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Kindesrückführung

Sie haben das alleinige Sorge- und oder Umgangsrecht für Ihre minderjährigen Kinder zugesprochen bekommen, aber Ihr (ehemaliger) Partner hat sich mit den Kindern ins Ausland abgesetzt, ohne dass Sie dort Ihr Recht durchsetzen können? Vielleicht kann Ihnen ein Detektiv helfen, denn Kindesrückführung durch Detektive ist oft die letzte Lösung , um Ihre Kinder wieder nach Hause zu bekommen.

Sie erreichen einen Detektiv zum Thema Rückführung von Kindern unter

0 18 05 - 10 10 60 *

Formaljuristisch kann die Rückführung eines Kindes oft nur mit Hilfe des Haager Übereinkommens und des Europäischen Übereinkommens geschehen. Das Haager Übereinkommen ist für Deutschland seit 1990 in Kraft. Es gilt zwischen der Bundesrepublik Deutschland und vielen Staaten. Bei einer Kindesentführung in die Vertragsstaaten kann das Rückführungsverfahren durch einen Antrag beim Generalbundesanwalt eingeleitet werden.

Bei Problemen in Staaten, die nicht dem Haager Abkommen angehören sind erfahrene Detektive allerdings unumgänglich. Die Rückführung aus dem Ausland und die Durchsetzung des Umgangsrechtes im Ausland ist für Sie in der Regel nur schwer durchzusetzen.

So hat in vielen Staaten die Mutter kein oder nur ein beschränktes Sorgerecht, so dass auf dem juristischen Weg meist keine Erfolgsaussichten bestehen. Hier gilt es, die Kinder oft unter großen Risiken durch erfahrene Detektive aus dem jeweiligen Aufenthaltsland heimlich zurückzuführen. Ohne Hilfe einer Detektei oft ein fast aussichtsloses Unterfangen.

Nutzen Sie die Erfahrung unserer Detektive wenn Sie Probleme bei Kindesentzug und Kindesrückführung haben - und das (fast) weltweit.

 

 

 

 

 

A Plus Detektive GmbH - Wirtschafts-Detektei und Privat-Detektei. Ihr kompetenter Ansprechpartner... - weil Information Ihr gutes Recht ist.

*0,14 € / Min. aus dem deutschen Festnetz, möglicherweise abweichende Preise für Mobilfunkteilnehmer, ab dem 01.03.10 maximal 0,42 € / Min. aus dem Mobilfunknetz.

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