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Personaldiebstahl und Betrug

Ob Arbeitnehmer als Kassierer Geld aus der Kasse unterschlagen, Waren unter der Hand zu eigenen Zwecken einkaufen, ihren Chef betrügen oder bestehlen - immer häufiger müssen Arbeitgeber Detektive einsetzen, um schwarze Schafe im Betrieb zu überführen. Das (Arbeits-)Recht steht in solchen Fällen voll auf der Seite der Arbeitgeber. "Die Inanspruchnahme eines Detektivs", hat der BGH grundsätzlich entschieden, "stellt in der heutigen Zeit keinen außergewöhnlichen Umstand mehr dar".

Wenn Sie als Arbeitgeber auch den Verdacht haben, von einem Angestellten hintergangen zu werden, so sollten Sie den Rat unserer Detektei suchen:

0 18 05 - 10 10 60 *

Viele Treuepflichtverletzungen des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber sind von diesem nicht hinzunehmen. Grundsätzliche Maßstäbe, wann dies der Fall ist, gibt es dabei nicht, entscheidend ist vielmehr die jeweilige Situation im Einzelfall. Von der Rechtsprechung wurde dies z.B. in folgenden Fällen bejaht: Vermögensdelikte gegen den Arbeitgeber (Diebstahl, Unterschlagung, Personaldiebstahl etc.), Verstoß gegen Wettbewerbsverbote, Verrat von Betriebsgeheimnissen, Annahme von Schmiergeldern, verbotene Nebentätigkeiten, Missbrauch der Lohnfortzahlung usw.

Nach einer Überführung des Arbeitnehmers ist eine fristlose Kündigung des Arbeitgebers aus "wichtigem Grund" gemäß § 626 BGB ohne vorherige Abmahnung in der Regel gerechtfertigt (BAG NJW 88, 438; BAG, AP Nr. 65; LAG München, BB 69, 315).

Liegen hierfür Anhaltspunkte vor, so kann der Arbeitgeber durch gezielte Überwachung den Arbeitnehmer überführen. Grundsätzlich trägt nämlich der Arbeitgeber die Beweislast für die Voraussetzungen der Pflichtverletzung und damit für das Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne des § 626 BGB. Bei der Beschaffung dieser Beweise helfen Ihnen A Plus Detektive gerne.

Detektivkosten sind dabei in Prozessen häufig gemäß § 91 ZPO aus dem Grundsatz der positiven Vertragsverletzung und dem dadurch entstandenen Schadenersatzanspruch des Arbeitgebers durch den Arbeitnehmer zu erstatten (so etwa LarbG Mainz, 5 Sa 540/99; OLG München, 11 W 1592/93; OLG Hamm, 23 W 92/92; BAG, 8 AZR 5/97).

Die Detektei A Plus sichert Ihre Interessen im Kampf gegen Personaldiebstahl oder Personaldiebstähle, Unterschlagung und Mitarbeiterkriminalität im gesamten Bundesgebiet.

 

 

 

 

 

 

 

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