Urteile
zum Thema Wettbewerbsrecht
Wettbewerbsrecht: Nach 3 Monaten ist auch verwerfliches
verjährt. Will ein Arbeitgeber, der einem Mitarbeiter wegen Wettbewerbsverstößen
fristlos gekündigt hat, Schadensersatzansprüche geltend machen,
so muß er dies innerhalb von 3 Monaten tun, andernfalls der Ex-Mitarbeiter
auch dann die Verjährungseinrede geltend machen kann, wenn er "besonders
verwerflich" gehandelt hat. (Bundesarbeitsgericht 9 AZR 131/99)
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Wettbewerbsrecht: Die Zusendung von Werbung per e-mail
an private Netzadressen ist nach einer aktuellen Entscheidung generell
unzulässig. Eine Ausnahme sei nur dann möglich, wenn der Empfänger
die Zusendung ausdrücklich gewünscht hat. (Landgericht Kiel
AZ: 8 S 263/99)
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Werberecht: "Elektro-Flut" muß nicht
hingenommen werden. Weil Empfänger von "Werbe-E-Mails"
durch die Flut im elektronischen Briefkasten in ihrem "allgemeinen
Persönlichkeitsrecht" verletzt und dadurch in ihrer Informationsfreiheit
beeinträchtigt werden, können sie gegen die Absender auf Unterlassung
klagen. (Landgericht Berlin 16 O 421/00)
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E-Mails und Faxe nur mit Zustimmung: Erhält ein
Gewerbetreibender unaufgefordert Werbe-E-Mails, die ihn Internetgebühren
und Arbeitszeit kosten, so muß der Absender seine Werbung einstellen,
wenn er dazu aufgefordert wird. (Landgericht Berlin 16 O 4/02)
Gleiches gilt auch für Werbesendungen per Fax. (Landgericht
Frankfurt am Main 2/3 O 422/01)
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Diese Rubrik dient lediglich der Information. Für juristische Fragen
im Einzelfall kontaktieren Sie bitte einen zugelassenen Rechtsanwalt Ihrer
Wahl. Eine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben wird nicht übernommen.
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