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DETEKTIV EINSCHALTEN

Autor: Rechtsanwalt Daniel Beba

Im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten können Lügendetektortests eine Rolle spielen, wenn es darum geht, die Wahrheit zu ermitteln. Doch wie zuverlässig sind diese Tests und sind sie vor Gericht überhaupt zulässig? In diesem Artikel werden wir diese Frage genauer untersuchen.

Lügendetektor – was erfasst der Polygraph und wie sicher ist er?

Ein Lügendetektor, auch Polygraph genannt, ist ein Gerät, das Experten einsetzen, um körperliche Reaktionen wie

  • Blutdruck
  • Puls
  • Atmung
  • und Hautwiderstand

zu messen.

Wörtliche übersetzt bedeutet Polygraph Vielschreiber. Das Gerät ist ein Mehrkanalschreiber respektive Biosignalgerät, das körperliche Reaktionen aufzeichnen soll.

Das Prinzip eines Lügendetektors ist recht einfach: Wenn jemand lügt, treten bestimmte physiologische Veränderungen im Körper auf, die das Gerät aufzeichnet. Der Pulsschlag erhöht sich, die Menschen schwitzen und haben eine unregelmäßigere Atmung und andere Parameter.

Die Genauigkeit von Lügendetektoren ist umstritten. Darum kommen sie nicht in allen Ländern oder in allen Fällen zum Einsatz.

Die Trefferquote bei einem Lügendetektortest liegt bei 98,5 % (Quelle: Untersuchungen der “American Polygraph Association”).

Innerhalb von minimalen Zeitfrequenzen muss das Gehirn von Wahrheit auf Lüge umstellen. Da setzt der Test an. Der zu testende Mensch kann nicht kontrollieren, ob kurz der Blutdruck hoch geht oder sich die Atemfrequenz erhöht. Der Lügendetektor liefert darum aufgrund der körperlichen Reaktionen wertvolle Informationen.

Neben der Datenerfassung ist jedoch die Auswertung notwendig. Dazu kommt ein speziell geschulter Psychologe zum Einsatz. Dieser analysiert die Reaktionen des Probanden und kommt so der Wahrheit auf die Spur.

Wie ist der Ablauf von Tests mit Lügendetektoren?

Zunächst schließt der Polygraphist den Betroffenen an das Gerät an. Eingangs stellt er der angeschlossenen Person ein paar Testfragen und dokumentier die Antworten und Reaktionen. In der Regel sind das zunächst nur persönliche Daten wie der Name und das Geburtsdatum.

Jeder Polygraphist hat seine eigenen Methoden, um die Wahrheit herauszufinden. Eine davon ist, dass die zu testende Person eine Zahl zwischen 1 und 10 versteckt aufschreibt und der Psychologe dann mittels Fragen versucht, die richtige Zahl herauszufinden. So kann er die einzelnen Personen testen und ihre Reaktionen vergleichen.

Im Anschluss daran erfolgen gezielte Fragen, die der zu testende Mensch mit Ja oder Nein beantworten kann. Nach den Einleitungsfragen kommen die Kontrollfragen. Das sind zum Beispiel: Sind Sie fremdgegangen? Haben Sie Geld aus der Kasse entnommen? Anschließend gibt es noch Kontrollfragen.

Der Tester führt dabei mehrere Durchgänge durch, um Vergleichsdaten bei den Antworten zu haben. Der Detektor erledigt einen Teil der Arbeit, doch der Polygraph bringt erst bei der Auswertung die Wahrheit ans Licht. Die durch den Lügendetektortest erhaltenen Biosignale wertet der Tester im Nachgang aus. Das Gerät alleine reicht nicht.

Ist ein Lügendetektortest vor Gericht zulässig?

Was sagen Gerichte in Deutschland zum Lügendetektortest? Ein zulässiges Beweismittel?

Von Seiten des höchsten deutschen Gerichts gab es im Jahre 1998 eine klare Absage an den Polygraph. Der Bundesgerichtshof ließ in der Pressemitteilung Nr. 96 vom 17.12.1998 verlautbaren:

Bundesgerichtshof schließt polygraphische Untersuchungsmethode im gerichtlichen Verfahren als Beweismittel generell aus.

Das Gericht führt in der Pressemitteilung weiter aus:

Nach einhelliger wissenschaftlicher Auffassung ist es nicht möglich, eindeutige Zusammenhänge zwischen emotionalen Zuständen eines Menschen und hierfür spezifischen Reaktionsmustern im vegetativen Nervensystem zu erkennen.

So muss beispielsweise die Veränderung des Blutdrucks nicht auf der Entdeckungsfurcht beruhen, sondern kann völlig andere, nicht erfassbare Ursachen haben.

Insbesondere ist nicht nachweisbar und deshalb für den letzt- und eigenverantwortlich entscheidenden Richter nicht überprüfbar, dass der zu Unrecht Verdächtigte emotional gelassener reagiert als der Täter. Die verbreitete Bezeichnung des Polygraphen als “Lügendetektor” entbehrt daher jeder Grundlage.

Die hohen Trefferquoten von 98,5 % bei der Durchführung von Studien waren dem Gericht nicht genug.

In der Wissenschaft bestünde weitgehend Einigkeit, dass sich die durch in experimentellen Untersuchungen (Labor- und Analogstudien) erzielten Ergebnisse von vornherein nicht auf die gerichtliche Praxis übertragen lassen, weil die Testbedingungen der Wirklichkeit eben nicht entsprechen.

In einem Beschluss des BGH zu (1 StR 509/10) führte das Gericht aus, dass die dargelegten grundsätzlichen Einwände betreffend dem Kontrollfragentest uneingeschränkt weiter bestünden.

Verteidiger regen aufgrund vorstehender Entscheidung die Durchführung eines Lügendetektortests nicht an, weil das Gericht das Beweismittel in der Regel nicht berücksichtigt.

Lügendetektor bei der Polizei?

Weil der Lügendetektortest vor deutschen Gerichten in der Regel nicht zulässig und als Beweismittel nicht anerkannt ist, setzt die Polizei Polygraphen bei der Befragung nicht ein.

Auf freiwilliger Basis kann immer ein Test erfolgen. In den USA setzen die Behörden hingegen regelmäßig Lügendetektortests ein, um die Wahrheit herauszufinden.

Außergerichtlicher Einsatz des Detektortests

Der Einsatz von Lügendetektoren ist freiwillig und auf privater Basis immer möglich. Im außergerichtlichen Verfahren steht es jedem Menschen frei, sich testen zu lassen.

Häufig geht es weniger um einen Streit vor Gericht, als die Überzeugung einer bestimmten Person vom Wahrheitsgehalt einer Aussage. In der Regel möchte sich die zu testende Person selber von Vorwürfen entlasten und sein Gegenüber von der Wahrheit seiner Aussage überzeugen.

Oft findet der Test mit dem Lügendetektor zur Aufklärung von Untreue in der Beziehung und Straftaten statt. Unter Umständen lässt sich ein Streit vor Gericht vermeiden, wenn die Beteiligten das Gefühl haben, dass die beteiligte Person die Wahrheit sagt.

Immer wieder geht es bei einem Test mit einem Polygraphen um den Missbrauch von Kindern. Väter wollen sich mit einem Glaubwürdigkeitsgutachten entlasten. Lügendetektortests sind von einigen Untergerichten in Sachsen in diesem Zusammenhang Beleg für die Glaubwürdigkeit schon berücksichtigt worden.

Wollen Unternehmen ihre Mitarbeiter im Unternehmen testen lassen, benötigen sie die Zustimmung der betroffenen Person. Die Arbeitsgerichte sind bisher ziemlich zurückhaltend. Den Arbeitgebern geht es meist um Aufklärung von Diebstahl, Sabotage oder Geheimnisverrat durch die eigene Belegschaft. Es können danach weitere Verdachtsprüfungen erfolgen.

Bestimmte ausländische Unternehmen verlangen von Ihren Mitarbeitern die Bereitschaft zur Testung durch den Lügendetektor. Diese Bereitschaft ist im Arbeitsvertrag festgeschrieben.

Häufig gestellte Fragen beim Lügendetektortest

Im Rahmen des Lügendetektortests sind ganz gezielte Fragen möglich, um Klarheit zu bekommen. Auf häufigsten geht es um nachstehende Fragen:

  • Bist Du fremdgegangen?
  • Hast Du mich belogen?
  • Hattest du sexuellen Kontakt zu jemand bestimmten?
  • Hast du das Kind unsittlich angefasst?
  • Hast Du gestohlen?

Dabei stellt der Polygraph Examiner in seiner Eigenschaft als Psychologe neben den Einleitungs- und Vergleichsfragen in der Regel drei verdachtsbezogene Fragen zur Aufklärung und wiederholt diese zum Abgleich auch noch mal. Den konkreten Verlauf bei der Befragung bestimmt der Tester, informiert die zu testende Person allerdings im Vorfeld darüber, damit die sich bereits geistig etwas auf das Thema vorbereiten kann.

Reicht eine Stimmstressanalyse?

Eine Stimmstressanalyse ist ebenfalls bekannt unter der Bezeichnungen Stimmanalyse. Sie ist ein Verfahren zur Erkennung von emotionalen Zuständen und Stress durch die Analyse von Sprachaufnahmen.

Die Analyse basiert auf dem Prinzip, dass die Art und Weise, wie jemand spricht, bestimmte Merkmale aufweist, die Rückschlüsse auf den emotionalen Zustand des Menschen zulassen.

Eine Stimmstressanalyse wird häufig von Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden eingesetzt, um Bedrohungen oder Lügen zu erkennen. Allerdings ist die Zuverlässigkeit von Stimmstressanalysen umstritten und es gibt Kritik an der Verwendung dieser Methode.

Die Stimmstressanalyse erfasst nur bestimmte Werte der menschlichen Stimme und ist längst nicht so aussagekräftig wie der Einsatz von Lügendetektoren.

Das Verfahren ist zudem sehr fehleranfällig. Ein Lügendetektortest ist ungleich umfangreicher und erfasst unterbewusste biometrische Reaktionen, um die Wahrheit herauszufinden. Diese sind nur sehr schwer zu beeinflussen. Zudem kennt sich der Tester im Bereich der Psychologie aus.

Allerdings ist es denkbar, dass der Tester beide Verfahren kombiniert, wenn er die Fragen stellt. Während er den Polygraphen aufbaut und die Person anschließt, kann er bereits erste Fragen stellen und schauen, wie jemand reagiert.

Gutachten über das Ergebnis beim Lügendetektortest

Die Testung führt bei uns ein geschulter Psychologe durch, der eine Ausbildung zum Polygraph Examiner durchlaufen hat. Im Anschluss erhalten Sie ein sogenanntes physiopsychologisches Gutachten über die gewonnenen Erkenntnisse.

