Adressermittlung » wir finden die neue Adresse

Im Zuge einer Adressermittlung finden wir die neue Anschrift von Personen. Lassen Sie sich beraten.
DETEKTIV EINSCHALTEN

Eine Adressermittlung ist dann notwendig, wenn eine gesuchte Person an der bekannten Anschrift nicht mehr zu erreichen ist.

Ärgerlich ist das speziell in den Fällen, in denen man einen Titel gegen den Schuldner erwirkt hat. Wenn dieser Schuldner nun „plötzlich“ verschwunden ist, bevor man als Gläubiger vollstrecken konnte, schaut man buchstäblich in die Röhre.

In so einem Fall lässt sich über die Adressermittlung recherchieren, wo der Schuldner heute wohnhaft ist, wenn er unbekannt verzogen ist. Nur so lassen sich die Forderungen weiter realisieren. Zudem ermitteln wir auch sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse, damit Sie den Lohn pfänden können.

Wir unterstützen Sie jedoch auch im privaten Bereich und helfen bei der Suche nach alten Freunden oder der Jugendliebe. Dies gilt sowohl hier, als auch im Ausland. Wir haben im Laufe der Jahrzehnte ein internationales Ermittlernetzwerk aufgebaut. Sprechen Sie uns an und wir finden heraus, was wir tun können, um einen Kontakt zu ermöglichen oder herzustellen. Unter der untenstehenden Rufnummer erreichen Sie unser Team. Hier wird Ihnen weitergeholfen. Alternativ können Sie auch gerne eine Anfrage per E-Mail stellen. Die Adresse finden Sie am Ende der Seite.

Gleiches gilt, wenn ein wichtiger Zeuge für Sie nicht auffindbar ist und Sie einen Post Rückläufer haben. Hier lässt sich auf dem Wege gezielter Recherchen durch Privatdetektive häufig die aktuelle Anschrift feststellen, damit Sie doch noch den Beweis antreten können.

Angebot zu den Kosten der Adressermittlung einholen

Ein kompetenter Ermittler geht auf Ihre Fragen ein, wenn es um die Ermittlung einer Adresse geht und eine Person unbekannt verzogen ist. Oder Sie schicken jetzt online eine Nachricht und wir lassen Ihnen ein unverbindliches Angebot für die Ermittlung zukommen. Meist rechnen wir solche Fälle nach festen Pauschalen ab und nicht nach den üblichen Privatdetektiv-Kosten.

In den meisten Fällen bieten wir Ihnen einen erfolgsorientierten Pauschalpreis zur Adressermittlung an. Wie hoch dieser liegt, hängt allerdings vom Schwierigkeitsgrad der Ermittlung ab. Dieser resultiert primär aus den Ihnen vorliegenden Daten zur gesuchten Person. Deshalb variieren die Preise je nach Fall teilweise deutlich. Wir ermitteln dabei auch nicht nur bundes-, sondern auch weltweit. Dabei blicken wir auf jahrzehntelange Erfahrung zurück, in der wir ein weltumspannendes Netzwerk von Ermittlern aufgebaut haben. Nutzen Sie unsere Ressourcen, um fündig zu werden.

Verschiedene Ermittlungswege zur Feststellung der neuen Adresse

Im Rahmen der Adressenermittlung versucht der Detektiv auf unterschiedlichen Wegen, die neue Anschrift einer Person zu ermitteln. Durch gezielte Ermittlungen im Umfeld und in nicht öffentlichen Datenbanken gelingt es in vielen Fällen, Personen ausfindig zu machen, selbst wenn nur wenige Angaben oder sehr alte Daten vorhanden sind. Sprechen Sie uns an und wir schauen gemeinsam, wie wir am besten vorgehen.

Ist jemand unbekannt verzogen wegen Umzugs, so heißt das nicht, dass wir ihn nicht finden können. Wir suchen dabei für Sie sowohl im In- als auch Ausland nach der neuen Adresse wie zum Beispiel unsere Detektive in Großbritannien.

Adressermittlung über das Einwohnermeldeamt

In einfachen Fällen haben die Kunden bereits eine Anfrage beim Melderegister getätigt, weil die gesucht Person unbekannt verzogen ist. Dieses Melderegister nannte man viele Jahre Einwohnermeldeamt oder kurz EMA. Heute heißt die Behörde Bürgeramt oder Bürgerbüro.

Die Auskünfte im Zuge der Anfrage zur Personensuche mittels Einwohnermeldeamt sind öffentlich, aber leider nicht immer aktuell. Gerade Schuldner melden sich oft nicht um. Detektive beschränken ihre Ermittlungen genau deshalb nicht auf eine einfache Anfrage online beim Bürgeramt. Die Einwohnermeldeamtsanfrage könnten Sie als Gläubiger ohnehin selber machen.

