Aufklären von unerlaubter Nebentätigkeit

Wir beweisen unerlaubte Nebentätigkeiten Ihrer Mitarbeiter. Lassen Sie sich beraten.
DETEKTIV EINSCHALTEN

Haben Sie den Verdacht, dass einer Ihrer Mitarbeiter einer unerlaubten Nebentätigkeit nachgeht? Benutzt dieser Mitarbeiter für seine Nebentätigkeit vielleicht sogar noch Ihre Fahrzeuge, Ihre Werkzeuge und womöglich sogar noch Ihr Material?

Oder noch schlimmer: Unterbietet Ihr Arbeitnehmer vielleicht sogar Angebote, die Sie Ihren Kunden unterbreiten?

Grundsätzlich gilt: Eine Nebentätigkeit muss vom Arbeitgeber gestattet werden. Eine Konkurrenztätigkeit ist in der Regel gar nicht gestattet.

Ein Detektiv verschafft Ihnen bei begründetem Verdacht in Fällen einer nicht erlaubten Nebentätigkeit eines Arbeitnehmers in effektiver Form Klarheit.

Unerlaubte Nebentätigkeit

Im Falle des Verdachts einer konkurrenten Tätigkeit Ihrer Mitarbeiter rufen Sie jetzt die A Plus Detektei an. Das Gespräch ist für Sie komplett gebührenfrei und diskret: 0800 – 33 33 583

Gibt es ein Nebentätigkeitsverbot?

Ein generelles Nebentätigkeitsverbot für einen Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag kann zulässig sein. Allerdings müssen Sie als Arbeitgeber nachweisen, dass durch die Nebentätigkeit die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers in Ihrem Unternehmen einer Beeinträchtigung unterliegt.

Im umgekehrten Fall kann aber ein allgemeines Nebentätigkeitsverbot im Arbeitsvertrag theoretisch nach dem Arbeitsrecht auch als unwirksam gelten. Der reguläre Arbeitgeber untersagt einem Arbeitnehmer üblicherweise eine nicht mit ihm abgestimmte Nebenbeschäftigung. Nimmt der Arbeitnehmer dennoch eine solche auf, könnten Sie als Arbeitgeber zwar eine Abmahnung aussprechen. Dennoch ist es denkbar, dass Gerichte dieses generelle Verbot nach geltendem Recht für nicht wirksam erklären.

Auch sind nicht alle Nebentätigkeiten nach dem Arbeitsrecht als solche einzustufen. Hier ist es für Sie als Arbeitgeber immer sinnvoll, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu befragen.

Dieser wird Ihnen beantworten, ob bei einer bestimmten Tätigkeit Ihres Arbeitnehmers von unerlaubter Nebenarbeit die Rede sein kann oder nicht. Auch wird er erklären, welche Optionen (Abmahnung, Kündigung) Sie als Arbeitgeber nach dem geltenden Arbeitsrecht haben.

Eine Genehmigung mit dem Vorbehalt des Widerrufs ist die beste Lösung. Sie können dem Arbeitnehmer für die Nebentätigkeit eine Genehmigung erteilen, verknüpfen das aber mit dem Vorbehalt des Widerrufs. Den können Sie aussprechen, wenn die Leistungen des Arbeitnehmers durch die Nebentätigkeit leidet. Ob das der Fall ist, muss freilich belegt werden.

Unerlaubte Nebentätigkeiten im Urlaub

Zur unerlaubten Nebentätigkeit zählt übrigens auch eine Nebentätigkeit während des Urlaubs. Grundsätzlich besagt das Bundesurlaubsgesetz, dass Arbeitnehmer während des Urlaubs keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten dürfen. Hierunter ist jede Art von Arbeit zu verstehen, die mit Geld oder geldwerten Gütern entlohnt wird. Das gilt auch dann, wenn sie nur sporadisch ausgeführt wird.

Es gibt wenige Ausnahmen von dieser Regel. Das ist beispielsweise

  • bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit,
  • bei einer genehmigten Nebentätigkeit, die dann auch während des Urlaubs weitergeführt werden darf
  • oder kleinen Gefälligkeitsarbeiten in der Familie

der Fall.

Ihr Rechtsanwalt wird Sie hierzu ausführlich informieren. Diese Beratung sollten Sie nutzen, da das Arbeitsrecht in Deutschland verschiedene Szenarien kennt, was für einen Arbeitnehmer eine unerlaubte Nebenbeschäftigung ist. Wie das Recht des Arbeitgebers dann zu werten ist, wird von Fall zu Fall zu untersuchen sein.

Beobachtung bei unerlaubten Nebentätigkeiten

Durch Observationen und Ermittlungen dokumentieren unsere Privatdetektive das Verhalten solcher Mitarbeiter. Auf Basis der so gewonnen Informationen stehen Ihnen arbeitsrechtliche Mittel über die Abmahnung bis hin zur Kündigung zur Verfügung.

Nutzen Sie im Verdachtsfall vor einer Abmahnung eines Arbeitnehmers ohne ausreichende Beweismittel die Hilfe einer spezialisierten Wirtschaftsdetektei. So bewahren Sie Ihr Unternehmen vor Schaden.

Auch hier können die Kosten für den Einsatz eines Detektivs gemäß § 91 ZPO erstattungsfähig sein. Das gilt nach der Rechtsprechung dann, wenn sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung notwendig waren. Zu Deutsch: Eine überführte Person muss Ihnen möglicherweise die entstandenen Detektivkosten zurückerstatten. Das Arbeitsrecht steht hier auf Seiten des Geschädigten.

