Ermittlungen bei übler Nachrede und Verleumdung
Wird ungerechtfertigt an Ihrem Wohnort oder an Ihrem Arbeitsplatz schlecht über Sie geredet? Haben Sie womöglich
einen Verdacht, wer diese Lügen und üblen Gerüchte über Sie verbreitet und damit Ihrem Leumund schadet, können es aber nicht
beweisen? Eine Detektei kann Ihnen oft die nötige Unterstützung bieten.
Durch eine Recherche kann ein Detektiv Ihrem Verdacht nachgehen und versuchen, den Nachweis über den Verursacher dieser
Lügengeschichten zu erbringen. Sie haben dann eine rechtliche Handhabe, um diesen Dingen Einhalt zu gebieten und einen Detektiv als neutralen Zeugen.
Wenn Sie die Beratung durch einen Detektiv benötigen, dann kontaktieren Sie zum Thema üble Nachrede und Verleumdung gern unsere Detektei unter
0 18 05 - 10 10 60 *
Übrigens, auch in Fällen von Ermittlungen zum Verursacher einer üblen Nachrede können Detektivkosten gemäß
§ 91 ZPO erstattungsfähig sein, wenn sie zur zweckdienlichen Rechtsverfolgung bzw. zur Rechtsverteidigung notwendig gewesen sind.
Auch vorprozessuale Detektivkosten können durch den Verursacher erstattungsfähig sein, wenn die Einschaltung der
Detektei in einem unmittelbaren Zusammenhang mit einem konkreten Streit steht und die Beauftragung der Detektei bei objektiver Betrachtung aus
Sicht der Partei zur Führung eines Rechtsstreites im Hinblick auf die zweckentsprechende Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig
im Sinne von § 91 Abs. 1 ZPO war (OLG Koblenz v. 24.10.1990, 14 NJW 671/90).
Bei Bedarf ermittelt unsere Detektei für Sie gerne in ganz Deutschland bei übler Nachrede, Verleumdung, Beleidigung,
Rufmord und Verbreitung falscher Gerüchte. Verfallen Sie nicht in Lethargie sondern wehren sich - ein Detektiv unserer Detektei unterstützt sie dabei.
Detektei A Plus - Privatdetektive beweisen üble Nachrede.
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