Als Laie könnten Sie mit dem Equipment alleine nichts anfangen. Unsere Tester sind jahrelang geschult und liefern Ihnen ein verlässliches Ergebnis, damit Sie zur Wahrheit kommen und Klarheit über die Fragestellung erhalten.

Kindesmissbrauch – Lügendetektoren im Einsatz vor Familiengerichten

Der Lügendetektortest wurde bisher von den Gerichten aufgrund der oben genannten Entscheidung des Bundesgerichtshofs nicht verwendet. Allerdings haben Gerichte in Sachsen (AG Bautzen) einen Test zugelassen und mit in das Verfahren einbezogen.

Bisher gibt es hierzu jedoch noch kein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs. Dies bleibt abzuwarten. Andere Untergerichte haben den Test bisher nicht zur Wahrheitsfindung eingesetzt.

Gleichwohl kommt der Lügendetektor immer mehr im privaten Bereich zum Einsatz. Durch freiwillige Verwendung eines Lügendetektors möchten sich Beschuldigte von vornherein entlasten und damit erreichen, dass es erst gar nicht zu einer Anzeige kommt.

Der Test mittels Polygraphen ist gerade im Hinblick auf so schwere Vorwürfe wie Kindesmissbrauch von einem Profi durchzuführen, der weiß, wie man einen Polygraph bedient und dir Antworten auswertet.

Der Lügendetektor im Strafverfahren

In vielen Verfahren bietet der Angeklagte freiwillig an, sich einem Test am Lügendetektor zu unterziehen. In Deutschland hat beispielsweise das Amtsgericht Bautzen (AG Bautzen, Urt. v. 26. März 2013 – 40 Ls 330 Js 6351/12) das Ergebnis eines Lügendetektortests im Urteil mit einbezogen.

Insbesondere in Sachsen haben Beratungsstellen für Missbrauchsopfer und das Landeskriminalamt Sachsen mehrfach den Einsatz eines Polygraphentests im Zuge von Gerichtsverhandlungen festgestellt. Kölner Gerichte haben gleichfalls den Einsatz der Geräte bereits berücksichtigt.

Aufgrund der vom BGH geschilderten Schwächen wird der Lügendetektor in Deutschland nur als Ergänzung zum Entlastungsbeweis herangezogen, jedoch nicht als Nachweis einer Tat.

Letztendlich steht bis heute noch die obige Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Raume, aber die Rechtsprechung entwickelt sich weiter. Das Gericht kann die Einbringung eines Lügendetektortests nicht verbieten. Gerichten bleibt es jedoch unbenommen, diesen bei der Entscheidung nicht zu berücksichtigen und als unzulässiges Beweismittel zu bewerten.

Deutschland ist ein Rechtsstaat mit mehreren Instanzen. Die Rechtsprechung entwickelt sich daher mit jeder Entscheidung weiter und bietet Möglichkeiten zur rechtlichen Überprüfung.

Staatsanwaltschaft und Polizei bedienen sich aber trotz möglicher Einwilligung nicht des Lügendetektortests.

Lügendetektor im Kündigungsschutzprozess – Arbeitsgericht

Das Landesarbeitsgericht hatte in einem Fall wegen sexueller Belästigung durch einen Arbeitnehmer zu entscheiden (Urt. v. 18.11.1997, Az.: 4 Sa 639/97). Zum Nachweis seiner Unschuld bot der Kläger an, sich freiwillig einem Lügendetektortest zu unterziehen.

Das Gericht führte aus, dass die Durchführung eines Lügendetektortests kein zulässiges Beweismittel sei.

Den Partner auf Treue testen mit einem Polygraphen

Unabhängig von der Verwertung als Beweismittel in Gerichtsverfahren erhalten wir immer wieder Anfragen im privaten Bereich. Betroffene wollen ihrem Partner beweisen, dass sie die Wahrheit sagen oder umgekehrt – ein Partner will wissen, ob man ihm Hörner aufgesetzt hat. Dafür ist der Lügendetektortest ein geeignetes Mittel, um den wahren Fakten auf den Grund zu gehen.

Unsere Detektei verschafft Ihnen schnell Gewissheit.

Testung per Handy und App taugt nichts

Es gibt zwischenzeitlich einige Angebote in den App Stores. Größtenteils sollten Sie das Kleingedruckte lesen, denn viele Apps sind nur zum Spaß entwickelt und dienen der Unterhaltung. Das hat rein gar nichts mit dem durch uns durchgeführten Lügendetektortest zu tun.

Wir setzen speziell geschulte Psychologen ein, die genau wissen wie man die Fragen stellt. Außerdem wissen sie, wie die gewonnenen Daten auszuwerten sind, um belastbare Ergebnisse zu erhalten.

Wer keine spezielle Schulung hat, hat naturgemäß keinerlei Erfahrung im Hinblick auf den Verfahrensablauf. Das Ergebnis ist vage und bringt Sie nicht weiter.

Hohe Genauigkeit beim Lügendetektortest

In vielen Ländern setzen Gerichte den Test ein, weil die Genauigkeit bei fast 99 % liegt. In Deutschland testen wir überwiegend in Unternehmen und bei Privatpersonen, um Zweifel auszuräumen.

Die Beteiligten erhalten so Klarheit bei Zweifelsfragen. Durch einen Lügendetektortest beweisen die Betroffenen, ob sie die gelogen haben oder nicht.

Kann man einen Lügendetektor manipulieren?

Es taucht immer wieder die Frage auf, ob man einen Lügendetektortest manipulieren kann. Tatsächlich ist dies extrem schwer. Der Tester ist auf mögliche Manipulationsversuche eingestellt und baut den Test dementsprechend auf. Man kann vielleicht versuchen, die Atmung zu kontrollieren, aber Puls und Hautwiderstand reagieren unwillkürlich, also unterbewusst.

Eine Manipulation mag vielleicht in Ausnahmefällen einem langjährig geschulten Menschen gelingen, jedoch nicht in “Normalfällen”. Ein Ehepartner oder Mitarbeiter befindet sich in einer Ausnahmesituation und macht einen solchen Test in der Regel zum ersten Mal. Eine Manipulation ist darum nahezu ausgeschlossen.

Kann man jemanden zu einem Test mit einem Polygraphen zwingen?

Hierzu ein klares Nein. Niemand kann jemanden zur Durchführung eines Lügendetektortests zwingen. Jeder Proband hat sich dem Test freiwillig zu unterziehen.

Der Regelfall ist jedoch die freiwillige Testung, um die Unschuld des Betroffenen zu beweisen. Dabei bietet der Betroffene bei den überwiegenden Tests selbst freiwillig an, sich testen zu lassen, um im Raum stehende Vorwürfe zu entkräften.

Die Befragung im Rahmen eines Lügendetektortests soll dabei helfen. Zum Teil kam ein Polygraph schon bei einem Vorstellungsgespräch zum Einsatz.

Welche Ausbildung sollte der Polygraphist haben?

Ein zuverlässiger Lügendetektortest kann nicht von jedem durchgeführt werden. In den USA erfolgt eine mehrjährige Ausbildung. In Deutschland sollte ein Tester eine abgeschlossene Hochschulausbildung zum Psychologen haben und eine Zusatzausbildung zum Polygraph Examiner, um geeignet zu sein, einen solchen Detektor zu bedienen.

Im Rahmen der Ausbildung sollte der Tester schon erste Erfahrung gesammelt haben. Die richtige Arbeit mit dem Lügendetektor ist von entscheidender Bedeutung.

Unsere Examiner erfüllen sämtliche Voraussetzungen und sind geschult. Sie erhalten bei uns eine professionelle Durchführung mit einer anschließenden Auswertung der Prüfung.

Glaubwürdigkeitsgutachten zur Entlastung

Hat Ihr Partner oder Arbeitgeber Zweifel, die Sie ausräumen möchten, können Sie von uns ein sogenanntes Glaubwürdigkeitsgutachten erhalten.

Wir stimmen mit Ihnen die konkrete Fragestellung ab. Durch gezielte Ja oder Nein Fragen können Sie so Ihre Unschuld nachweisen.

Lügendetektortest vor Ort

Wenn Sie einen Lügendetektortest durchgeführt haben möchten, kommen wir gerne zu Ihnen. Allerdings ist das mit einem höheren Preis verbunden, als wenn Sie für den Test zu uns kommen.

Lassen Sie sich zum Lügendetektortest beraten

Planen Sie Ihren Lügendetektortest noch heute, um sich Gewissheit zu verschaffen. Für ein kostenloses Erstgespräch erreichen Sie uns über

Autor: Rechtsanwalt Daniel Beba

Was versteckt sich hinter dem Begriff Bezness? Ein Begriff, der mittlerweile immer bekannter wird. Erfahren Sie in diesem Artikel mehr über diese alt hergebrachte Betrugsmasche aus fernen Ländern. Frauen sind davon ganz besonders von der Masche betroffen.

Schützen Sie sich vor etwaigen Betrügern. Diese gehen ganz gezielt und strategisch vor, um einfach an Geld zu kommen. Dafür sind ihnen nahezu alle Mittel recht.

Grundsätzlich ist Bezness zwar bei Männern und Frauen denkbar, der Klassiker ist wohl aber die europäische Frau als Opfer in einem Land wie Tunesien, Ägypten oder der Türkei, dort insbesondere Side. Tatsächlich kommt so etwas fraglos auch in anderen Ländern vor.

Aktuell mehren sich Stimmen und Berichte, wonach Flüchtlinge, die nach Deutschland gelangt sind, Kinder und Beziehungen mit Einheimischen anstreben, um an Aufenthaltstitel zu gelangen. Frauen sollten daher auch hierzulande vorsichtig sein, wenn jemand ohne deutschen Ausweis oder dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung allzu schnell von Liebe spricht.

Was ist Bezness? Alles über die Betrugsmasche

Bezness ist die Bezeichnung für eine vermeintliche Liebesbeziehung. Das Wort entstand aus den Bezeichnungen “Beziehung” und “Business”. Frauen und Männer sind hier Opfer und verlieben sich bei diesem perfiden Spiel.

Liebe macht bekanntermaßen blind und sowohl Frauen als auch Männer können Opfer werden. Überwiegend betrifft der Betrug jedoch Touristinnen. Die Methode funktioniert, weil dabei Sehnsüchte bedient werden. In vielen Fällen möchte das Opfer glauben und vertrauen.

Hintergrund ist ein Spiel mit den Gefühlen. Europäische Frauen werden im Urlaub von hübschen jungen Männern umgarnt. Schnell ist die Rede von der großen Liebe. Tatsächlich sind die Betrüger jedoch weniger an der Frau interessiert, sondern sind meist auf Geld oder Aufenthaltsrechte aus.

Es gilt das Prinzip Hoffnung. Und das machen sich die Betrüger gnadenlos zu Eigen. Dabei sind die Täter absolute Vollprofis. Betroffen sind hiervon manchmal auch Männer.