Unerlaubte Nebentätigkeit Beamter

Die A Plus Detektei arbeitet auch für öffentliche Einrichtungen und Organe. Jede Nebentätigkeit für Beamte ist grundsätzlich genehmigungspflichtig (§ 65 BBG). Davon ausgenommen sind allerdings unter anderem schriftstellerische, wissenschaftliche oder künstlerische Tätigkeiten, Vorträge sowie bestimmte Gutachtertätigkeiten (§ 66 BBG).

Selbstredend klären unsere Detektive eine unerlaubte Nebentätigkeit Ihrer Mitarbeiter bundesweit auf. Dabei arbeiten unsere Ermittler diskret und verdeckt und wahren so optimal die Interessen unserer Klienten.

Der Privatdetektiv kann dabei auch als neutraler Zeuge vor dem Gericht auftreten, wenn Sie die unerlaubte Nebentätigkeit unter Beweis stellen müssen. Im Arbeitsrecht helfen Ihnen klare Beweise entscheidend weiter.

Nebentätigkeit während der Krankheit und Arbeitsunfähigkeit

Ist der Arbeitnehmer erkrankt und liegt eine Arbeitsunfähigkeit vor, so darf er nichts unternehmen, was seine Genesung gefährdet oder verlängert. Das Arbeitsrecht ist streng, was ein Fehlverhalten während der Krankheit angeht. Allerdings gibt es stets Ausnahmen.

Übt der Kranke eine Nebentätigkeit aus, die die Genesung nicht verlängert oder beeinträchtigt, so wäre das vermutlich nicht verwerflich. Eine Abmahnung oder Kündigung käme dann vermutlich nicht in Betracht.

Nehmen wir hierfür das Beispiel des LKW-Fahrers, der sich den rechten Arm gebrochen hat. Dieser kann zweifelsfrei nicht seine Aufgabe als Berufskraftfahrer erfüllen. Wenn dieser Mann nun während der Krankheit im Kiosk seiner Frau aushilft, indem er die Kasse bedient oder Bestellungen entgegen nimmt, so ist das vermutlich nicht genesungswidrig.

Grundsätzlich ist also immer eine Einzelfallbetrachtung notwendig. Hier ist es immer zu empfehlen, sich von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten zu lassen.

Macht der Kranke aber blau, um seiner Nebenbeschäftigung während der Arbeitsunfähigkeit nachzugehen, so reden wir von Lohnfortzahlungsbetrug. Folge dessen ist fast immer die Kündigung ohne vorherige Abmahnung des Arbeitnehmers. Dabei ist es egal, ob von einer unerlaubten oder von erlaubten Nebentätigkeiten die Rede ist.

Schummelei bei der Arbeitsunfähigkeit ist nach dem Arbeitsrecht stets gefährlich. Grundsätzlich kann so etwas schnell zur Abmahnung oder noch schlimmer zur fristlosen Kündigung führen.

Nicht erlaubte Nebentätigkeit aus Sicht des Arbeitsrechts

Eine unerlaubte Nebentätigkeit ist nicht zwangsläufig ein Grund zur fristlosen Kündigung. Eine fristlose Kündigung ist in der Regel nur dann gerechtfertigt, wenn das eigentliche Arbeitsverhältnis über Gebühr beeinträchtigt wird. Aber was heißt das? Ab wann ist eine Nebentätigkeit nicht mehr statthaft? Wann ist eine Abmahnung angebracht, wann die Kündigung?

Einem Arbeitnehmer sind nur Nebentätigkeiten untersagt, an deren Unterlassung sein eigentlicher Dienstherr ein berechtigtes Interesse hat. Das gilt beispielsweise dann, wenn eine Nebentätigkeit aus wettbewerblichen Gründen gegen die ureigenen Interessen des arbeitgebenden Betriebs liegt. Der Arbeitnehmer darf also nicht in direkte Konkurrenz zum Arbeitgeber treten.

Ein berechtigtes Interesse an der Unterlassung von Nebentätigkeiten des Arbeitnehmers gilt auch dann, wenn die Nebentätigkeiten den Mitarbeiter so sehr in Anspruch nehmen, dass er seine arbeitsvertraglich geschuldete Arbeitsleistung im Betrieb gar nicht mehr in Gänze ordentlich erfüllen kann.

Wird also die Arbeitsleistung des Mitarbeiters durch die Nebentätigkeiten beeinträchtigt, so muss der Arbeitgeber das auch nach den Regularien aus dem Arbeitsrecht nicht dulden.

Unterlässt der Arbeitnehmer das nicht, so kann die Folge eine Kündigung sein. Das Arbeitsrecht lässt aber stets Ermessensspielräume zu. Je nach Art der Tätigkeit ist zumeist erst eine Abmahnung erforderlich.

Jetzt Beratung bei unerlaubter Nebentätigkeit

Um Ihre Rechte zu sichern, empfehlen wir Ihnen jetzt eine diskrete und kostenfreie Beratung durch einen in Fällen dieser Art erfahrenen Detektiv einzuholen. Gemeinsam können wir klären, wie wir für Sie die notwendigen Beweise und Informationen ermitteln werden.

Egal ob Sie einem Arbeitnehmer Schwarzarbeit in Berlin nachweisen wollen oder als Arbeitgeber einen Detektiv in München benötigen – wir sind bundesweit für Sie da.

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