Autor: Jochen Meismann – über 40 Jahre Praxiserfahrung, Mitglied W.A.D. | Fachlich geprüft durch: Svenja Meismann, Mitglied Board of Directors W.A.D. World Association of Detectives | Stand: Juni 2026
Sie haben einen vollstreckbaren Titel, aber der Schuldner zahlt nicht – und Sie wissen nicht, wo er arbeitet? Sie sind Arbeitgeber und vermuten, dass einer Ihrer Mitarbeiter einer unerlaubten Nebentätigkeit nachgeht?
Eine professionelle Arbeitgeberermittlung schafft Klarheit. Unsere Detektive recherchieren für Sie diskret und rechtskonform, bei welchem Unternehmen eine Person aktuell beschäftigt ist, beispielsweise für die Lohnpfändung, die Prüfung einer Nebentätigkeit oder die Durchsetzung eigener Ansprüche.
Holen Sie sich jetzt eine erste Einschätzung zu Ihrem Fall, natürlich kostenlos und unverbindlich.

Bei einer Arbeitgeberermittlung recherchiert unsere Detektei gezielt nach dem aktuellen Arbeitgeber einer Person. Das Ziel unserer Arbeit besteht darin, Informationen über ein bestehendes Beschäftigungsverhältnis zu gewinnen, wenn diese zur Durchsetzung berechtigter Interessen notwendig sind.
Regelmäßig beauftragen Gläubiger unsere Detektei mit einer Arbeitgeberermittlung, wenn diese einen vollstreckbaren Titel gegen einen Schuldner besitzen. Ist bekannt, bei welchem Unternehmen die Person beschäftigt ist, kann dies die Grundlage für weitere Vollstreckungsmaßnahmen wie eine Lohnpfändung sein.
Auch Unternehmen greifen auf Arbeitgeberermittlungen zurück. Dies geschieht etwa dann, wenn der konkrete Verdacht besteht, dass ein Mitarbeiter einer nicht genehmigten Nebentätigkeit nachgeht oder möglicherweise für einen Wettbewerber tätig ist. In solchen Fällen kann die Klärung der tatsächlichen Beschäftigungsverhältnisse eine wichtige Rolle spielen.
Je nach Ausgangslage kombinieren wir verschiedene legale Recherchewege, um vorhandene Hinweise zu überprüfen und weitere Erkenntnisse zu gewinnen. Dabei arbeiten wir stets diskret, rechtskonform und dokumentieren unsere Ergebnisse nachvollziehbar.
Noch vor einigen Jahren ließen sich Arbeitgeber manchmal über eine kurze Observation oder persönliche Kontakte ermitteln. Heute arbeiten viele Menschen im Homeoffice, wechseln häufiger den Arbeitsplatz oder sind selbstständig tätig. Hinzu kommen soziale Netzwerke, Zeitarbeitsfirmen, Werkverträge und internationale Beschäftigungsverhältnisse.
Dadurch ist die Arbeitgeberermittlung komplexer geworden. In manchen Fällen reicht eine einzelne Recherchequelle nicht aus. Stattdessen müssen verschiedene legale Informationsquellen miteinander kombiniert und sorgfältig ausgewertet werden.
Je nach Einzelfall können dabei berufliche Netzwerke, Unternehmensregister, öffentlich zugängliche Informationen, Vor-Ort-Recherchen oder weitere Ermittlungsmaßnahmen eine Rolle spielen.
Wir kombinieren verschiedene legale Recherchewege, immer diskret, immer nach den Regeln des Datenschutzes.
1. Datenbankabfragen
Unsere Ermittler greifen soweit rechtlich zulässig auf spezialisierte Auskunftssysteme und Datenbanken zu, die Hinweise auf aktuelle Beschäftigungsverhältnisse liefern können.
2. Umfeldrecherche durch Open Source Intelligence (OSINT)
Öffentlich zugängliche Quellen liefern oft wertvolle Hinweise. Dazu gehören:
3. Diskrete Observation (bei Bedarf)
Wenn Datenbanken und Online-Recherchen nicht zum Ziel führen, setzen wir gezielte Observationen ein. Detektive beobachten die Zielperson diskret auf dem Weg zur Arbeit, zu üblichen Arbeitszeiten oder an bekannten Aufenthaltsorten und dokumentieren, welches Unternehmen sie aufsucht.
4. Befragungen im Umfeld (neutral, nicht auffällig)
In geeigneten Fällen führen wir ergänzende Vor-Ort-Recherchen, soweit sie im Einzelfall sinnvoll und rechtlich zulässig sind, durch. Selbstverständlich geschieht das ohne Belästigung und ohne Preisgabe des Auftraggebers.