Bezness erkennen

Es gibt keinen geeigneten Straftatbestand

Problematisch ist in diesem Zusammenhang, dass es noch keinen geeigneten Straftatbestand für dieses “Geschäftsmodell” gibt. Etwaige Betrügereien fallen möglicherweise unter den allgemeinen Straftatbestand “Betrug” gemäß § 263 StGB. Dies zu untermauern ist jedoch nicht ganz einfach. In den meisten Fällen fehlt es an entsprechenden Beweisen.

Es ist schwer, die Masche aufzudecken. Der Täter wird Stein und Bein schwören, dass er es ernst meinte. Und innere Tatsachen, wie ein Vorsatz zur Schädigung, sind kaum aufzudecken. Es gibt keine klassische Gegenleistung.

Unsere Erfahrungen in diesem Bereich können Ihnen helfen, weitere Schäden zu vermeiden. Viele Fälle fliegen jedoch leider erst nach Jahren auf.

Die Aufklärung geht langsam von statten, weil viele Opfer sich schämen. Nicht jeder offenbart seine Geschichte und geht zur Polizei.

In der Regel haben die Täter/Täterinnen absolut kein Unrechtsbewusstsein. Schließlich geht es für sie zum Teil um Geld und ein besseres Leben.

Der Beznesser – was ist das für ein Mensch?

Der Täter stammt aus einem anderen Kulturkreis. Die Lebensstandards dort sind bei weitem nicht so hoch wie in Europa. Touristen erlauben sich einen Urlaub, der für die Tätergruppen unerreichbar ist. Sie arbeiten in der Tourismusbranche für einen geringen Lohn. Aber dadurch ergibt sich die Chance, mit Touristen/Touristinnen in Kontakt zu kommen und sie gnadenlos auszunehmen.

In bestimmten Kulturen werden Europäer als Ungläubige abgetan. Daher ist es aus dem kulturellen Verständnis heraus vollkommen okay, die Europäer auszubeuten und zu betrügen. Zudem machen es die Opfer dem Betrüger leicht. Viele Urlauber und Urlauberinnen sind sogar auf ein Abenteuer aus.

Es geht um Sex, Geld und Dokumente. Klappt das mit dem Geld oder den Dokumenten nicht, hatte der Betroffene wenigstens Spaß.

Wie funktioniert Bezness?

Der Beznesser baut zunächst Vertrauen zu den Opfern auf. Am wohl häufigsten passiert Bezness im Urlaub in der Türkei, Ägypten oder Tunesien. Dabei kann grundsätzlich jeder zum Opfer werden.

Der Klassiker ist wohl, dass ein junger Mann eine “reifere” Frau anspricht. In der Regel geht der Kontakt vom Mann aus. Dieser arbeitet im Hotel als Animateur, Trainer oder Kellner. Die Vorgehensweise hängt vom jeweiligen Betrüger ab.

Während einige ganz offensiv vorgehen und gezielt den körperlichen Kontakt und Sex suchen, verhalten sich andere eventuell zurückhaltender. Profis unter den Akteuren wissen genau, wie sie vorgehen müssen. Da das Opfer in der Regel nur kurze Zeit am Ort ist, kann der Betrüger im Laufe einer Urlaubssaison mehrfach zuschlagen und ist geduldig.

Schnell ist von Liebe die Rede

Nach kurzer Zeit ist schon von Liebe die Rede. In der Regel dauert es aber nicht lange und der Betrüger möchte mehr. Es handelt sich jedoch nicht wirklich um eine Liebesgeschichte, sondern um einen Betrug.

Er will mit dem Opfer angeblich eine aufrechte Beziehung und führen und dafür tut er alles. Dabei hat der Betrüger kein schlechtes Gewissen und lügt, dass sich die Balken biegen. Er tut alles dafür, um an das Geld der Frau zu kommen.

Für den Liebesbetrüger ist Bezness eine gute Möglichkeit, seinen “Lebensstandard” zu verbessern. Auch wenn es zunächst nur darum geht, dass er sich einladen lässt oder kleine Geschenke erbittet, lohnt es sich für ihn, wenn er mehrere Frauen “ausnimmt”.

Dabei haben die Betrüger kein schlechtes Gewissen, tritt der Tourist doch gut begütert auf und sucht ein Abenteuer. Das machen sich die Betrüger zu Nutze, wenn sie flirten, Nähe suchen und mit schönen Worten die Karte der Verführung spielen.

Spätestens bei Forderungen nach Unterstützung in Form von Geld sollten alle Alarmglocken angehen, was bei den Betroffenen nicht immer der Fall ist.

Traurigerweise dulden die meisten Hotels solche Art von “Beziehungen”. Schließlich kommt die betroffene Frau oder der Mann möglicherweise noch einmal zurück und man kann damit Geld verdienen.

Bezness ist jedoch alles andere als harmlos. Frauen erleiden hier neben dem Verlust von Geld psychologische Schäden. Aus Scham sprechen viele Betroffene oft nicht über den Vorfall, wenn sie irgendwann dann doch verstehen, dass der Mann es mit ihr nicht ernst gemeint hat.

Umgekehrt gilt die Sache auch für einen Mann. Männern suchen sich in fernen Ländern oft Prostituierte und wissen daher, worauf sie sich einlassen. Das ist für eine Frau nicht ganz so leicht. Deshalb ist Bezness bei ihnen so erfolgreich. Und manch eine Frau ist genau deshalb in Ländern wie der Türkei oder Tunesien unterwegs. Der “arabische” Gigolo zieht sie an, auch wenn Frauen dies vermutlich nicht offen zugeben würden.

Aufrichtige binationale Beziehungen leiden unter „Bezness“-Fällen

Tatsächlich kann es im Einzelfall binationale Beziehungen geben, bei denen es sich nicht um Bezness handelt. Dies dürfte jedoch der Ausnahmefall sein. Oft besteht hier ein ganz anderer Hintergrund und es handelt sich nicht um eine Urlaubsbeziehung.

Ist jemand beispielsweise aus beruflichen Gründen im Ausland und verliebt sich dort in eine Kollegin oder einen Kollegen, kann sich daraus eine ernsthafte Partnerschaft ergeben. Meistens sind daheim trotzdem Familie und Freunde skeptisch und äußern Befürchtungen. Dies nimmt aber in der Regel nach einiger Zeit ab.

Sollten keinerlei Forderungen gestellt werden, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass es doch nicht nur um Sex, Geld oder Aufenthaltsbegehren geht.

Er war 25 Jahre jünger – und nur auf einen Pass aus

In der Regel suchen Menschen sich gleichaltrige Partner. Schließlich möchte man ja bestenfalls den Lebensabend gemeinsam verbringen. Das ist naturgemäß schwer, wenn ein Partner rund 25 Jahre jünger ist. Und die Realität zeigt eben, dass es viele Menschen nur darauf abgesehen haben, rechtmäßig in ein europäisches Land zu kommen. Die Alternativen in der Heimat sind schlecht.

Leider zeigt sich die mangelnde Ernsthaftigkeit der Partnerschaft manchmal erst später. Oftmals werden Betroffene verlassen, wenn die Voraussetzungen für einen Aufenthaltstitel vorliegen.

Bezness – Das Spiel mit der Urlaubsliebe

Bei dem Betrug machen es die Opfer dem Täter nicht schwer. Auf Reisen zeigt man sich freizügig und ist sogar auf ein Abenteuer aus. Den Tätern fällt es dann leicht, einen Kontakt aufzubauen. Dies beginnt mit einem Augenkontakt und geht schnell weiter. Die Opfer denken zunächst nur kurzfristig und wollen Spaß haben. Schnell entsteht jedoch die Hoffnung, dass aus der Urlaubsliebe vielleicht doch mehr werden könnte.

Zu den typischen Nationen, in denen Männer auf der Suche nach willigen Urlauberinnen sind, zählen

Grundsätzlich ist Bezness jedoch überall denkbar. Der Betrug verspricht den Tätern ein komfortableres Leben. Beziehungen sind Mittel zum Zweck.

Das typische Opferprofil

Opfer gibt es unter Frauen genauso wie unter Männern. Gezielt werden in der Regel Alleinreisende ins Visier genommen und angesprochen. Vorzugsweise sind das ältere Männer und Frauen. Diese sehnen sich ja geradezu nach Kontakt.

Dabei sind die Opfer größtenteils nicht die attraktivsten. Gerade hier ist es für die hübsche Urlaubsaffäre einfach, entsprechende Sehnsüchte auszunutzen. Frauen wie Männer wollen begehrt werden und sind daher oft blind für die tatsächlichen Motive, obwohl es vielleicht deutliche Anzeichen dafür gibt, dass es sich bei der entsprechenden Person um einen Beznesser handelt.

Warum sollte sich ein attraktiver Mensch sonst auf so eine Beziehung einlassen? Liebe auf den ersten Blick gibt es, wird aber nicht die Regel sein. Beznesser verfolgen ihre eigenen Ziele. Es ist ein “Business”. Gezielt arbeiten die Beznesser sich voran. Vielleicht gibt es zunächst kleine Geschenke wie Blumen und der Betrüger drängt ganz bewusst zunächst nicht auf weiteren Körperkontakt und Sex.

Bezness erkennen – Anzeichen für Bezness

Bezness kann grundsätzlich jeden betreffen. Da es sich um ein Business handelt, gibt es typische Anzeichen, bei denen Touristen aufhorchen sollten.

  • Es ist schnell von der großen Liebe die Rede.
  • Es wird schnell der Wunsch nach einer Heirat geäußert.
  • Der Betrüger bittet um Geld oder Geschenke.
  • Es besteht ein großer Altersunterschied.
  • Der Betroffene kommt aus “niedrigeren” Kreisen.

Auch wenn es schwer fällt, sollte man den Verstand nicht ausschalten, wenn Gefühle im Spiel sind. Bleiben Sie realistisch, wenn deutlich jüngere Personen Sie ansprechen und von tiefen Gefühlen sprechen. Anzeichen wie vorstehenden, sollten ernst genommen werden.

Versetzen Sie sich in die Lage des Gegenübers, wenn Sie eine attraktive Person im Urlaubsland treffen. Vielleicht kann man die andere Seite ja sogar verstehen. Die Hoffnung auf ein besseres Leben an sich ist an sich nicht verwerflich. Und der Zugang nach Europa über eine europäische Frau oder einen europäischen Mann ist nachvollziehbar.

Kontakt zu einem Detektiv bei Verdacht auf Bezness

Sollten Sie im Ausland jemanden kennengelernt haben und sind unsicher, ob der Mann oder die Frau es ernst mit Ihnen meint, nehmen Sie Kontakt mit einem Detektiv unseres Teams auf.

Opfer von Bezness zu sein ist keine Schande und kann im Grunde jedem passieren. Detektive überprüfen diskret, was sich hinter den Geschichten verbirgt.

