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A Plus Detektive GmbH - Wirtschafts-Detektei und Privat-Detektei. Ihr kompetenter Ansprechpartner... - weil Information Ihr gutes Recht ist.Unterhaltsangelegenheiten

Kann ein Ehegatte nach der Scheidung nicht selbst für seinen Unterhalt sorgen, so hat er gegen den anderen Ehegatten meist einen Anspruch auf Unterhalt. Problematisch sind oft die Fälle, in denen sich die Lebensverhältnisse des Unterhalts-Berechtigten ändern. Der Unterhalt kann grundsätzlich dadurch gefährdet werden, dass nach einer Trennung vom Ehepartner der Unterhalts-Berechtigte eine neue Partnerschaft eingeht, auch wenn eine Heirat noch nicht stattgefunden hat.

Nur gibt das der Unterhaltsempfänger meist nicht zu, um den Unterhaltsanspruch nicht zu verlieren. Ein Detektiv kann hier Abhilfe schaffen und Ihnen die nötigen Beweise verschaffen.

Wenn Sie sich bei Unklarheiten in Fragen des Unterhalts von einem Detektiv beraten lassen möchten steht Ihnen unsere Detektei gerne zur Seite unter:

0 18 05 - 10 10 60 *

Wann kann der Unterhalt verwirkt sein?

Vorausgesetzt wird dabei immer eine gewisse Intensität der Verbindung. So ist dies nach der Rechtsprechung zum Beispiel zu bejahen, wenn

  • der Unterhaltsberechtigte mit einem Partner dauerhaft in einer festen sozialen Verbindung zusammenlebt und gemeinsam wirtschaftet
    (so: AG Hamburg, FamRZ 1997, 374)
  • der Unterhaltsberechtigte mit dem neuen Partner ein Haus kauft und seit einem Jahr zusammenlebt (so: OLG Köln, 10 UF 142/98)
  • die beiden Partner und deren Kinder die Freizeit miteinander verbringen, regelmäßig gemeinsam in Urlaub fahren oder Wochenenden und Feiertage gemeinsam verbringen (so: OLG Hamm, 3 UF 78/98)

Für den Unterhalt zahlenden Ex-Mann / Ex-Frau bedeutet dies in allen Fällen aber auch, so die Rechtsprechung, dass er/sie die Verwirkung bzw. die Umstände für eine Kürzung des Unterhaltsanspruchs vor Gericht beweisen muss. Gerade an diesem Punkt fehlen dem Unterhaltsverpflichteten oftmals die nötigen Beweise und der Prozess geht verloren, denn wenn es um viel Geld geht, wird auch oft gelogen. Selbst unter Eid. Für den Unterhaltzahlenden bedeutet dies, dass er eine Detektei einschalten muss, um seine Interessen erfolgreich wahrzunehmen. A Plus Detektive können helfen, durch Observationen und Recherchen die notwendigen und zumeist auch entscheidenden Beweismittel zu beschaffen und das bundesweit. Informieren Sie sich, warum eine Frau, die in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung lebt keinen Unterhalt erhält.

Auch bei einer nichtehelichen Partnerschaft kann beispielsweise eine Unterhaltspflicht vereinbart werden. Sind nach Scheitern einer solchen nichtehelichen Lebensgemeinschaft Unterhaltsansprüche im Raum, so kann der Nachweis, dass die im Vertrag festgehaltene Unterhaltspflicht nach Beendigung der nichtehelichen Partnerschaft entfällt, die Einschaltung einer Detektei notwendig machen.

Die Kosten für den Einsatz der Detektei sind dabei übrigens erstattungsfähig, wenn der Betroffene zur Erbringung des Nachweises zum Zeitpunkt der Beauftragung die Einschaltung der Detektei für notwendig halten durfte. Hier greift § 91 ZPO. OLG Koblenz 14W785/06.

Auch bei der Vereinbarung von Unterhaltszahlungen im Rahmen eines Partnerschaftsvertrages bei einem nicht verheirateten Paar kann der Einsatz einer Detektei notwenig sein. Im vor Gericht zu entscheidenden Fall ging es um eine Unterhaltszahlung als fortlaufende Verpflichtung eines Partnerschaftsvertrages. Diese Unterhaltszahlung sollte enden, wenn sich die Frau einem neuen Lebensgefährten zuwendet. Nachdem es zu der Trennung der Partnerschaft gekommen war, ließ der Mann durch eine Detektei den Nachweis erbringen, dass jene Ex-Lebensgefährtin einen neuen Mann hatte, was von dieser bestritten wurde, da sie weiter Unterhalt haben wollte.

Das OLG Koblenz entschied, dass die Kosten der Detektei, die für den Nachweis einer solchen neuen Partnerschaft nach Scheitern der nichtehelichen Lebensgemeinschaft entstanden sind, durchaus notwendig seien. Im vorliegenden Fall wäre dieser Detektiveinsatz zwar gar nicht nötig gewesen, da die getroffene Vereinbarung im Partnerschaftsvertrag wegen einer Formnichtigkeit gar nicht bindend war. Dieses sei aber für die Kostensituation der Detektei nicht relevant, denn entscheidend war lediglich, ob die Einschaltung der Detektei zum Zeitpunkt der Auftragserteilung von dem Mann wegen des zu zahlenden Unterhalts für erforderlich gehalten werden durfte, was die OLG Richter aus Koblenz so sahen und deswegen die Frau verurteilten, die Kosten der Detektei im Zusammengang mit der Ermittlung zu dem Thema Unterhalt und Nachweis der neuen Beziehung zu erstatten. (OLG Koblenz 14 W 785/06)

Detektei A Plus - Privatdetektive beschaffen Beweise für Unterhaltsprozesse.

 

 

 

 

 

 

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