Detektiv bei Scheidung – Klare Beweise für das Verfahren

Müssen Sie ein Fehlverhalten im Zusammenhang mit einer Scheidung nachweisen? Wir machen das.
DETEKTIV EINSCHALTEN

Zwar ist bereits in den 70er Jahren das damals geltende Schuldprinzip abgeschafft worden. Doch auch bei dem heutigen Scheidungsrecht kann es durchaus eine Rolle spielen, ob ein Partner aus der intakten Ehe ausgebrochen ist.

Auch bei einem Vorhandensein von Eheverträgen ist mitunter ein entsprechender Passus vorgesehen. Und selbst bei der Entscheidung hinsichtlich des zu zahlenden Unterhaltes kann es Fälle geben, in denen das ehewidrige Verhalten des Ehepartners während der Ehe Berücksichtigung findet.

Scheidung

Beweisbeschaffung bei Scheidung durch Experten

Bei der Beschaffung der entscheidenden Fakten und Beweise können spezialisierte Detektive grundsätzlich in helfen.

Bei Handlungsbedarf im Zusammenhang mit einer Scheidung lassen Sie sich gerne durch einen auch in Scheidungsfragen erfahrenen Privatdetektiv beraten unter

Was sind Scheidungsgründe?

Wir müssen zur Beantwortung dieser Frage unterscheiden zwischen juristischen Scheidungsgründen und persönlichen Gründen-

In Deutschland müssen Sie für Ehescheidungen keinen besonderen Scheidungsgrund angeben. Seit 1977 das Schuldprinzip abgeschafft wurde und an seine Stelle das Zerrüttungsprinzip gerückt ist, wird niemand mehr “schuldig geschieden”.

Allerdings gibt es Härtefälle, die Ehescheidungen beschleunigen können. Allen voran steht da Gewalt in der Ehe im Vordergrund. Der sogenannte Ausbruch aus der intakten Ehe – gemeint ist Ehebruch also Fremdgehen – kann in besonderen Fällen die Scheidung beschleunigen.

Zu den wohl gängigsten persönlichen Scheidungsgründe, die Auslöser für das Beendigen einer Ehe sind, zählen

  • Untreu und Affären
  • Handgreiflichkeiten
  • fehlende Körperlichkeit
  • Sucht eines Partners
  • fehlende Gemeinsamkeiten mit dem Partner.

Der einvernehmliche Scheidungsablauf sieht nach dem Recht vor:

  • Trennungsjahr: Wenn die Ehegatten mindestens ein Jahr getrennt leben und beide die Scheidung wollen, wird die Ehe geschieden.

Scheidung ohne Trennungsjahr:

Gemäß § 1565 Abs. 2 BGB ist eine Scheidung der Ehe sogar bei einer kürzeren Trennungszeit denkbar. Der Gesetzgeber führt dazu aus:

…wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde.

Typische Härtefälle sind:

  • Schwangerschaft von einem anderen Mann
  • Drogensucht oder Alkoholabhängigkeit des Ehepartners,
  • körperliche oder auch psychische Misshandlung des Partners oder der Kinder
  • Drohungen gegen Laib und Leben
  • Eheschließung wegen der Erlangung eines Aufenthaltstitels.

Die Untreue alleine ist üblicherweise kein Grund für eine Härtefall-Scheidung, kann aber dennoch Auswirkungen haben, die im Einzelfall mit einem Anwalt abzustimmen sind.

Sie stehen in der Beweispflicht bei Unterhaltsverwirkung

Für einen Unterhalts­verwirkungsgrund nach § 1579 speziell Nr. 6, BGB – Ausbruch aus der intakten Ehe – ist derjenige darlegungs- und beweispflichtig, der sich auf die rechtsvernichtende Einwendung der Verwirkung beruft.

Dieser Darlegungslast genügt der Einwendende allerdings nicht, wenn er lediglich gewisse Eheverfehlungen des Ehepartners von weniger gravierender Tragweite vorträgt.

Gravierende Verfehlungen beweisen – Detektive können dabei helfen

Damit Sie gravierende Verfehlungen Ihres Ehepartners in Scheidungsverfahren präsentieren können, ist ein Detektiv ein erprobter Beweisweg. Denn eine Detektei stellt Zeugen und liefert Ihnen Fakten. Wir können Fremdgehen beweisen.

Lassen Sie sich bei der Ehescheidung nicht überrollen, wenn Ihr Partner sich ehewidrig verhält, sondern versuchen Sie Ihre Rechtsposition durch Beweise, die Ihnen eine Detektei verschaffen kann, zu verbessern.

Unterhalt kann nach der Regelung des § 1579 BGB in manchen Fällen nicht zwangsläufig gefordert werden. Das gilt dann, wenn dieser aufgrund eines offensichtlichen ehelichen Falschverhaltens unbillig wäre. Davon ist bei einem Ehepartner, der fremdgeht, oft auszugehen, speziell dann, wenn er noch während der Ehe eine sexuelle Bindung mit einem anderen Partner eingegangen ist. Deutlicher ist es sogar noch, wenn der Ex-Partner mit dem neuen Partner eine eheähnliche Lebensgemeinschaft gestartet hat.