Haben Sie Fragen? Lassen Sie sich unverbindlich zum Thema beraten:

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Autor: Rechtsanwalt Daniel Beba – Rechtssicht in Deutschland

Beweise sammeln und Detektei-Einsatz

Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihre Nachbarn Sie ausspionieren, müssen Sie systematisch vorgehen, um Beweise zu sammeln und rechtliche Schritte einzuleiten. Unsere Detektei kann Sie dabei unterstützen, um das Fehlverhalten Ihrer Nachbarn zu dokumentieren.

1. Warum eine Detektei bei der Beweissammlung nützlich ist

Die A Plus ist darauf spezialisiert, diskret und professionell Beweise zu sammeln, die vor Gericht Bestand haben. Im Falle von spionierenden Nachbarn übernehmen unsere Detektive folgende Aufgaben:

  • Professionelle Detektive führen langfristige und unauffällige Beobachtungen durch, um verdächtige Aktivitäten zu dokumentieren.
  • Jegliches auffällige Verhalten, wie wiederholtes Fotografieren, unerlaubtes Betreten Ihres Grundstücks oder das Platzieren von Gegenständen in Ihrer Nähe, wird detailliert festgehalten.
  • Wir setzen spezialisierte Technologien ein, um versteckte Kameras, Abhörgeräte oder andere Überwachungstechniken aufzudecken, mit denen ein Nachbar Sie kontrolliert.

2. Technologien zur Aufdeckung von Überwachung

Unsere Detektei nutzen fortschrittliche Technologien, um technische Überwachung zu detektieren:

  • RF-Scanner: Diese Geräte erkennen Funkfrequenzen, die von versteckten Kameras oder Abhörgeräten ausgesendet werden.
  • Wärmebildkameras: Sie helfen dabei, versteckte Geräte zu lokalisieren.
  • Lauschabwehr-Systeme: Wir setzen Geräte ein, um unerwünschte Abhörversuche zu erkennen.

3. Warum eine gerichtsfeste Dokumentation notwendig ist

Einer der größten Vorteile einer Detektei ist das Erstellen einer gerichtsfesten Dokumentation. Diese umfasst:

  • Alle Beobachtungen werden in detaillierten Protokollen festgehalten, die Datum, Uhrzeit und genaue Beschreibungen der Vorfälle enthalten.
  • Visuelle Beweise, die diskret und rechtlich einwandfrei aufgenommen wurden, stärken Ihre Position.
  • Unsere Kunden erhalten professionelle Berichte über gefundene Abhörgeräte oder Kameras, die sie vor Gericht vorgelegen können.

4. Warum professionelle Beweissammlung entscheidend ist

Persönliche Aufzeichnungen reichen in den meisten Fällen nicht aus, um vor Gericht zu bestehen. Detekteien bieten daher einen großen Nutzen und Mehrwert:

  • Professionelle Detektive handeln unvoreingenommen und stellen als neutrale Zeugen sicher, dass die Beweise objektiv sind.
  • Die Dokumentation erfolgt nach strengen rechtlichen Standards, um spätere Anfechtungen zu vermeiden.
  • Durch Erfahrung und technische Expertise sammeln Privatdetektive Beweise schneller und effektiver als es Laien könnten.

Ist Nachbarn ausspionieren strafbar?

Grundsätzlich ist das zufällige Beobachten der Nachbarn zunächst einmal nicht strafbar, schließlich kann man kaum die Augen verschließen, wenn man den Nachbarn sieht. Stalking hingegen steht unter Strafe und ist neben Mobbing ein aktuelles Thema. Manche Menschen in unserer Gesellschaft übertreiben es allerdings und schauen nicht nur aus dem Fenster -. sie verhalten sich wie ein Stalker und machen dem Nachbarn das Leben schwer.

Der Neugier sind in Deutschland Grenzen gesetzt. Es ist im Einzelfall zu prüfen, wessen Rechte überwiegen und ob die Grenze zur Strafbarkeit überschritten ist.

Ganz klar überschritten ist diese Grenze, wenn Anwohner ein Nachbargrundstück ohne Erlaubnis betreten. Hier macht sich der Nachbar des Hausfriedensbruchs gemäß § 123 StGB strafbar.

Auch in anderen Fällen kann es Probleme geben. Der Einsatz beispielsweise von Abhörtechnik oder GPS Trackern am Fahrzeug des Nachbarn gehen definitiv zu weit. Die Grundlage für die Verbote sind die §§ 201, 201 a, 238 StGB.

Ob der Nachbar tatsächlich die rechtlichen Grenzen überschreitet, ist im Einzelfall zu prüfen und nachzuweisen. Faktisch sind Streitigkeiten in der Nachbarschaft keine Seltenheit. Wenn Sie Beweise für ein Fehlverhalten des Nachbarn benötigen, unterstützen Sie unsere Detektive. Der Nachbar hat rechtliche Grenzen einzuhalten.

Dabei sollten Sie zunächst vielleicht bei einem zufälligen Treffen auf dem Hausflur ein Gespräch mit dem Nachbarn führen, um die Angelegenheit zu klären. Danach könnten Sie den Einblick durch Pflanzen, Plissees oder Gardienen erschweren.

Als Mieter sprechen Sie mit Ihrem Vermieter und weisen auf das Verhalten des Nachbarn hin. Gegebenenfalls kann der Vermieter hier schlichtend mitwirken, damit sich das Verhältnis normalisiert. Nachstellungen muss sich jedoch niemand gefallen lassen, wenn es überhandnimmt und der Nachbar “too close” ist.

Nachbar spioniert mich aus.

Wir liefern Fakten

Sollten alle Maßnahmen nicht fruchten, helfen wir bei der Beweisführung. Ihre Wohnung/Ihr Haus ist kein rechtsfreier Raum. Wir haben in diesem Bereich jahrzehntelange Erfahrung. Sprechen Sie uns an, wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihr Nachbar Sie ausspioniert.

Wir observieren Sie und stellen fest, ob Ihnen jemand folgt.

Zudem überprüfen wir, ob Ihr Nachbar sich am Telefon oder Ihren Räumlichkeiten zu schaffen gemacht hat. Heutzutage ist nahezu alles möglich. Es kommt auch im Privatbereich sogenannte Spyware zum Einsatz. Die entsprechende Technik ist schnell installiert. Sollte Ihr Nachbar Informationen haben, die er eigentlich nicht haben sollte, spricht dies dafür, dass entsprechende Technik eingesetzt wird.

Wir können dann zum Beispiel feststellen, ob Ihre Wohnung/Ihr Haus überwacht wird und haben Tipps für geeignete Maßnahmen.

Nachbarschaftsmobbing und Schikanen

Mobbing in der Nachbarschaft gehört zu den komplexen sozialen Problemen, die das Zusammenleben in Wohngebieten erheblich belasten können. Häufige Ursachen für solche Konflikte sind Missverständnisse, unterschiedliche Lebensstile, Lärmbelästigung, übergriffiges Verhalten oder sogar persönliche Animositäten.

Daneben spielen psychologische Motive wie Machtstreben, Neid oder Frustration eine Rolle, die dazu führen, dass Nachbarn andere schikanieren oder mobben. Um solche Situationen zu bewältigen, gilt es, präventive Maßnahmen zu ergreifen, wie klare Kommunikation und die Einhaltung nachbarschaftlicher Pflichten.

Das Nachstellen und ständige Beobachten ist strafbar, wenn eine solche Beobachtung die Lebensgestaltung des Betroffenen schwer beeinträchtigt (§ 238 Strafgesetzbuch).

Schlichtungsverfahren mit Nachbarn beim Schiedsamt

Um die Kosten gering zu halten, kann zunächst ein Schiedsmann zum Einsatz kommen, egal ob Stalking (Nachstellung) oder Mobbing durch Ihren Nachbarn. So lässt sich ein Streit mit dem Nachbarn vielleicht einvernehmlich regeln und die Situation entschärfen. Allerdings muss sich Ihr Nachbar nicht auf das Verfahren einlassen.

Sollt keine einvernehmliche Regelung möglich sein, bringen wir für Sie anhand diskreter Observationen Klarheit. Mit Hilfe von Ihrem Anwalt können Sie dann eine Unterlassungserklärung erwirken.

Einzelfallentscheidungen deutscher Gerichte zu nachbarschaftlicher Überwachung

Keine Videoüberwachung bei Geringfügigkeiten

Dem Schutz des Eigentums stehen das Recht am eigenen Bild und das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Nachbarn gegenüber. Letztendlich muss bei einem Streit immer eine sogenannte Einzelfallabwägung stattfinden.

So urteilte der Bundesgerichtshof im Jahre 1995 (BGH – Urteil vom 25. April 1995, VI ZR 272/94), dass eine Videoüberwachung nicht zulässig sei, wenn es um eine geringfügige Verletzung der Rechte ginge und die Rechte des Nachbarn verletzt werden. Hier war Unrat auf einen Weg geworfen worden und der Nachbar hatte die Befürchtung, er würde von den Kameras mit aufgezeichnet werden.

Kontrolle des Eingangs per Video

In einem anderen Verfahren (BGH – Urt. v.24.05.2013 – V ZR 220/12) urteilte der BGH wie folgt:

Der Eingangsbereich einer Wohnungseigentumsanlage darf mit einer Videokamera überwacht werden, sofern ein berechtigtes Sicherheitsinteresse der Gemeinschaft die Interessen der einzelnen Wohnungseigentümer sowie der Dritten, deren Verhalten ebenfalls erfasst wird, überwiegt. Dabei muss der Schutz der Privatsphäre des Einzelnen angemessen berücksichtigt werden.

Eine solche Überwachung setzt voraus, dass das Sicherheitsbedürfnis der Gemeinschaft klar begründet ist und die Maßnahme verhältnismäßig ist, um Konflikte zwischen kollektiven und individuellen Rechten zu vermeiden.

Videoüberwachung in Tiefgarage

Das LG München wies eine Berufung gegen ein Urteil des AG München (Aktenzeichen 482 C 893/10) per Beschluss ab (LG München I, Beschluss vom 11.11.2011 – 1 S 12752/11 WEG). Gegenstand war hier eine Videoinstallation in einer Tiefgarage. Das LG verwies auf die Entscheidung des AG München. Eine Videoüberwachung verletze das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Miteigentümer. Dies gelte sogar dann, wenn dort Diebstähle stattgefunden haben.

Persönlichkeitsrechte des Nachbarn sind einzuhalten

Die bloße Möglichkeit, von Überwachungskameras des Nachbarn auf dem eigenen Grundstück oder Balkon erfasst zu werden, kann im konkreten Einzelfall unzumutbar sein – unzulässige Wildcam (Urteil des Amtsgerichts München vom 28.02.2019, Aktenzeichen 484 C 18186/18 WEG).
Bei der Installation von Überwachungskameras auf einem privaten Grundstück kann das Persönlichkeitsrecht eines vermeintlich überwachten Nachbarn schon aufgrund einer Verdachtssituation beeinträchtigt sein. Allein die hypothetische Möglichkeit einer Überwachung reicht dazu aber nicht aus (BGH VI ZR 176/09 – Urt. v. 16.03.2010).

