Forderungsmanagement
Oftmals ist es notwendig in Zwangsvollstreckungs- und
Schuldnerangelegenheiten bestimmte Informationen über einen Schuldner
in Erfahrung zu bringen. Dabei gibt es vielfältige Möglichkeiten:
zum Beispiel ist es möglich, Vermögensrecherchen bezüglich
des Schuldners anzustellen, oder aber den aktuellen Arbeitgeber oder die Bankverbindung zu ermitteln.
Sie erreichen das Detektiv-Team der A Plus Detektive unter der Service-Rufnummer
0 18 05 - 10 10 60 *
wo ein kompetenter Ansprechpartner auf Ihre Fragen keine Antwort offen lässt.
Im Rahmen von Vermögensrecherchen wird versucht,
pfändbare Vermögenswerte einer Person festzustellen. Dabei ist
zu beachten, dass auch Ermittlungskosten der eingeschalteten Detektei
im Rahmen einer Zwangsvollstreckung als notwendig und erstattungsfähig
angesehen werden (so: LG Köln, 9 T 106/83).
Im Rahmen einer Arbeitgeberermittlung wird versucht,
das reguläre Arbeitsverhältnis einer Person festzustellen mit
dem Ziel, dort eine Lohnpfändung vornehmen zu können. Des weiteren
ist es auch möglich, Bankverbindungen eines Schuldners festzustellen.
Hierbei ist es das Ziel, sowohl die Bank als auch die Kontonummer der
Zielperson zu ermitteln, um eine Kontopfändung vornehmen zu können.
In der Zwangsvollstreckung sind diese Kosten für
die Ermittlung des Arbeitgebers bzw. der Bankverbindung ebenfalls gemäß
§ 91 ZPO als notwendig und damit als erstattungsfähig anzusehen.
A Plus Detektive sind für Sie selbstverständlich
nicht nur in Deutschland tätig. Als international renommierte Detektei
sichern wir Ihre Interessen überregional weltweit.
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