Urteile
zum Thema Personalkontrolle
Mitarbeitercheck: Arbeitgeber müssen Test nicht
genehmigen lassen. Will ein Arbeitgeber seine Beschäftigten mit Kundenkontakt
durch Testkäufe auf die Probe stellen, so braucht er daran den Betriebsrat
nicht zu beteiligen, wenn ihm die Auswertung anonymisiert zur Verfügung
gestellt wird, weil es sich dabei nicht um mitbestimmungspflichtige Beurteilungsgrundsätze
handelt. (Bundesarbeitsgericht AZR 386/98)
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Angestellte kontrollieren: Arbeitgeber dürfen die
Ehrlichkeit ihrer Angestellten heimlich prüfen. Darauf weist der
in Bonn erscheinende Informationsdienst "Neues Arbeitsrecht für
Vorgesetzte" unter Berufen auf ein Grundsatzurteil des BAG in Erfurt
hin. Wenn aus den Ergebnissen solcher Kontrollen Konsequenzen wie eine
Kündigung gezogen werden sollen, gelten jedoch strenge Beweiskriterien.
(Bundesarbeitsgericht Erfurt 2 AZR 742/98)
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