Alle Entscheidungen zeigen, wie diffizil entsprechende Sachverhalte sind. Deshalb ist es umso wichtiger, entsprechende Vorkommnisse mit dem Nachbarn vollständig aufzuklären und zu dokumentieren.

Wir helfen Ihnen umgehend, das Fehlverhalten in der Nachbarschaft durch einen Detektiv festzustellen und zu belegen.

Wann ist das Beobachten eines Nachbarn strafbar?

Nachstellung ist der juristische Begriff für “stalken” und Stalking ist gemäß § 238 StGB in Deutschland strafbar:

Nachstellung („Stalking“) ist gemäß § 238 StGB strafbar und kann mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden. Dies gilt für wiederholtes Aufsuchen der räumlichen Nähe oder Kontaktversuche über Kommunikationsmittel.

Es ist überdies nicht statthaft, dass ein Nachbar von seinem Grundstück aus unerlaubt Fotos oder Videos von Ihnen oder Ihrem Wohnbereich macht oder veröffentlichen. Dagegen schützt Sie § 201aStGB.

Stalking ist kein Kavaliersdelikt und kann neben strafrechtlichen auch zivilrechtliche Folgen wie Unterlassungsansprüche oder Schmerzensgeld haben. Unsere Detektei kann prüfen, ob Sie gestalkt werden, Ihre Wohnung verwanzt oder Ihr Telefon manipuliert wurde.

Welche Strafe für heimliches Abhören des Nachbarn?

Heimliches Abhören von Nachbarn ist in Deutschland strafbar und wird nach § 201 StGB (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes) mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet.

Dies gilt für die unbefugte Aufnahme, Nutzung oder Weitergabe nichtöffentlicher Gespräche. Unsere Detektei kann überprüfen, ob Abhörtechnik in Ihrer Wohnung oder an Ihrem Handy installiert wurde – selbst bei nur kurzem Zugriff durch Dritte.

Untersuchung der Wohnung auf Abhörgeräte

Aufgrund der rasanten technischen Entwicklung hat heute jedermann Zugang zu elektronischer Ausstattung, mit der andere ausspioniert werden können. Bei nur kurzem Zugang in Ihr Zuhause kann eine Installation erfolgen.

Es geht über GPS Tracker am Auto, Spy-Software, bis hin zu Wanzen. Diese sind zum Teil schon so winzig, dass sie kaum auffallen und schnell installiert sind. Die Beweggründe für den Täter sind ganz unterschiedlich. Es geht um die pure Befriedigung von Neugier, bis hin zur Vorbereitung von Straftaten oder einer schlichten Kontrolle anderer Menschen. Hierbei sind die betreffenden Leute einfallsreich und schrecken vor nichts zurück.

Wir arbeiten in diesem Bereich bereits seit vielen Jahren. Heutzutage sind neben Unternehmen immer mehr Privathaushalte betroffen. Grundstücksnachbarn machen es einem manchmal schwer. Wir hören immer wieder, dass Informationen nach außen gedrungen sind, die eigentlich niemand kennen dürfte.

Hier sorgen wir für Klarheit, damit Sie Gewissheit erlangen und sich in den eigenen vier Wänden wieder wohlfühlen. Unsere Beobachtungen helfen Ihnen bei der Entscheidungsfindung.

Wir haben in unserer Detektei das technische Equipment und das notwendige Personal, um entsprechende Technik zu entdecken. Generell können wir Ihnen auch bei der Frage helfen: Wird mein Handy abgehört?

Unterlassungsanspruch gegen den Nachbarn

Wird tatsächlich festgestellt, dass der Nachbar Sie unzulässig aufnimmt oder in anderer Art und Weise beeinträchtigt, haben Sie einen Unterlassungsanspruch.

Grundsätzlich greifen hier §§ 1004 in Verbindung mit 823 BGB. Niemand muss sich einen störenden Eingriff in seinen Lebensbereich durch Nachbarn gefallen lassen, wenn sein allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzt wird.

Am ehesten gelingt die Durchsetzung eines Unterlassungsanspruchs bei einer sorgfältigen Dokumentation. Solange Sie diese lediglich selbst in Form eines sogenannten Lärm- bzw. Störungsprotokolls oder etwas ähnlichem durchsetzen wollen, werden die Nachbarn dies umgehend bestreiten.

Ganz so einfach ist das Bestreiten nicht, wenn unsere Ermittler Ihnen zur Seite stehen und ihre Beobachtungen dokumentieren. Neben dem Bericht steht unser Ermittler als Zeuge bereit. Da der Ermittler kein persönliches Interesse hat, wiegt seine Aussage als neutraler Zeuge vor Gericht schwerer.

Falls Sie sich immer wieder stark belästigt fühlen sollten, können Sie zudem im Extremfall eine Schutzanordnung nach dem Gewaltschutzgesetz beantragen.

Kosten des Detektiveinsatzes im Verfahren gegen den Nachbarn

Stellt sich im Rahmen einer Ermittlung heraus, dass Ihr Nachbar sich tatsächlich gemäß der oben genannten Vorschriften strafbar gemacht hat, hat er die Kosten des Einsatzes zu übernehmen. Letztendlich hängt dies immer von den Umständen im Einzelfall ab und Sie sollten einen rechtlichen Beistand hinzuziehen.

Für eine kostenlose Ersteinschätzung kontaktieren Sie uns am besten und erhalten Antworten auf Ihre Fragen:

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Autor: Rechtsanwalt Daniel Beba – Rechtslage in Deutschland

Ausgangslage und gesetzliche Regelung zum Thema Foto

Grundsätzlich hat in Deutschland jeder ein Recht am eigenen Bild und das Recht zur informationellen Selbstbestimmung. Dies sind Ausprägungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, welches aus Artikel 2 Abs. 1 GG hergeleitet wird. Am ehesten umgehen Sie entsprechende Probleme mit dem Betroffenen, wenn Sie vor Verwendung von Bildern um seine Erlaubnis bitten. Zunächst gilt nachstehendes.

Das Recht am eigenen Bild

Das Recht am eigenen Bild ist in § 22 KUG geschützt:

Bildnisse dürfen danach nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.

Unter Juristen ist immer wieder strittig, wann ein Verbreiten im Sinne der vorbezeichneten Vorschrift vorliegt. Eine Meinung geht davon aus, dass bereits die Weitergabe an eine weitere Person den Tatbestand erfüllt. Eine andere Ansicht hält die Weitergabe an nur eine Person eben nicht für ausreichend.

Zudem gibt es Ausnahmetatbestände in § 23 KUG:

(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

  1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;

2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;

  • Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
  • Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

Getreu dem Motto: keine Ausnahme ohne Gegenausnahme. Danach erstreckt sich die Befugnis jedoch…

… nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.

Wann darf ein Detektiv Bilder im Einsatz machen?

Wie ernst es dem Gesetzgeber ist zeigt § 33 KUG, denn der normiert in Abs. 1:

Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen den §§ 22, 23 ein Bildnis verbreitet oder öffentlich zur Schau stellt.

Verfolgt wird diese Tat allerdings nur auf Antrag.

Wann darf ein Detektiv im Einsatz Fotos machen?

Diese Frage ist nicht pauschal zu beantworten. Ausgangspunkt ist hier die Datenschutzgrundverordnung, kurz DSGVO. Durch das Fotografieren werden sogenannte personenbezogene Daten erhoben.

Für die Anfertigung von Fotos könnte Art. 6 Abs. 1 f DSGVO entscheidend sein. Dieser lautet:

  1. die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt.

Wie so oft im Recht geht es hier um die Abwägung entgegenstehender rechtlicher Interessen. Der Bundesgerichtshof hat hierzu noch nicht entschieden.

Das Bundesministerium führt auf seiner Seite aus:

Die Datenschutz-Grundverordnung betont, dass der Schutz personenbezogener Daten kein uneingeschränktes Recht ist, sondern im Hinblick auf seine gesellschaftliche Funktion und unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsprinzips gegen andere Grundrechte abgewogen werden muss.

Letztendlich kann daher nur in der konkreten Situation eine Interessenabwägung vorgenommen werden. Denkbar ist hier eine stufenweise Ermittlungsarbeit. Dabei muss immer ein konkreter Anfangsverdacht vorliegen. Sollte dieser sich bestätigen, können weitere Ermittlungen angezeigt sein.

Nehmen wir ein Beispiel: Ein Arbeitgeber hat einen handfesten Verdacht, ein krankgeschriebener Arbeitnehmer könnte im Krankenstand einer Schwarzarbeit nachgehen. Sollte sich dann bei der Observation herausstellen, dass der Arbeitnehmer sich tatsächlich genesungswidrig verhält und einer Schwarzarbeit nachgeht, können Fotos von dieser Aktivität gerechtfertigt sein.

Alle Aufträge sind immer eine Entscheidung im Einzelfall, die abhängig von den Beweggründen des Kunden zu beantworten ist, wobei ein Detektiv keinen unzulässigen Eingriff in die Privatsphäre begehen darf. Von Fall zu Fall ist die Abwägung der Rechtslage neu vorzunehmen um keine unzulässigen Eingriffe in Rechte anderer vorzunehmen, wenn der Detektiv Beweismaterial sammelt.

Wann dürfen Videos vom Arbeitnehmer gemacht werden?

Im Grundsatz gilt für Videos eines Arbeitnehmers nichts anderes als für Fotos durch Detektive. Bei einem klaren Verdacht auf eine gesetzeswidrige Handlung ist es erlaubt, diese per Video zu dokumentieren.

Ein Privatdetektiv überprüft zunächst, welche Bereiche betroffen sind. Insbesondere geht es darum, wo der Arbeitnehmer zu filmen wäre.

Es sind die genauen Umstände anzuschauen und zu bewerten. Ausgangspunkt ist unbedingt ein konkreter Anfangsverdacht auf dein gravierendes Fehlverhalten. Ausgehend davon ist zu prüfen, welche Rechte den Videos entgegenstehen könnten.

Aus­nahms­wei­se ist ein Ein­ver­ständ­nis des abgefilmten Ar­beit­neh­mers nicht er­for­der­lich, wenn eine schwere Straftat vorliegt oder ein erheblicher Schaden entstanden ist. Hinzu kommt noch die Frage, ob eine Wiederholungsgefahr gegeben ist.

All dies klären wir in einem kostenlosen Erstgespräch und besprechen mögliche Vorgehensweisen. Dies beinhaltet auch eine Einschätzung, ob die Maßnahme zulässig ist. Entscheidend hierfür ist beispielsweise der zu überwachende Raum. Haben eigentlich nur Sie dort Zugang, ist eine Videoinstallation eher möglich, als in Bereichen, wo auch unbeteiligte Dritte Zugang haben.

