Autor: Rechtsanwalt Daniel Beba – Rechtssicht in Deutschland
Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihre Nachbarn Sie ausspionieren, müssen Sie systematisch vorgehen, um Beweise zu sammeln und rechtliche Schritte einzuleiten. Unsere Detektei kann Sie dabei unterstützen, um das Fehlverhalten Ihrer Nachbarn zu dokumentieren.
Die A Plus ist darauf spezialisiert, diskret und professionell Beweise zu sammeln, die vor Gericht Bestand haben. Im Falle von spionierenden Nachbarn übernehmen unsere Detektive folgende Aufgaben:
Unsere Detektei nutzen fortschrittliche Technologien, um technische Überwachung zu detektieren:
Einer der größten Vorteile einer Detektei ist das Erstellen einer gerichtsfesten Dokumentation. Diese umfasst:
Persönliche Aufzeichnungen reichen in den meisten Fällen nicht aus, um vor Gericht zu bestehen. Detekteien bieten daher einen großen Nutzen und Mehrwert:
Grundsätzlich ist das zufällige Beobachten der Nachbarn zunächst einmal nicht strafbar, schließlich kann man kaum die Augen verschließen, wenn man den Nachbarn sieht. Stalking hingegen steht unter Strafe und ist neben Mobbing ein aktuelles Thema. Manche Menschen in unserer Gesellschaft übertreiben es allerdings und schauen nicht nur aus dem Fenster -. sie verhalten sich wie ein Stalker und machen dem Nachbarn das Leben schwer.
Der Neugier sind in Deutschland Grenzen gesetzt. Es ist im Einzelfall zu prüfen, wessen Rechte überwiegen und ob die Grenze zur Strafbarkeit überschritten ist.
Ganz klar überschritten ist diese Grenze, wenn Anwohner ein Nachbargrundstück ohne Erlaubnis betreten. Hier macht sich der Nachbar des Hausfriedensbruchs gemäß § 123 StGB strafbar.
Auch in anderen Fällen kann es Probleme geben. Der Einsatz beispielsweise von Abhörtechnik oder GPS Trackern am Fahrzeug des Nachbarn gehen definitiv zu weit. Die Grundlage für die Verbote sind die §§ 201, 201 a, 238 StGB.
Ob der Nachbar tatsächlich die rechtlichen Grenzen überschreitet, ist im Einzelfall zu prüfen und nachzuweisen. Faktisch sind Streitigkeiten in der Nachbarschaft keine Seltenheit. Wenn Sie Beweise für ein Fehlverhalten des Nachbarn benötigen, unterstützen Sie unsere Detektive. Der Nachbar hat rechtliche Grenzen einzuhalten.
Dabei sollten Sie zunächst vielleicht bei einem zufälligen Treffen auf dem Hausflur ein Gespräch mit dem Nachbarn führen, um die Angelegenheit zu klären. Danach könnten Sie den Einblick durch Pflanzen, Plissees oder Gardienen erschweren.
Als Mieter sprechen Sie mit Ihrem Vermieter und weisen auf das Verhalten des Nachbarn hin. Gegebenenfalls kann der Vermieter hier schlichtend mitwirken, damit sich das Verhältnis normalisiert. Nachstellungen muss sich jedoch niemand gefallen lassen, wenn es überhandnimmt und der Nachbar “too close” ist.

Sollten alle Maßnahmen nicht fruchten, helfen wir bei der Beweisführung. Ihre Wohnung/Ihr Haus ist kein rechtsfreier Raum. Wir haben in diesem Bereich jahrzehntelange Erfahrung. Sprechen Sie uns an, wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihr Nachbar Sie ausspioniert.
Wir observieren Sie und stellen fest, ob Ihnen jemand folgt.
Zudem überprüfen wir, ob Ihr Nachbar sich am Telefon oder Ihren Räumlichkeiten zu schaffen gemacht hat. Heutzutage ist nahezu alles möglich. Es kommt auch im Privatbereich sogenannte Spyware zum Einsatz. Die entsprechende Technik ist schnell installiert. Sollte Ihr Nachbar Informationen haben, die er eigentlich nicht haben sollte, spricht dies dafür, dass entsprechende Technik eingesetzt wird.
Wir können dann zum Beispiel feststellen, ob Ihre Wohnung/Ihr Haus überwacht wird und haben Tipps für geeignete Maßnahmen.
Mobbing in der Nachbarschaft gehört zu den komplexen sozialen Problemen, die das Zusammenleben in Wohngebieten erheblich belasten können. Häufige Ursachen für solche Konflikte sind Missverständnisse, unterschiedliche Lebensstile, Lärmbelästigung, übergriffiges Verhalten oder sogar persönliche Animositäten.