Detektive nutzen vielmehr andere Wege und Methoden, um die Adresse der gesuchten Person zu finden. Die Ermittlungen laufen erfolgsorientiert, damit es am Ende nicht nur heißt: Schuldner unbekannt verzogen. Wir haben eine hohe Erfolgsquote bei der Suche nach Menschen.

In der Regel hilft die Polizei bei einer Adressermittlung nicht weiter. Dazu müsste eine Strafanzeige im Raum stehen.

Adressermittlung durch erfahrene Ermittler.
Adressermittlung bundesweit

Das Telefonbuch – keine gute Quelle für Anschriften von Schuldnern

Nach wie vor bieten die Telefonbücher (Printausgabe und Onlineversion) Adressen von Personen. Aber ganz ehrlich – welcher Schuldner, der sich vor seinen Gläubigern verstecken möchte, lässt seine Adresse im Telefonbuch veröffentlichen? Wir nutzen daher andere Ermittlungswege. Hierzu haben wir ein weltweites Ermittlernetzwerk aufgebaut. Deshalb werden wir auch weit öfter fündig, als eine Privatperson, wenn die gesuchte Person unbekannt verzogen ist.

Schuldner unbekannt verzogen? Feststellung der Adresse

Gerade im Bereich der Schuldnerermittlung helfen Privatdetektive den Gläubigern. Trotz einer vorhergehenden Bonitätsprüfung lässt sich manchmal eine Forderung nicht realisieren, weil der Schuldner an einen unbekannten Ort verzogen ist.

Durch eine zielgerichtete Adressermittlung gelingt es in den meisten Fällen, den abgetauchten Schuldner ausfindig zu machen. Auch verzogene Kunden und deren Adresse spüren spezialisierte Privatermittler bei der Ermittlung auf.

Pfändung beim Arbeitgeber

Neben der Mobiliarvollstreckung ist häufig auch eine Lohnpfändung erfolgversprechend. Wir ermitteln für Sie sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse und die Adresse des Arbeitgebers, damit Sie Ihre Forderung doch noch realisieren können. Durch die Adressermittlung wird Ihnen dabei die notwendige Zustellung des sogenannten Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ermöglicht.

Jugendliebe wiederfinden ? Schreiben Sie einen Brief

In der EU braucht man seit einigen Jahren ein berechtigtes Interesse bei einer Adressermittlung. Hintergrund ist der Schutz von persönlichen Informationen im Rahmen der informationellen Selbstbestimmung. Wir haben hier jedoch auch in zahlreichen Fällen andere Wege beschritten.

Entweder wir fragen für Sie einfach nach, ob die alte Liebe ihre Daten an Sie weitergeben möchte oder Sie schreiben einfach einen romantischen Brief, den wir gerne für Sie weiterleiten, um die alte Liebe wieder aufleben zu lassen. So berücksichtigen wir die rechtlichen Vorgaben und ermöglichen dennoch einen Kontakt.

Adressermittlung von Privatpersonen und Firmen

Eine Adressermittlung ist nicht nur auf Privatpersonen beschränkt. Wenngleich eine Anschriftenermittlung zumeist Privatpersonen gilt, so ist es doch in bestimmten Fällen notwendig, nach Adressen von Firmen zu suchen.

Wenn eine Firma offene Rechnungen nicht beglichen hat und plötzlich nicht mehr dort ansässig ist, wo zuvor der Geschäftssitz war, ist eine solche Recherche oft die letzte Möglichkeit für den Gläubiger, doch noch an das Geld zu kommen. Ihre Post an das Unternehmen kommt unzustellbar zurück, es gibt keine Spuren des Verbleibs. Eine Wirtschaftsauskunft verläuft negativ.

Zumeist ist es in solchen Fällen online nicht möglich, die neue Anschrift des gesuchten Unternehmens zu eruieren. Versuche scheitern oft am vermeintlichen Datenschutz. Darum schlägt eine Detektei andere Wege ein, um Ihnen erfolgreich zu helfen.

Haben wir die Adresse ermittelt, prüfen wir das Ergebnis und die Zustellbarkeit durch eine Anfrage bei der Post AG gegen. Bitte beachten Sie, dass wir als Detektei kein Inkasso anbieten. Wir beschränken uns ausschließlich auf die Ermittlung der Adresse.

Adresse ermitteln ist erlaubt

Die Adressermittlung zu Schuldnern ist der wohl häufigste Grund für die Beauftragung einer Detektei mit einer Adressensuche. Die Rechtsprechung sagt dazu, dass Ihnen als Gläubiger eine Adressermittlung erlaubt ist. Ein Schuldner kann sich bei seiner “Flucht” vor den Gläubigern nicht hinter dem Datenschutz verstecken.

Wir unterstützen Sie aber auch bei der Suche nach unbekannt verzogenen Familienangehörigen oder Freunden.