Sozialräume oder Umkleideräume fallen aus der Betrachtung, denn dort dürfen wir nicht filmen oder fotografieren.

Wir klären im Zweifel mit Ihrem Rechtsbeistand ab, ob Persönlichkeitsrechte Dritter betroffen sind und ob er Aussagen der Detektive benötigt oder zunächst mit einem entsprechenden Bericht arbeiten kann.

Was sind berechtigte Interessen?

Das berechtigte Interesse begegnet uns im Rechtsverkehr immer wieder. Es ist Ausgangspunkt und Bewertungsmaßstab für Detektive bei der Ermittlung. Hier sind die Rechtsgüter der betroffenen Personen abzuwägen, welche grundgesetzlich geschützt sind.

In den allermeisten Fällen geht es um das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Je nach Sachlage überwiegt das eine oder andere. Hier gilt es für den Detektiv sorgfältig abzuwägen.

Im Grunde verbirgt sich dahinter immer wieder eine Abwägung rechtlicher oder tatsächlicher Aspekte. Ein Detektiv darf nicht tätig werden, wenn der Auftraggeber nur seine Neugier befriedigen will. Deswegen muss ein Detektiv bei der Auftragsannahme prüfen, ob er den Auftrag tatsächlich annehmen und recherchieren darf. Es gibt hier viele Dinge, die zu berücksichtigen sind, bevor eine Detektei einen Auftrag entgegen nimmt.

Beispielsweise dürfen Videoinstallationen zur Überwachung oder Observation von Mitarbeitern durch eine Detektei nur erfolgen, wenn ein hinreichender Anfangsverdacht besteht.

Ein hinreichender Verdacht liegt in der Regel bei einem Verdacht einer Straftat vor. Wird ein Unternehmen bestohlen, kann es sich der Hilfe von Detektiven bedienen, um die Angelegenheit aufzuklären. Ein Detektiv kann dabei mehrstufig zum Einsatz kommen, sei es beispielsweise als verdeckter Ermittler im Betrieb oder im Zuge einer Observation.

Wir klären für Sie zunächst den Sachverhalt auf, bevor Sie weitere Schritte einleiten und die Dinge aus dem Ruder laufen. Bestätigt sich ein Anfangsverdacht, können weitere Ermittlungsschritte folgen.

Auch im Privatbereich sind berechtigte Interessen zu berücksichtigen. Oftmals stehen hier allgemeine Persönlichkeitsrechte im Vordergrund. Besteht beispielsweise bei Ehegatten der handfeste Verdacht, dass sich der Partner ehewidrig verhält, können wir für Sie ermitteln. Das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen tritt hier zurück.

Die Rechte von Detektiven – was man darüber wissen sollte

Detektive haben in Deutschland keine Sonderrechte oder hoheitliche Befugnisse. Der Einsatz beispielsweise von GPS-Trackern und die Überwachung von Telefonaten dürfen nur die Ermittlungsbehörden vornehmen.

Detektive können sich grundsätzlich des Jedermannsrechts gemäß 127 StPO bedienen. Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt kann der Betroffene festgenommen werden.

Ein Detektiv muss in Deutschland fast schon ein halber Jurist sein, um die Zulässigkeit von Ermittlungsmaßnahmen zu beurteilen. Beispielsweise darf er nicht in eine fremde Wohnung eindringen. Die Detektivarbeit erfordert daher Fingerspitzengefühl.

Ein Mitarbeiter, der sich genesungswidrig verhält, darf beispielsweise sogar in seinem Gartenbereich überwacht werden, wenn er schwere körperliche Arbeit verrichtet, obwohl er eigentlich krankgeschrieben ist.

Unsere Detektive unterstützen unsere Kunden hier mit geeigneten Maßnahmen. Kein seriöser Detektiv wird aufs Geratewohl für Sie ermitteln und Fotos machen. Nur bei einem berechtigten Interesse und bei Vorliegen eines klaren Verdachtsmoments übernehmen Detekteien in Deutschland Fälle, um Menschen zu überwachen und eventuell zu fotografieren.

Benötigen Sie einen Privatdetektiv?

Wenn Sie die Hilfe einer Detektei benötigen, sind A Plus Detektive im gesamten Inland und im Ausland für Sie da, wenn es einen triftigen Grund für den Auftrag gibt. Unsere Privatdetektive arbeiten für Privatpersonen genauso wie für Unternehmen im Rahmen der rechtlichen Grenzen bei Fällen mit Vorliegen eines berechtigten Interesses.

Wir achten auf die Gesetze, wenn wir unsere Dienste erbringen und beschaffen legal Beweismittel, die Sie vor Gericht verwenden können. Holen Sie sich jetzt weitere Informationen und lassen sich von einem Detektiv beraten.

Autor: Rechtsanwalt Daniel Beba

Monitoring-Tools: Wie Unternehmen im Homeoffice ihre Mitarbeiter überwachen

Grundsätzlich gibt es vertragliche und gesetzliche Rechte und Pflichten in einem Arbeitsverhältnis. Basis ist zunächst der Arbeitsvertrag, wonach der Arbeitgeber eine Vergütung für durch den Arbeitnehmer geleistete Dienste zu zahlen hat.

Hieraus ergeben sich gegenseitige Rücksichtnahmepflichten im Bereich des Home Office. Die heimliche Überwachung am Arbeitsplatz ist grundsätzlich untersagt und immer ein Eingriff in Grundrechte des Betroffenen. Dies gilt unabhängig davon, ob jemand im Home Office arbeitet oder im Büro.

Arbeitgeber kann berechtigtes Interesse an der Kontrolle haben

Der Arbeitgeber kann allerdings ein berechtigtes Interesse haben, die Leistungserbringung zu kontrollieren. Oftmals stellt sich dann die Frage, was der Arbeitgeber darf und was nicht.

Wie überall im Rechtsstaat sind beiderseitige Rechte der Vertragsparteien zu berücksichtigen. Insbesondere in Zeiten von Corona kam es vermehrt zum Arbeiten im Homeoffice. Es besteht ein berechtigtes Interesse an der Erfassung der Arbeitszeit.

Aber auch der Arbeitnehmer hat ein Persönlichkeitsrecht und Recht auf informationelle Selbstbestimmung gemäß Artikel 2 Abs. 1 GG. Hier gilt es abzuwägen, ob ein Informationsinteresse des Arbeitgebers besteht. Die Erfassung der Arbeitszeiten mittels Software dürfte beispielsweise als zulässig anzusehen sein. Bestenfalls wird zuvor die Einwilligung des Arbeitnehmers eingeholt. Der Mitarbeiter ist darüber zu informieren, welche Überwachungsmaßnahmen ergriffen werden.

Was ist bei der Überwachung im Homeoffice erlaubt?

Datenschutzgesetz im Arbeitsverhältnis

§ 26 Absatz 1 Satz 1 BDSG lässt die Datenverarbeitung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses unter nachstehenden Umständen zu:

Personenbezogene Daten von Beschäftigten dürfen für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses verarbeitet werden, wenn dies für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder nach Begründung des Beschäftigungsverhältnisses für dessen Durchführung oder Beendigung oder zur Ausübung oder Erfüllung der sich aus einem Gesetz oder einem Tarifvertrag, einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung (Kollektivvereinbarung) ergebenden Rechte und Pflichten der Interessenvertretung der Beschäftigten erforderlich ist.

Explizit führt § 26 Absatz 1 Satz 2 BDSG bei Straftaten aus:

Zur Aufdeckung von Straftaten dürfen personenbezogene Daten von Beschäftigten nur dann verarbeitet werden, wenn zu dokumentierende tatsächliche Anhaltspunkte den Verdacht begründen, dass die betroffene Person im Beschäftigungsverhältnis eine Straftat begangen hat, die Verarbeitung zur Aufdeckung erforderlich ist und das schutzwürdige Interesse der oder des Beschäftigten an dem Ausschluss der Verarbeitung nicht überwiegt, insbesondere Art und Ausmaß im Hinblick auf den Anlass nicht unverhältnismäßig sind.

Vorstehende gesetzliche Regelungen zeigen, wie wichtig der Umgang mit persönlichen Daten im Zusammenhang mit dem Datenschutz ist.

Grundsätzlich lässt der Gesetzgeber jedoch eine Datenerhebung bei einer Einwilligung zu. Hier ist dem Betroffenen bewusst, dass eine entsprechende Verarbeitung seiner Daten erfolgt.

E- Mail Konten – Kontrolle in Zeiten von Corona

Zwischenzeitlich gibt es diverse Programme, die eine komplette Totalüberwachung durch den Arbeitgeber im Home Office ermöglichen. Es gibt unzählige Softwareangebote auf dem Markt und die Möglichkeiten sind nahezu grenzenlos. Die Technik ist verführerisch, doch ist längst nicht alles erlaubt, was möglich ist.

Es ist zunächst zwischen dienstlichen und privaten Inhalten zu trennen. Bei dienstlichen Inhalten hat das Unternehmen ein berechtigtes Interesse an der Einsicht in die entsprechende Kommunikation seiner Mitarbeiter. Hier gibt es bei der Überprüfung keine Probleme, insbesondere, wenn die private Nutzung untersagt ist.

Private E Mails der Mitarbeiter hingegen dürfen nicht überwacht und mitgelesen werden. Eine Ausnahme könnte hier allenfalls bestehen, falls schwere Straftaten begangen werden und ein erheblicher Schaden eintritt und der Mitarbeiter dafür sogar Firmenhardware nutzt.

Browserverlauf

Hier gilt im Prinzip das gleiche wie bei der Kontrolle von Mails. Hat der Arbeitgeber dem Mitarbeiter die Hardware zur Verfügung gestellt und eine private Nutzung untersagt, dürften die Kontrollbefugnisse weitergehen.

Grundsätzlich sollten hier ja keine privaten Informationen vorliegen. Durch die Auswertung des Verlaufs gewonnene Erkenntnisse sind dann beispielsweise in einem Folgeprozess wegen einer Kündigung verwertbar.

Welche Kontrollmöglichkeiten sind im Home-Office untersagt?

Grundsätzlich ist wieder jeder Einzelfall zu betrachten. Hat Ihnen Ihr Arbeitgeber einen Computer zur Verfügung gestellt und die private Nutzung untersagt, dürfte eine Kontrolle des Nutzungsverhaltens zulässig sein. Ausgangspunkt ist immer die Prüfung der Verhältnismäßigkeit für einen Eingriff.

Hier gilt es beispielsweise

  • die Schadenshöhe,
  • die Häufigkeit
  • und gegebenenfalls eine Wiederholungsgefahr

zu beurteilen, bevor Maßnahmen ergriffen werden. Zudem darf es keine milderen Mittel geben, um das Ziel zu erreichen.

Arbeitgeber dürfen grundsätzlich keine privaten Mails der Mitarbeiter lesen. Darüber hinaus ist das heimliche Einschalten von Kameras und Mikrofonen unzulässig.

