Detektive
ermitteln beim Thema Scheidung
Zwar ist bereits in den 70er Jahren das damals geltende
Schuldprinzip abgeschafft worden, doch auch bei dem heutigen Scheidungsrecht
kann es durchaus eine Rolle spielen, ob ein Partner aus der intakten Ehe ausgebrochen ist.
Auch bei einem Vorhandensein von Eheverträgen ist
mitunter ein entsprechender Passus vorgesehen und selbst bei der Entscheidung
hinsichtlich des zu zahlenden Unterhaltes kann es Fälle geben, in
denen das ehewidrige Verhalten des Ehepartners während der Ehe Berücksichtigung findet.
Bei der Beschaffung der entscheidenden Fakten und Beweise
können A Plus Detektive grundsätzlich helfen.
Bei Handlungsbedarf im Zusammenhang mit einer Scheidung
lassen Sie sich gerne durch einen auch in Scheidungsfragen erfahrenen Detektiv beraten unter
0 18 05 - 10 10 60 *
Beweispflicht bei Unterhaltsverwirkung:
Für einen Unterhaltsverwirkungsgrund nach §
1579 speziell Nr. 6, BGB - Ausbruch aus der intakten Ehe - ist derjenige
darlegungs- und beweispflichtig, der sich auf die rechtsvernichtende Einwendung
der Verwirkung beruft. Dieser Darlegungslast genügt der Einwendende
allerdings nicht, wenn er lediglich gewisse Eheverfehlungen des Ehepartners
von weniger gravierender Tragweite vorträgt.
Damit Sie gravierende Verfehlungen Ihres Partners in
Scheidungsverfahren präsentieren können ist ein Detektiv ein
probates Mittel. Denn eine Detektei stellt Zeugen und liefert Ihnen Beweise.
Lassen Sie sich bei der Scheidung nicht überrollen,
wenn Ihr Partner sich ehewidrig verhält, sondern versuchen Sie Ihre
Rechtsposition durch Beweise, die Ihnen eine Detektei verschaffen kann,
zu verbessern.
Informieren Sie sich über Anhaltspunkte
für eine Affäre sowie Gründe
für Fremdgehen. Außerdem könnten Sie die Seiten Fremdgehende
Frau sowie Fremdgehender Mann
interessieren.
Detektei A Plus - Privatdetektive ermitteln im Zusammenhang mit einer
Scheidung.
|