Generell können Detektivkosten im Einzelfall bei einer nachehelichen Auseinandersetzung erstattungsfähig sein, wenn beispielsweise der unterhaltsverpflichtete Ehemann auf anderem Wege eine den Unterhalt ausschließende eingegangene verfestigte Lebensgemeinschaft der Exfrau nicht nachweisen kann. Dann sind Detektive entscheidende Beweisbeschaffer. Rufen Sie um Zweifel jetzt an: 0800 – 33 33 583

Nach der Scheidung droht Unterhalt – das können Sie tun

Wird die Ehe geschieden, entsteht in manchen Fällen eine Unterhaltspflicht. Gerade beim Unterhalt wird häufig gelogen und betrogen. Schließlich geht es um sehr viel Geld. Da ist es nur verständlich, wenn es manch eine Person mit der Wahrheit nicht ganz ernst nehmen möchte. Das gilt häufig im Falle einer neuen Beziehung.

Der Nachweis einer neuen verfestigten Lebensgemeinschaft kann nämlich den Unterhaltsanspruch entfallen lassen. Lesen Sie dazu die Seite Betrug bei Unterhalt. Dort wird Ihnen aufgezeigt, wie Sie sich mit Hilfe einer Detektei vor unberechtigten Forderungen schützen können.

Zusammenspiel von Detektiv und Anwalt bei Scheidung

Im Zusammenhang mit einer Scheidung werden zumeist einige Experten benötigt, die tätig werden. Ein solcher Experte kann ein Detektiv bei Scheidung sein. Ein professionell arbeitender Privatdetektiv kann für Sie im Bedarfsfall häufig innerhalb kurzer Zeit feststellen, ob Sie betrogen werden.

Dazu kann er die klaren Beweismittel erbringen. Diese können für das Verfahren und Ihren Rechtsanwalt von großer Bedeutung sein.

In enger Kooperation mit dem Rechtsanwalt des Auftraggebers kann durch den Einsatz einer Detektei oft schnell und zuverlässig Klarheit geschaffen werden.

Eine Beobachtung durch einen Detektiv kann dann nützlich sein, wenn im zu bearbeitenden Scheidungsfall die Frage des “Verschuldens” einer Partei oder auch der Nachweis eben eines solchen Fehlverhaltens von Wichtigkeit ist, also speziell der Ausbruch aus der intakten Ehe nachgewiesen werden soll. Zwar gibt es kein Schuldprinzip mehr bei Scheidungen, aber der Ausbruch aus der intakten Ehe kann durchaus von Relevanz sein.

Die Aussichten auf eine erfolgreiche Bearbeitung durch den Detektiv sind fraglos dann am größten, wenn die zu beobachtende Person – also hier die vermeintlich untreue Frau oder der untreue Mann – nichts von der Beobachtung weiß.

Auch sollte die Zielperson nicht sensibilisiert werden mit entsprechenden Andeutungen wie: Ich lasse dich beobachten. Vielmehr soll die Zielperson nicht damit rechnen, dass ein Detektiv eingeschaltet werden könnte.

In manchen Fällen kann es auch hilfreich, Beweismittel zu beschaffen, die im Moment noch gar nicht auf den Tisch sollen. Der gehörnte Partner behält diese Beweise also quasi in der Schublade bereit, um sie im Falle eines Falles vor Gericht präsentieren zu können.

Weiß die andere Partei nichts von diesen Beweisen, kann man den Gegner so ins offene Messer laufen lassen. Ob sie später beim Verfahren dann notwendig sind oder nicht, entscheidet sich erst im Verlauf desselben. So können die Beweise tatsächlich eine große prozesstaktische und strategische Bedeutung haben.

Keine steuerliche Absetzbarkeit von Ermittlungskosten der Detektei vor der Scheidung

Die Kosten für die Detektei zum Nachweis der Untreue sind in der Regel nicht von der Steuer absetzbar. Das gilt auch dann, wenn sie als Vorbereitung zur Scheidung dienen. Beim nachehelichen Unterhalt in Scheidungsangelegenheiten kann das durchaus anders aussehen.

Das kann dann gelten, wenn eine Aufklärung der Umstände aufgrund einer Beweissituation, die außergewöhnlich ist, nicht anderweitig möglich erscheint. In einem solchen Fall kommt die Berücksichtigung der Kostenaufwendungen für einen Privatdetektiv nach der Rechtsprechung des Finanzgerichtes von Rheinland-Pfalz möglicherweise in Betracht (Urteil vom 28.August 07; Aktenzeichen 3 K 1062/04).

Verwandte Themen im weiteren Themenkomplex

Vor eine Scheidung kommt es nicht selten zu einem Fremdgehen in der Ehe. Man redet dann von Ehebruch. Oft steht die Frage bei den betroffenen Personen im Raum, ob sie hintergangen werden oder nicht. Informieren Sie sich deshalb über gängige Anhaltspunkte für eine Affäre sowie Gründe für Fremdgehen. Außerdem könnten Sie die Seiten Fremdgehende Frau sowie Fremdgehender Mann interessieren.

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung hat einen Bericht über die Zusammenhänge geschrieben, wer alles in Scheidungen involviert sein kann. Der Artikel nannte sich Trennungsgeschäfte. Dabei wurde auch über die Tätigkeit unserer Detektei geschrieben. Der Redakteur hatte dazu unseren Geschäftsführer Jochen Meismann interviewt. Wenn Sie Interesse daran haben, den Bericht zu lesen, klicken Sie bitte einfach hier.

Vor einer Trennung kommt es nicht selten zu ehelicher Untreue. Besonders Frauen hinterfragen oft die Hintergründe. Vielleicht ist deshalb gerade für eine Frau der Artikel 55 Gründe für das Fremdgehen von Interesse.

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