Die permanente und heimliche Überwachung durch die Kamera am Computer ist nicht zulässig. Sollte aufgrund solcher Aufzeichnungen eine Kündigung erfolgen, unterliegen diese möglicherweise einem Verwertungsverbot im Prozess. Das Arbeitsverhältnis unterliegt auch im Home Office rechtlichen Grenzen.

Überwachungssoftware PC Auswertung

Aufgrund der rasanten Entwicklung ist technisch eine komplette Überwachung möglich. Es kann dokumentiert werden, welche Programme genutzt wurden. Hierzu wird es in den nächsten Jahren sicher noch entsprechende Urteile geben.

Es liegt aktuell ein Urteil des BAG vor. Danach ist der Einsatz eines Software-Keyloggers als PC-Überwachung nicht nach § 32 Abs. 1 BDSG a.F. erlaubt, wenn kein auf den Arbeitnehmer bezogener, durch konkrete Tatsachen begründeter Verdacht einer Straftat oder anderen schwerwiegenden Pflichtverletzung besteht (BAG, Urteil vom 27. 7. 2017 – 2 AZR 681/16).

Besteht jedoch der Verdacht, dass ein Mitarbeiter einen Arbeitszeitbetrug begeht, kann der Einsatz entsprechender Software legitim sein. Zum Teil wird dann in regelmäßigen Abständen ein Bildschirmfoto gemacht, um festzustellen, ob der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz aktiv ist.

Dauerüberwachung ist verboten

Aufgrund des starken psychischen Drucks ist eine Dauerüberwachung wohl selbst mit Zustimmung des Arbeitnehmers nicht zulässig. Eine nur stichprobenartige Überwachung ist ebenfalls im Einzelfall zu überprüfen.

Strafbarkeit gemäß § 201, 201 a StGB

In extremen Fällen könnte ein strafbewehrtes Handeln vorliegen. Denkbar wäre das bei einer anlasslosen Überwachung über Kamera und dem Einsatz von Mikrofonen in der Wohnung des Mitarbeiters. Eine entsprechende Überwachung im Homeoffice sollte daher unterbleiben.

Es ist deshalb ratsam, eine entsprechende Überwachung wie den Einsatz einer Überwachungssoftware mitzuteilen. Dies kann individualvertraglich oder über eine Betriebsvereinbarung geschehen. Haben die Mitarbeiter Kenntnis von der Kontrolle, können sie sich darauf einstellen. Bestenfalls hat das Unternehmen sein Ziel schon erreicht.

Hausbesuch beim Home Office

Der Chef/Arbeitgeber hat ein berechtigtes Interesse zur Prüfung, ob ein Arbeitsplatz für ein Arbeiten im Home Office geeignet ist, beziehungsweise wie er gestaltet werden kann. Der Arbeitsschutz spielt gleichfalls eine Rolle. Das heißt jedoch nicht, dass der Chef oder ein Vorgesetzter unangemeldet Zutritt zur Wohnung begehren kann. Es ist vorher ein Termin abzusprechen, wann er zum Mitarbeiter nach Hause kommt.

Unterlassungsanspruch gegen unzulässige Überwachung

Hat ein Arbeitnehmer den Verdacht, dass er vom Arbeitgeber permanent überwacht wird, kann dies arbeitsrechtliche Konsequenzen für den Chef haben. Zum Teil lässt sich durch den Arbeitnehmer nachvollziehen, wer welche Daten ausliest. Bei einer widerrechtlichen Überwachung und Datenerfassung besteht ein Unterlassungsanspruch gegen das Unternehmen.

Es kommt die Möglichkeit in Betracht, sich an den Betriebsrat zu wenden. Sollte dies ebenfalls nichts bringen, bleibt noch der Weg zur Aufsichtsbehörde. Die Behörde hat den Vorfall dann zu prüfen.

Einsatz von Detektiven zur Überwachung von Home Office Arbeit

Arbeitgeber kommen mit einem konkreten Anfangsverdacht zu uns. Die Zahl der Überwachungen wegen Homeoffice-Verfehlungen hat mit der Coronavirus-Pandemie zugenommen.

Wir dürfen den Arbeitgeber grundsätzlich nicht in seiner Wohnung überwachen. Aber wir können prüfen, ob er vielleicht während der Arbeitszeit anderen Aktivitäten nachgeht. Insbesondere konnten wir in der Vergangenheit sehr häufig ausufernde Freizeitaktivitäten der Mitarbeiter beweisen, die im Hone Office arbeiten sollten.

Haben Sie einen Verdacht, dass Ihr Mitarbeiter einen Betrug bei der Erfassung der Arbeitszeit begeht, nehmen Sie umgehend Kontakt zu uns auf, damit wir für Klarheit sorgen können, denn wir können Arbeitszeitbetrug beweisen.

Hintergrund eines solchen handfesten Anfangsverdachts können berechtigt durchgeführte Mitarbeiterkontrollen sein oder ein Feedback von Kunden, dass die betreffenden Mitarbeiter nicht zu erreichen sind. Anlasslose Ermittlungen sind nicht zulässig.

Der klare Verdacht ist deshalb wichtig, um für Sie rechtssicher Feststellungen treffen zu können. So können Sie die Beweise für etwaige Streitigkeiten vor Gericht verwenden. Hierbei ist vorsichtig zu agieren, damit die Feststellungen Ihnen nützen.

Sollten Sie widerrechtlich an Informationen über den Mitarbeiter gelangt sein, kann ein sogenanntes Verwertungsverbot bestehen. Das Gericht berücksichtigt dann so gewonnene Erkenntnisse bei der Urteilsfindung nicht und Sie könnten trotz vorliegender Tatsachen den Rechtsstreit verlieren.

Kosten für einen Detektiv bei der Home-Office-Überwachung

Es gibt keinen Festpreis. Jeder Einzelfall ist anders. Sie schildern die Lage und erhalten ein Angebot.

Der berechtigte Einsatz von Detektiven kann zu einem Kostenerstattungsanspruch führen. Allerdings sind keine Ermittlungen “ins Blaue” in Form einer anlasslosen Mitarbeiterüberwachung gestattet.

Zunächst genießt der Betroffene das Vertrauen seines Chefs. Gibt der Mitarbeiter jedoch einen Anlass für die detektivischen Maßnahmen und verstößt gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, hat er dem Arbeitgeber den hieraus entstandenen Schaden zu ersetzen.

Für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Verfehlungen im Homeoffice rufen Sie uns bitte an über unsere kostenlose Rufnummer:

Autor: Rechtsanwalt Daniel Beba

Bewerbungsverfahren: Dürfen Personaler beim alten Arbeitgeber anrufen – oder umgekehrt?

Ob Nachfragen des neuen Arbeitgebers beim ehemaligen Arbeitgeber wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zulässig sind, ist nicht spezialgesetzlich geregelt. Personaler haben fraglos ein Bedürfnis an Hintergrundinformationen.

Das durch Art 1 und 2 GG gewährleistete allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt den Arbeitnehmer jedoch vor einer zu weitgehenden Kontrolle und Ausforschung seiner Persönlichkeit. Es umfasst ebenfalls den Schutz vor der Offenlegung personenbezogener Daten, und zwar auch solcher, von denen der Arbeitgeber in zulässiger Weise Kenntnis erlangt hat.

Es besteht das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Das bedeutet, in Deutschland kann jeder Einzelne selbst über die Preisgabe und die Verwendung seiner personenbezogenen Daten bestimmen. Falls Sie einer Datenerhebung beim alten Arbeitgeber zugestimmt haben, ist die Einholung entsprechender Auskünfte möglich. Den alten Arbeitgeber trifft jedoch in jedem Fall noch eine nachwirkende Fürsorgepflicht.

Gibt mein alter Chef schlechte Auskünfte über mich?

Wir können für Sie ermitteln und feststellen, was der Ex-Chef über Sie sagt. So erfahren Sie die Hintergründe und können angemessen reagieren, um Ihre berufliche Zukunft zu sichern, falls es zu negativen Aussagen kommt.

In diesem Zusammenhang stößt man auf das Urteil des LAG Rheinland-Pfalz (6 Sa 54/22). Dort hatte ein ehemaliger Arbeitgeber den neuen kontaktiert, um diesen zu warnen. Dabei seien jedoch auch Informationen weitergegeben worden, die nicht auf das Arbeitsverhältnis bezogen gewesen sein.

Unter anderem ging es hierbei um Falschangaben im Lebenslauf. Die Richter waren der Ansicht, dass diese Informationen nicht hätten weitergegeben dürfen. Es ging auch um häufiges Fehler der Arbeitnehmerin. Dies war im vorliegenden Fall nicht abgemahnt worden. Deshalb hätte der alte Arbeitgeber diese Information auch nicht weitergeben dürfen. Das Gericht nahm aufgrund der fehlenden Abmahnung an, dass der alte Arbeitgeber der ehemaligen Arbeitnehmerin mit dem Anruf nur habe schaden wollen.

In solchen Fällen treten wir für Sie als potentieller Arbeitgeber auf und stellen fest, welche Angaben Ihr alter Chef oder dessen Personalsachbearbeiter macht.

Dürfen Arbeitgeber vor ehemaligen Mitarbeitern warnen?

Angaben zum neuen Arbeitsverhältnis

Im Zweifel sollten Sie bei einer eigenen Kündigung keinerlei Angaben zur neuen Arbeitsstelle machen. So erschweren Sie es zumindest dem alten Chef Sie beim neuen Arbeitgeber “schlecht” zu machen.

In der obigen Entscheidung des LAG Rheinland-Pfalz hatte das Gericht dem alten Arbeitgeber dies unterstellt. Hintergrund war laut Urteilsbegründung auch der enge zeitliche Zusammenhang des Anrufs. Eine Verpflichtung zur Information über Ihre neue Arbeitsstelle haben Sie nicht. Die betroffene Klägerin hatte hier erfolgreiche einen Unterlassungsanspruch gemäß §§ 823, 1004 BGB durchgesetzt. Eine entsprechende Warnung des neuen Unternehmers hinsichtlich des Bewerbers war daher fortan unzulässig.

Das durch Art. 1 und 2 GG gewährleistete allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt den Arbeitnehmer nicht nur vor einer zu weitgehenden Kontrolle und Ausforschung seiner Persönlichkeit, sondern es umfasst ebenfalls den Schutz vor der Offenlegung personenbezogener Daten, und zwar auch solcher, von denen der Arbeitgeber in zulässiger Weise Kenntnis erlangt hat (BAG 04. April 1990 – 5 AZR 299/89).

Sollten Sie, warum auch immer, doch das neue Arbeitsverhältnis mitgeteilt haben, können wir für Sie recherchieren, ob unzulässige Angaben über Sie gemacht werden. Unsere Ermittler sind dabei diskret. Niemand erfährt etwas über Ihren Ermittlungsauftrag.

