Autor: Jochen Meismann; Geschäftsführer Detektei A Plus – Erfahrung als Detektiv seit über 40 Jahren – Mitglied World Association of Detectives – Artikel zuletzt aktualisiert: Januar 2026
Das Wichtigste in Kürze:
In Deutschland ist es nur in engen Grenzen möglich, den Familienstand einer Person offiziell zu überprüfen. Eine einfache Melderegisterauskunft enthält in der Regel keine Angabe dazu.
Für eine erweiterte Melderegisterauskunft ist ein berechtigtes rechtliches Interesse nötig. Dieses liegt zum Beispiel bei Unterhalts- oder Erbfragen vor.
Ohne diesen Nachweis können Sie keine offizielle Auskunft erhalten. Dann bleiben nur diskrete Methoden wie Beobachtung, Gespräche oder professionelle Ermittlungen, um Hinweise auf den Familienstand zu sammeln.

In Deutschland lässt sich nur über offizielle Register klären, ob eine Ehe noch besteht oder eine Scheidung rechtskräftig ist. In der Regel ist dafür ein berechtigtes Interesse erforderlich. Dazu gehören beispielsweise Unterhalts- oder Erbfragen. In solchen Fällen können wir als Detektei nur durch gezielte Ermittlungen Hinweise darauf sammeln, ob die beiden einen gemeinsamen Alltag als Paar führen.
Wir stellen uns vor, Sie haben einen netten Mann kennengelernt, der Ihnen gefällt. Er sagt, er sei ledig, aber Sie möchten sicher sein, dass da nicht doch ein Ehepartner im Hintergrund ist. Es gibt subtile Anzeichen, die Hinweise darauf geben können, ob jemand in einer Ehe lebt. Achten Sie in einem solchen Fall immer auf diese Dinge:
Einige Anzeichen sind offensichtlicher als andere. Dazu gehören:
Das persönliche Umfeld einer Person kann ebenfalls einen gewissen Aufschluss geben:
Verheiratete Menschen haben in vielen Fällen einen anderen Tagesablauf als Singles:
Das soziale Umfeld einer Person kann Ihnen wertvolle Hinweise liefern:
Auch das Verhalten einer Person kann Ihnen einen gewissen Aufschluss geben:
Vermutlich haben Sie nicht die Chance, sich Informationen über seine Steuerklasse zu holen, an der Sie den Familienstand erkennen könnten.
In der Regel enthält eine einfache Melderegisterauskunft keinen Familienstand. Eine erweiterte Melderegisterauskunft oder die Einsicht in personenstandsrechtliche Unterlagen ist nur bei einem nachweisbaren berechtigten rechtlichen Interesse möglich. Für rein private Beziehungsfragen verweigern die meisten Behörden deshalb eine Auskunft bei privaten Anfragen.
Ohne die Auskunft aus dem Melderegister sind Sie jedoch mit Ihrem Latein bei Ihren eigenen Ermittlungen buchstäblich am Ende. Es bleiben Ihnen privat nicht mehr viele Wege, um einen Hinweis zu bekommen.
In dem Fall benötigen Sie Hilfe von einem Profi. Ein Privatdetektiv stellt für Sie fest, ob die Person verheiratet ist oder nicht. Bevor Sie in eine Situation geraten, die Ihnen Probleme bereiten könnte, sollten Sie sich mit Recht fragen, woran Sie sind.
Möglicherweise würden Sie einen verheirateten Mann nicht so nah an sich heran lassen, wenn Sie erfahren würden, dass er Ihnen seine Frau verschwiegen hat. Macht der Mann also keine plausiblen Angaben und haben Sie einige der oben genannten Anzeichen bemerkt, sollten Sie besser die ganze Wahrheit kennen.
Sprechen Sie mit einem Detektiv, ob er für Sie herausfinden kann, ob Ihr neuer Freund oder Verlobter Ihnen nicht die ganze Zeit etwas vormacht.
Wir haben immer wieder Fälle, in denen wir feststellen, dass Männer ein regelrechtes Doppelleben führen.
Ein Beispiel: Ein Mann gab sich als Arzt aus, ohne einer zu sein. Tatsächlich hatte er 2 Partnerinnen, bei denen er abwechselnd wohnte, ohne dass diese es merkten. Beide Frauen unterstützten den Mann finanziell.