Daneben spielen psychologische Motive wie Machtstreben, Neid oder Frustration eine Rolle, die dazu führen, dass Nachbarn andere schikanieren oder mobben. Um solche Situationen zu bewältigen, gilt es, präventive Maßnahmen zu ergreifen, wie klare Kommunikation und die Einhaltung nachbarschaftlicher Pflichten.
Das Nachstellen und ständige Beobachten ist strafbar, wenn eine solche Beobachtung die Lebensgestaltung des Betroffenen schwer beeinträchtigt (§ 238 Strafgesetzbuch).
Um die Kosten gering zu halten, kann zunächst ein Schiedsmann zum Einsatz kommen, egal ob Stalking (Nachstellung) oder Mobbing durch Ihren Nachbarn. So lässt sich ein Streit mit dem Nachbarn vielleicht einvernehmlich regeln und die Situation entschärfen. Allerdings muss sich Ihr Nachbar nicht auf das Verfahren einlassen.
Sollt keine einvernehmliche Regelung möglich sein, bringen wir für Sie anhand diskreter Observationen Klarheit. Mit Hilfe von Ihrem Anwalt können Sie dann eine Unterlassungserklärung erwirken.
Dem Schutz des Eigentums stehen das Recht am eigenen Bild und das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Nachbarn gegenüber. Letztendlich muss bei einem Streit immer eine sogenannte Einzelfallabwägung stattfinden.
So urteilte der Bundesgerichtshof im Jahre 1995 (BGH – Urteil vom 25. April 1995, VI ZR 272/94), dass eine Videoüberwachung nicht zulässig sei, wenn es um eine geringfügige Verletzung der Rechte ginge und die Rechte des Nachbarn verletzt werden. Hier war Unrat auf einen Weg geworfen worden und der Nachbar hatte die Befürchtung, er würde von den Kameras mit aufgezeichnet werden.
In einem anderen Verfahren (BGH – Urt. v.24.05.2013 – V ZR 220/12) urteilte der BGH wie folgt:
Der Eingangsbereich einer Wohnungseigentumsanlage darf mit einer Videokamera überwacht werden, sofern ein berechtigtes Sicherheitsinteresse der Gemeinschaft die Interessen der einzelnen Wohnungseigentümer sowie der Dritten, deren Verhalten ebenfalls erfasst wird, überwiegt. Dabei muss der Schutz der Privatsphäre des Einzelnen angemessen berücksichtigt werden.
Eine solche Überwachung setzt voraus, dass das Sicherheitsbedürfnis der Gemeinschaft klar begründet ist und die Maßnahme verhältnismäßig ist, um Konflikte zwischen kollektiven und individuellen Rechten zu vermeiden.
Das LG München wies eine Berufung gegen ein Urteil des AG München (Aktenzeichen 482 C 893/10) per Beschluss ab (LG München I, Beschluss vom 11.11.2011 – 1 S 12752/11 WEG). Gegenstand war hier eine Videoinstallation in einer Tiefgarage. Das LG verwies auf die Entscheidung des AG München. Eine Videoüberwachung verletze das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Miteigentümer. Dies gelte sogar dann, wenn dort Diebstähle stattgefunden haben.
Die bloße Möglichkeit, von Überwachungskameras des Nachbarn auf dem eigenen Grundstück oder Balkon erfasst zu werden, kann im konkreten Einzelfall unzumutbar sein – unzulässige Wildcam (Urteil des Amtsgerichts München vom 28.02.2019, Aktenzeichen 484 C 18186/18 WEG).
Bei der Installation von Überwachungskameras auf einem privaten Grundstück kann das Persönlichkeitsrecht eines vermeintlich überwachten Nachbarn schon aufgrund einer Verdachtssituation beeinträchtigt sein. Allein die hypothetische Möglichkeit einer Überwachung reicht dazu aber nicht aus (BGH VI ZR 176/09 – Urt. v. 16.03.2010).
Alle Entscheidungen zeigen, wie diffizil entsprechende Sachverhalte sind. Deshalb ist es umso wichtiger, entsprechende Vorkommnisse mit dem Nachbarn vollständig aufzuklären und zu dokumentieren.
Wir helfen Ihnen umgehend, das Fehlverhalten in der Nachbarschaft durch einen Detektiv festzustellen und zu belegen.