Bedürfnis nach einer Auskunft

Grundsätzlich kann ein Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse an Informationen über den Bewerber haben. Dafür stehen in erster Linie Arbeitszeugnisse zur Verfügung. Insofern es Unklarheiten in Ihrem Arbeitszeugnis gibt, kann das neue Unternehmen das alte kontaktieren.

Was allerdings tatsächlich im dem Gespräch alles abgefragt wird, werden Sie als Bewerber wohl nicht erfahren. Vielleicht wird Ihre Leistung anders beschrieben, als Sie es in Ihrer Bewerbung angegeben haben. Es liegt daher im Interesse eines Bewerbers, hier Klarheit zu bekommen, damit entsprechende Auskünfte Ihnen bei Ihrer Karriere nicht schaden.

Hier können unsere Ermittler Sie unterstützen, um Beweise zu bekommen. Wir stellen fest, welche Auskunft über Sie erteilt wird. Sollte der alte Arbeitgeber den Interessen des Bewerbers zuwider handeln, kann dies juristische Konsequenzen nach sich ziehen. Neben der Zeugenaussage unseres Ermittlers erhalten Sie eine schriftliche Dokumentation. Diese Auskünfte können Sie mit Ihrem Rechtsbeistand für Arbeitsrecht besprechen und klären, ob es sinnvoll ist, eine Unterlassung zu verlangen.

Im Einzelfall muss immer eine Abwägung der betroffenen Interessen erfolgen, wenn weitergehende Informationen eingeholt werden sollen. Rein private Dinge darf der ehemalige Arbeitgeber nicht weitergegeben. Es darf nach der Arbeitsleistung und Ihrer Qualifikation gefragt werden.

Gibt Ihr alter Arbeitgeber sensible Daten weiter?

Haben Sie den Verdacht, dass Ihr alter Arbeitgeber sensible Informationen über Sie weitergibt, können unsere Ermittler Sie unterstützen. In zahlreichen Fällen haben wir unter Verwendung einer sachdienlichen Legende ermitteln können, dass Informationen durch den alten Arbeitgeber/das alte Unternehmen weitergegeben wurden.

Für Sie selbst ist der Nachweis über eine Informationsweitergabe nahezu unmöglich. Auf Ihre Nachfrage hin erteilt der alte Arbeitgeber keine Auskunft. Bei dem Einsatz unserer Ermittler sieht das anders aus. Wir fragen gezielt bei Ihrem ehemaligen Arbeitgeber nach. Die entsprechenden Informationen sind für Sie als Bewerber Gold wert, geht es doch um Ihre berufliche Zukunft. So können Sie zeitnah klären, warum Sie bei potentiellen künftigen Arbeitgebern nach einem Vorstellungsgespräch nicht weiter kommen.

Als Arbeitnehmer haben Sie ein Recht auf Berücksichtigung Ihrer Interessen. In nahezu jedem Bewerbungsverfahren müssen Sie mit Rückfragen rechnen. Grundsätzlich sollten Sie uns daher zeitnah kontaktieren, um gewappnet zu sein. Wir helfen Ihnen, die Situation richtig einzuschätzen.

Bei einer Bewerbung aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis muss der neue Betrieb Ihre Informationen vertraulich behandeln und Rücksicht auf Ihre Interessen nehmen. Er darf mit Ihrer Zustimmung beim aktuellen Arbeitgeber nachfragen. Bestenfalls weisen Sie direkt in der Bewerbung darauf hin, dass diese aufgrund der ungekündigten Stellung vertraulich behandelt werden soll, wenn Sie keine Rückfragen wünschen.

Sollten ohne Ihre Einwilligung Fragen an Ihren noch aktuellen Arbeitgeber erfolgen, kann dies heikel sein.

Ob und was der Ex-Chef über Sie sagt, ermitteln wir für Sie. So stellen Sie fest, woran Sie sind und können reagieren.

Recht auf informationelle Selbstbestimmung

Ein Arbeitnehmer/Bewerber hat in der Regel ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung gemäß Artikel 2 Abs. 1 GG. Eine weitere gesetzliche Verankerung fehlt und die Angelegenheit ist noch nicht obergerichtlich geklärt. Entscheidend dürfte immer eine Abwägung im Einzelfall sein. Dabei sollte der Bewerber zunächst selbst befragt werden, um seine Rechte zu wahren.

Es ist sinnvoll, einen Ermittler einzuschalten, bevor Sie selbst aktiv werden. Wir ermitteln für Sie zunächst den Sacherhalt und stellen fest wer was über Sie gesagt hat. Danach können Sie mit Ihrem Rechtsbeistand klären, ob rechtliche Schritte sinnvoll sind.

Klage auf Unterlassung

Insofern Sie die Befürchtung haben, dass Ihr Ex-Arbeitgeber unberechtigte Informationen über Sie weitergibt, sollten Sie zeitnah Kontakt zu uns aufnehmen. Wir klären schnell und diskret ab, was die Ex-Chefs über Sie preisgeben.

Über das Ermittlungsergebnis erhalten Sie von uns einen detaillierten Bericht. Mit diesem können Sie vom ehemaligen Arbeitgeber Unterlassung fordern und dies gerichtlich durchsetzen. So stehen die Chancen für einen neuen Job besser.

Bestehendes oder gekündigtes Arbeitsverhältnis?

Bei einem bestehenden Arbeitsverhältnis hat das neue Unternehmen bereits bei der Vertragsanbahnung eine sogenannte Fürsorgepflicht und muss auf die Belange des potentiellen neuen Arbeitnehmers Rücksicht nehmen.

Sollte ein bereits gekündigtes Arbeitsverhältnis vorliegen, spricht grundsätzlich nichts dagegen, den alten Arbeitgeber zu kontaktieren.

Hier können unsere Ermittler feststellen, was über Sie gesagt wird. Grundsätzlich könnte man einen Anruf beim neuen Arbeitgeber fingieren, um zu schauen was dieser erfragt. So können Sie als Bewerber sich einen Eindruck verschaffen.

Angaben zu Straftaten

Es gilt der Grundsatz “im Zweifel für den Angeklagten”. Sollte keine gerichtliche Entscheidung vorliegen, hat der alte Arbeitgeber entsprechende Informationen zurückzuhalten. Sollten bloße Vermutungen an den neuen Chef weitergegeben werden, kann dies zu Schadensersatzansprüchen des betroffenen Arbeitnehmers führen. Hierfür benötigen Sie jedoch entsprechende Infos und Beweise.

Dabei können wir Sie unterstützen. Wir fragen dann vor dem Hintergrund, dass ein neuer Bewerber sich vorstellt, nach und halten den Ablauf schriftlich fest. Sollte sich der Verdacht erhärten, dass Sie verunglimpft werden, können Sie dies für die Zukunft unterbinden und so Ihre Chancen am Arbeitsmarkt deutlich verbessern.

Ohne einen Ermittlereinsatz wird Ihnen der Nachweis kaum gelingen. Der ehemalige Arbeitgeber sollte daher durch uns hinterfragt werden.

Verbot der Weitergabe

Auch wenn grundsätzliche Nachfragen beim ehemaligen Arbeitgeber im Einzelfall zulässig sein können, hat dies seine Grenzen. Fragen zum Arbeitszeugnis dürfen beantwortet werden. Der ehemalige Chef verletzt jedoch das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers, wenn er dessen Personalakten einem Dritten ohne Wissen des Betroffenen zugänglich macht (BAG Urteil vom 18.12.1984 – 3 AZR 389/83). Hier gibt es keinen Spielraum für Interpretationen. So sensible Dokumente dürfen nicht herausgegeben werden.

Unsere Detektive ermitteln, ob der ehemalige Arbeitgeber solche Information zugänglich macht.

Verstoß gegen den Direkterhebungsgrundsatz

Jede Datenerhebung musste gemäß § 4 Abs. 2 BDSG a.F. grundsätzlich beim Betroffenen erfolgen. Die Wertung dieser ehemaligen Norm dürfte noch nachwirken. Auch bei aktuellen Fällen ist grundsätzlich die Verhältnismäßigkeit zu prüfen. Dabei sollte, wenn möglich, zunächst der Betroffene gefragt werden. Die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung sind einzuhalten.

Dies kann beispielsweise für das Arbeitszeugnis gelten. Anstatt beim ehemaligen Betrieb nachzufragen, sollte zunächst der Bewerber gefragt werden.

Wohlwollenspflicht

Sollte Ihr alter Arbeitgeber mit Ihrem neuen sprechen, obliegt ihm eine sogenannte Wohlwollenspflicht (Bundesarbeitsgericht, BGH 26.11.1963 – VI ZR 221/62). Angaben im Lebenslauf und Bewerbungsunterlagen hinsichtlich der Beschäftigungsdauer des ehemaligen Mitarbeiters sind unproblematisch. Der alte Arbeitgeber darf aber nicht negativ über Sie berichten, insbesondere darf er nicht von den Angaben im Arbeitszeugnis abweichen. Zumindest sollten die Angaben des Arbeitgebers zutreffend sein.

Unsere Ermittler können feststellen, ob ihr alter Arbeitgeber sich daran hält und welche Auskunft er erteilt. Wir kontaktieren Ihren alten Arbeitgeber und bitten ihn um Informationen zu Ihrer Person. So erhalten Sie Gewissheit für Ihren laufenden Bewerbungsprozess und können sich ein Bild machen. Das Ergebnis sollten Sie mit einem Juristen besprechen. Den ehemals Beschäftigten schlecht zu reden, kann einen Unterlassungsanspruch begründen. Die Rechte des Bewerbers sind zu berücksichtigen. Auskünfte müssen sich daher im rechtlichen Rahmen halten.

Einsatz eines Privatermittlers

Insbesondere wenn Sie mehrere Vorstellungsgespräche hatten und es dennoch nicht zu einem Vertrag kam, sollten Sie hellhörig werden und einen Ermittler einschalten. So erhalten sie Gewissheit, ob tatsächlich negativ über Sie gesprochen wird.

Wir sind erfahren im Umgang mit solch schwierigen Situationen und ermitteln diskret. Kontaktieren Sie uns umgehend unter

1. Sie schildern uns Ihr Anliegen über das Kontaktformular, per Telefon oder per E-Mail. Jede Anfrage wird streng vertraulich behandelt.

2. Wir prüfen Ihren Fall umgehend und melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück. In der Regel erfolgt eine Antwort noch am Tag der Anfrage.

3. Im Rahmen einer kostenfreien Erstberatung prüfen wir Ihre Handlungsoptionen und finden gemeinsam die für Sie sinnvollste Lösung.
So funktioniert's
KOSTENFREIE ERSTBERATUNG
Wir schützen die Interessen von Firmen und Privatpersonen. Gerne führen wir für Sie Kontrollen durch oder ermitteln Beweise - bundesweit und international.
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