Er hatte beiden erklärt, er habe Schulden aus einer früheren selbständigen Tätigkeit, die er schnell begleichen wolle, um wieder ein normales Leben führen und heiraten zu können. Deshalb würde er seinen gesamten Verdienst als Arzt in einem Krankenhaus in die Begleichung der Schulden stecken. Seine Lebenshaltungskosten wurden von beiden Frauen getragen. Jede trug ihren Teil dazu bei, dass es ihm gut ging.
Die eine finanzierte sein Cabrio und seine teure Kleidung, die andere gab ihm regelmäßig Geld für den täglichen Bedarf. Wenn er die eine verließ, sagte er, er müsse zur Arbeit ins Krankenhaus. Dort musste er 48 bis 72 Stunden Schicht und Bereitschaftsdienst leisten. Während dieser Zeit war er bei der anderen Frau. Wenn er die eine verließ, erzählte er die gleiche Geschichte und ging zur anderen.
Selbst in den Urlaub fuhr er mit beiden, wobei er der jeweils anderen erklärte, er müsse zu einer Fortbildung oder Tagung.
Tatsächlich war der Mann weder Arzt noch arbeitete er in einem Krankenhaus. Er war ein Heiratsschwindler, der sich sein Leben finanzieren ließ, indem er den Frauen gegenüber falsche Angaben machte. Beiden hatte er die Ehe versprochen und die große Liebe vorgespielt. Verheiratet war er nicht, doch diese Ausgangslage war noch extremer.
Erst als eine der Frauen nach Intervention der Familie immer noch nicht glauben wollte, dass etwas nicht stimmte, schaltete sie einen Detektiv ein. Schnell konnten wir ermitteln, dass alles eine große Lüge des windigen Freundes war. Er hatte sich übrigens an der Adresse seiner Mutter beim Einwohnermeldeamt angemeldet. Das wollte er bei der Meldebehörde wohl nicht ändern, damit sein Doppelleben nicht ans Tageslicht kam.
Zweifeln Sie beispielsweise am Familienstand Ihres Partners und fragen sich, ob Sie tatsächlich die Einzige in seinem Leben sind?
In einem kostenlosen und diskreten Beratungsgespräch am Telefon zeigen wir Ihnen Möglichkeiten auf, um in dieser schwierigen Situation Klarheit zu gewinnen. Ein erfahrener Detektiv erläutert Ihnen, ob und wie sich feststellen lässt, ob eine Lebenspartnerschaft oder sogar eine Ehe besteht.
Sie erfahren ganz transparent,
Um Ihnen einen konkreten Kostenvoranschlag unterbreiten zu können, benötigen wir zunächst einige grundlegende Informationen zu Ihrer Situation und der betroffenen Person. Selbstverständlich erfolgt jede Prüfung absolut diskret.
Verschaffen Sie sich noch heute Gewissheit!
Lassen Sie sich unverbindlich beraten und finden Sie heraus, ob die Person, die Sie heiraten möchten, tatsächlich Single ist. So wissen Sie schnell, woran Sie sind, für eine Entscheidung mit offenen Karten.
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Nein, das ist nicht ohne Weiteres möglich. Das Standesamt gibt Auskünfte über den Familienstand einer Person nur heraus, wenn Sie ein berechtigtes rechtliches Interesse nachweisen können, beispielsweise im Rahmen von Unterhalts- oder Erbansprüchen. Für private Nachforschungen ist dieser Weg gesetzlich versperrt.
Ohne berechtigtes Interesse ist eine offizielle Abfrage beim Standesamt nicht möglich. In diesem Fall bleibt nur der Weg über eine professionelle Detektei. Wir prüfen durch diskrete Ermittlungen und Umfeldrecherchen, ob Hinweise auf eine bestehende Ehe oder eine Scheidung vorliegen.
Ja, die Suche nach öffentlich zugänglichen Informationen in sozialen Netzwerken oder über Suchmaschinen ist grundsätzlich erlaubt. Sie müssen sich jedoch strikt an die datenschutzrechtlichen Grenzen halten. Das Ausspähen nicht-öffentlicher Profile oder belästigendes Verhalten (Stalking) sind strafbar.
Absolute Diskretion ist unser oberstes Prinzip. Alle Ermittlungen, wie Observationen oder Befragungen im Umfeld, werden so durchgeführt, dass die betroffene Person nichts davon bemerkt. So schützen wir Ihre Interessen und gewährleisten, dass Sie sichere und verwertbare Informationen erhalten.
