
Sie oft bereits im Vorfeld klären, wie diese Firma mit ihren Lieferanten
umgeht und ob z.B. Zahlungsschwierigkeiten bestehen.
Vor und während einer Auseinandersetzung vor Gericht
sollte geprüft werden, ob die von Ihnen gelieferten Waren möglicherweise
noch sichergestellt werden können, ob dieser Kunde über vesteckte
Vermögenswerte verfügt, ob und wo der Schuldner untergetaucht
ist und ob die Tatbestände auf einen betrügerischen Konkurs hinweisen.
Auch bei ausgeklagten Forderungen bieten sich mitunter
noch Ermittlungsansätze zur Feststellung von nicht bekannten Vermögenswerten,
Immobilien, Versicherungen bis hin zu den Bankverbindungen oder dem aktuellen
Arbeitgeber. Schützen Sie Ihr Geld, sprechen Sie mit einem Detektiv.
Übrigens, auch in Fällen offener Forderungen
können Detektivkosten gemäß § 91 ZPO erstattungsfähig
sein, wenn sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung
notwendig waren. Ihr Rechtsanwalt wird Sie dazu gerne beraten.
Bei Foderungsausfall stehen Ihnen Detektive unserer Detektei im ganzen Bundesgebiet gerne zur Seite.
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