5. Internationale Arbeitgeberermittlungen
Ist die gesuchte Person ins Ausland verzogen? Wir ermitteln über unser Netzwerk lokaler Detektive in vielen Ländern dieser Welt mit besonderer Konzentration auf Ermittlungen in Nachbarländern wie Schweiz, Österreich, Polen, den Niederlanden und Tschechien.
Jede Arbeitgeberermittlung ist unterschiedlich. Während sich manche Beschäftigungsverhältnisse bereits durch gezielte Recherchen feststellen lassen, erfordern andere Fälle deutlich umfangreichere Ermittlungen der zuständigen Privatermittler.
Der notwendige Aufwand hängt unter anderem davon ab, welche Informationen bereits vorliegen, wie aktuell die vorhandenen Daten sind und ob die gesuchte Person in Deutschland oder im Ausland tätig ist.
Vor Beginn eines Auftrags prüfen wir die Erfolgsaussichten und erläutern Ihnen die möglichen Ermittlungsansätze. Anschließend erhalten Sie eine transparente Einschätzung des voraussichtlichen Aufwands.
Ja, aber sie muss im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bleiben. Wir arbeiten ausschließlich auf Basis eines berechtigten Interesses.
Erlaubt sind:
Verfügt ein Gläubiger über einen vollstreckbaren Titel und ist der Arbeitgeber des Schuldners unbekannt, können die Kosten einer Arbeitgeberermittlung unter Umständen als notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung anzusehen sein. Nach § 788 Abs. 1 ZPO fallen notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung grundsätzlich dem Schuldner zur Last. Als Gläubiger müssen Sie die Notwendigkeit dieser Kosten glaubhaft machen (Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann Randnummer 13 zu § 788 Absatz 1 ZPO).
Ob die Kosten im Einzelfall erstattungsfähig sind, hängt insbesondere davon ab, ob die Ermittlung zur Durchsetzung der titulierten Forderung erforderlich war und keine einfachere Möglichkeit zur Informationsbeschaffung bestand.
In Fällen mit offenen Forderungen ist die Ermittlung etwaiger Arbeitsverhältnisse entscheidend. Sobald ein Arbeitgeber bekannt ist, kann eine Lohnpfändung effizienter durchgeführt werden als ein Besuch des Gerichtsvollziehers.
Die eigentliche Vollstreckung muss der Gläubiger selbst einleiten, da die Arbeitgeberermittlung keine Angaben zur Einkommenshöhe enthält. Bei Bedarf prüfen unsere Detektive auch Gewerbeanmeldungen und ziehen Handelsregisterauszüge, falls eine Firmenbeteiligung besteht.
Als Detektei benötigen wir für einen Ermittlungsauftrag ein berechtigtes Interesse des Auftraggebers. Das kann ein Vollstreckungstitel (für Gläubiger) sein oder ein konkreter Verdacht auf eine Wettbewerbsverletzung (für Arbeitgeber). Wir prüfen jeden Fall vorab auf Zulässigkeit.
Einfache Fälle können innerhalb von zwei Wochen geklärt sein. Komplexe Fälle mit Observationen können 3-4 Wochen dauern. Internationale Fälle können mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
Der Aufwand einer Arbeitgeberermittlung hängt immer vom Einzelfall ab. Entscheidend sind unter anderem die vorhandenen Informationen, die Komplexität der Recherche und die Frage, ob Ermittlungen ausschließlich in Deutschland oder auch im Ausland erforderlich sind.
Vor Beginn eines Auftrags prüfen wir Ihren Fall und erläutern Ihnen die möglichen Ermittlungsansätze. Anschließend erhalten Sie eine transparente Einschätzung des zu erwartenden Aufwands.
In vielen Fällen ja. Im Rahmen der Zwangsvollstreckung können die Kosten einer notwendigen Arbeitgeberermittlung als Vollstreckungskosten erstattungsfähig sein. Wir empfehlen, dies im Einzelfall mit einem Rechtsanwalt zu besprechen.
Ja. Wir führen internationale Arbeitgeberermittlungen in über 100 Ländern durch, mit besonderem Fokus auf die Schweiz, Österreich, Polen, die Niederlande und Tschechien. Die Koordination erfolgt über uns in Deutschland.
Sie möchten herausfinden, wo ein Schuldner oder Mitarbeiter arbeitet? Sprechen Sie mit einem Detektiv aus unserem Team. Wir analysieren Ihre Situation, prüfen die rechtlichen Möglichkeiten und nennen Ihnen eine erste grobe Einschätzung des Aufwands und der Kosten. Die erste Beratung ist kostenlos, unverbindlich und selbstverständlich diskret.