Als Detektei ist es uns in den meisten Fällen möglich, eine neue Adresse zu ermitteln. Das gilt selbst dann, wenn Ihre eigenen Versuche beim Einwohnermeldeamt (EMA) erfolglos waren. Zudem ermitteln wir nicht nur bundes-, sondern auch weltweit.

Haben wir den Schuldner aufgespürt, muss dieser Ihnen unser Honorar unter Umständen ersetzen. Urteile aus der deutschen Rechtsprechung zur Personensuche von Schuldnern und Erstellung einer Adressauskunft finden Sie in der Übersicht nachstehend.

Kostenerstattung bei Schuldnerermittlungen » der Schuldner zahlt die Kosten

Bei Schuldnersachen gibt es oft eine Erstattung der Detektivkosten. Hier greift § 91 Abs. 1 ZPO (Zivilprozessordnung). Sie können in begründeten Fällen dem Schuldner die Kosten für die Adressermittlung aufbürden, besonders wenn das zuständige Einwohnermeldeamt zuvor mitgeteilt hat, die gesuchte Person sei unbekannt verzogen.

So finden Sie zum Thema Erstattung von Detektivkosten bei Zwangsvollstreckungen beispielsweise im juristischen Standardwerk von Gottwald / Mock “Zwangsvollstreckung – Kommentar zu den §§ 704 – 898 ZPO” eine interessante Rechtsprechung.

Danach können Aufwendungen für Detektive bei der Adressermittlung notwendige Kosten sein. Das gilt dann, wenn der Detektiveinsatz zur Adressermittlung erforderlich war, um die Zwangsvollstreckung überhaupt durchführen zu können.

Als Urteilsquellen listet man dort auf:

  • Amtsgericht Aurich, JurBüro 2011, 383;
  • Landgericht Freiburg, JurBüro 1996, 383;
  • Amtsgericht Bad Hersfeld, DGVZ 1993, 116;
  • Landgericht Hannover, MDR 1989, 364 (Quelle: 6. Auflage des Kommentars, Seite 536, Punkt 8.6 Detektivkosten).

Im gleichen Werk heißt es, dass die Kosten für die Ermittlungen einer Detektei zur Adressermittlung eines Schuldners unter bestimmten Umständen zu erstatten sind. Sie sind dann als Zwangsvollstreckungskosten dem Grundsatz nach zu ersetzen, wenn es dem Gläubiger nicht möglich war, die aktuelle Anschrift des Schuldners auf eine einfachere und günstigere Art zu ermitteln. Also beispielsweise durch eine Überprüfung beim Einwohnermeldeamt. (Amtsgericht Burgwedel, DGVZ 2010, 238; Landgericht Berlin, JurBüro 1985,628; Amtsgericht Bad Hersfeld, DGVZ 1993, 116).

Die Kosten für Detektive zur Adressermittlung sind nur insoweit erstattungsfähig, wenn sie aus der Sicht der §§ 788, 91 ZPO als notwendig zu erachten sind.

Ist also die Anfrage beim Einwohnermeldeamt negativ, ist der Weg für eine Recherche durch eine Detektei geebnet. Stellen Sie daher stets zuvor eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt bei der Schuldnersuche.

Internationale Adressermittlungen – weltweit

Unsere Detektive sind für Sie nicht nur in Deutschland im Bereich der Adressrecherche tätig. Als international operierende Detektei suchen wir über Europa hinaus weltweit nach Personen und Adressen, nicht nur in Datenbanken, sondern vor Ort mit einer Adressrecherche. So erhalten Sie zuverlässige Angaben, auch aus fernen Ländern. Wir haben im Laufe der Jahrzehnte ein weltweites Netzwerk aufgebaut, um internationale Anfragen zu bearbeiten.

Personen finden und Adressen suchen ist in der Regel nicht einfach mit einer Personensuchmaschine im Internet getan. Es bedarf bei Fällen, die über das normale Maß hinausgehen, spezieller Ermittlungswege, um die Adressermittlung zum Erfolg zu führen.

Zu Ihrer Info: Urteile zur Erstattung von Detektivkosten bei Adressermittlung

Die Ausführungen zur Erstattung der Kosten bei Schuldnersachen sind eindeutig. Sie belegen, dass der Einsatz einer Privatdetektei in Fällen von Maßnahmen bei jeder Zwangsvollstreckung üblich sind.

Und sie belegen, dass die Kosten in begründeten Fällen vom Schuldner zu tragen sind. Hierzu sind viele weitere Urteile ergangen, wonach Kosten für private Ermittler bei der Personensuche zu erstatten sind. Exemplarisch hier einige Urteile:

Rechtsprechung zur Adressermittlung durch Detektei:

  • Landgericht Berlin, Az.: 82 T 84/84
  • Urteil aus dem Gerichtsbezirk Aachen, NRW zur Anschriftenermittlung: Landgericht Aachen, Az.: 5 T 75/85
  • Urteil aus dem Gerichtsbezirk Köln, NRW: Landgericht Köln, Az.: 9 T 106/83

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