Nachstellung ist der juristische Begriff für “stalken” und Stalking ist gemäß § 238 StGB in Deutschland strafbar:
Nachstellung („Stalking“) ist gemäß § 238 StGB strafbar und kann mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden. Dies gilt für wiederholtes Aufsuchen der räumlichen Nähe oder Kontaktversuche über Kommunikationsmittel.
Es ist überdies nicht statthaft, dass ein Nachbar von seinem Grundstück aus unerlaubt Fotos oder Videos von Ihnen oder Ihrem Wohnbereich macht oder veröffentlichen. Dagegen schützt Sie § 201aStGB.
Stalking ist kein Kavaliersdelikt und kann neben strafrechtlichen auch zivilrechtliche Folgen wie Unterlassungsansprüche oder Schmerzensgeld haben. Unsere Detektei kann prüfen, ob Sie gestalkt werden, Ihre Wohnung verwanzt oder Ihr Telefon manipuliert wurde.
Heimliches Abhören von Nachbarn ist in Deutschland strafbar und wird nach § 201 StGB (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes) mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet.
Dies gilt für die unbefugte Aufnahme, Nutzung oder Weitergabe nichtöffentlicher Gespräche. Unsere Detektei kann überprüfen, ob Abhörtechnik in Ihrer Wohnung oder an Ihrem Handy installiert wurde – selbst bei nur kurzem Zugriff durch Dritte.
Aufgrund der rasanten technischen Entwicklung hat heute jedermann Zugang zu elektronischer Ausstattung, mit der andere ausspioniert werden können. Bei nur kurzem Zugang in Ihr Zuhause kann eine Installation erfolgen.
Es geht über GPS Tracker am Auto, Spy-Software, bis hin zu Wanzen. Diese sind zum Teil schon so winzig, dass sie kaum auffallen und schnell installiert sind. Die Beweggründe für den Täter sind ganz unterschiedlich. Es geht um die pure Befriedigung von Neugier, bis hin zur Vorbereitung von Straftaten oder einer schlichten Kontrolle anderer Menschen. Hierbei sind die betreffenden Leute einfallsreich und schrecken vor nichts zurück.
Wir arbeiten in diesem Bereich bereits seit vielen Jahren. Heutzutage sind neben Unternehmen immer mehr Privathaushalte betroffen. Grundstücksnachbarn machen es einem manchmal schwer. Wir hören immer wieder, dass Informationen nach außen gedrungen sind, die eigentlich niemand kennen dürfte.
Hier sorgen wir für Klarheit, damit Sie Gewissheit erlangen und sich in den eigenen vier Wänden wieder wohlfühlen. Unsere Beobachtungen helfen Ihnen bei der Entscheidungsfindung.
Wir haben in unserer Detektei das technische Equipment und das notwendige Personal, um entsprechende Technik zu entdecken. Generell können wir Ihnen auch bei der Frage helfen: Wird mein Handy abgehört?
Wird tatsächlich festgestellt, dass der Nachbar Sie unzulässig aufnimmt oder in anderer Art und Weise beeinträchtigt, haben Sie einen Unterlassungsanspruch.
Grundsätzlich greifen hier §§ 1004 in Verbindung mit 823 BGB. Niemand muss sich einen störenden Eingriff in seinen Lebensbereich durch Nachbarn gefallen lassen, wenn sein allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzt wird.
Am ehesten gelingt die Durchsetzung eines Unterlassungsanspruchs bei einer sorgfältigen Dokumentation. Solange Sie diese lediglich selbst in Form eines sogenannten Lärm- bzw. Störungsprotokolls oder etwas ähnlichem durchsetzen wollen, werden die Nachbarn dies umgehend bestreiten.
Ganz so einfach ist das Bestreiten nicht, wenn unsere Ermittler Ihnen zur Seite stehen und ihre Beobachtungen dokumentieren. Neben dem Bericht steht unser Ermittler als Zeuge bereit. Da der Ermittler kein persönliches Interesse hat, wiegt seine Aussage als neutraler Zeuge vor Gericht schwerer.
Falls Sie sich immer wieder stark belästigt fühlen sollten, können Sie zudem im Extremfall eine Schutzanordnung nach dem Gewaltschutzgesetz beantragen.
Stellt sich im Rahmen einer Ermittlung heraus, dass Ihr Nachbar sich tatsächlich gemäß der oben genannten Vorschriften strafbar gemacht hat, hat er die Kosten des Einsatzes zu übernehmen. Letztendlich hängt dies immer von den Umständen im Einzelfall ab und Sie sollten einen rechtlichen Beistand hinzuziehen.
Für eine kostenlose Ersteinschätzung kontaktieren Sie uns am besten und erhalten Antworten auf Ihre Fragen:
