Ehegattenunterhalt
Wenn eine Ehe zerbricht, entsteht nicht selten Streit
um den dann zu zahlenden Ehegattenunterhalt. Dieser wird zunächst
im Zuge der Trennungsphase bis zum Abschluss der Scheidung als Trennungsunterhalt
bezeichnet. Wenn die Scheidung dann abgewickelt ist, wird der Ehegattenunterhalt
als nachehelicher Unterhalt bezeichnet.
Da der Ehegattenunterhalt unter bestimmten Voraussetzungen
entfallen kann (Details auf der Seite Unterhaltsangelegenheiten)
wird häufig mit Haken und Ösen um den Unterhalt gekämpft
und dabei nicht selten gelogen, um sich weiter den Ehegattenunterhalt
zu sichern, auch wenn er einer Partei nicht mehr zustehen würde.
In Fällen dieser Art ist die Arbeit einer Detektei
gefragt. Ein Detektiv kann bei Ehegattenunterhalt wertvolle Beweise erbringen,
wenn der anspruchstellende Ehepartner bei seinen Angaben nicht die Wahrheit
sagt und zum Nachteil des Unterhaltszahlers lügt.
Die Detektivarbeit geht dahin, dass ein Privatdetektiv
durch gezielte Recherchen und punktuelle Observationen Beweismaterial
schafft, das bei einer Streitigkeit um den Ehegattenunterhalt vor Gericht
genutzt werden kann. Der ermittelnde Detektiv steht dabei gerne auch als
Zeuge, zu laden über unsere Detektei, vor Gericht zur Verfügung.
Bei Fragen zu der Thematik Ehegattenunterhalt kontaktieren
Sie bitte unsere Detektei unter der Hotline
0 18 05 - 10 10 60 *
wo Ihnen ein kompetenter Privatdetektiv Ihre Fragen gern
beantwortet.

*0,14 € / Min. aus dem deutschen
Festnetz, möglicherweise abweichende Preise für Mobilfunkteilnehmer,
ab dem 01.03.10 maximal 0,42 € / Min. aus dem Mobilfunknetz.
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